Die Stellvertreterregelung ermöglicht die Definition von Rollenstellvertretern, welche in der Lage sind, Anträge zu bearbeiten. Die Stellvertreterregelung kann während der Abwesenheit von Rolleninhabern genutzt werden (temporäre Stellvertretung), oder aber dauerhaft eingerichtet werden. In diesem Fall erhalten die Stellvertreter all die Anträge, die auch der Rolleninhaber zur Bearbeitung bekommt, und können diesen dadurch entlasten.
Der Automatismus zur Bestimmung eines möglichen Stellvertreters entlang des Komptenzpfades nach oben kann mit einem organisatorischen Level begrenzt werden (z.B. im Falle, wenn ein Vorstandsvorsitzender keine Zeitkorrekturanträge eines Angestellten bekommen soll).
Stellvertreter können auf folgende Weise definiert werden:
Zusätzlich kann jeder Rolleninhaber in seinen Persönlichen
Einstellungen bestimmen, ob er eine Stellvertretung wünscht oder nicht.
Die Aktivierung erfolgt in den Persönlichen Einstellungen mit
dem Parameter "Mein Stellvertreter darf für mich genehmigen".
Dieser Parameter beeinflusst alle ab dem Zeitpunkt der Aktivierung gestellten
Anträge. Es werden zusätzlich zum Rolleninhaber alle nachgelagerten
Rolleninhaber (insofern sie gemäß der Stellvertretungsregelung Stellvertreter
sind) als Stellvertreter in die Anträge geschrieben.
In diesem Zusammenhang muss derzeit auch die Suchrichtung innerhalb der
Rolle beachtet werden:
Die Stellvertreter können unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit bestimmt werden, d.h. Mitarbeiter anderer Gruppen oder Abteilungen können ebenso als Stellvertreter bestimmt werden. Sind mehrere Stellvertreter definiert, bestimmt das System, welcher von ihnen den Antrag zuerst zur Bearbeitung bekommt.
Achtung: haben alle die Stellvertreterregelung auf Ja gestellt, bekommen auch alle den Antrag angezeigt !
Startet einer der Rolleninhaber die Bearbeitung eines Workflow-Antrages, wird ihm/ihr die Aktivität zugeordnet, ab diesem Zeitpunkt haben die anderen Rolleninhaber keinen Zugriff mehr auf den Antrag.