Pflegefreistellung

Der Umfang des Anspruchs in Stunden orientiert sich an der Wochenarbeitszeit. Daher muss der Eintrag im entsprechenden Feld (Personenstammsatz/Einstellungen/Zeiterfassung/Pflegefreistellung in Stunden) bei einer Änderung der Wochenarbeitszeit, z.B. bei einem Umstieg von Vollzeit auf Teilzeit entsprechend händisch korrigiert werden.

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