Fall 1: Weihnachten und Silvester sind normalen Feiertagen gleichgestellt
Fall 2: 24.12. Feiertag ohne Sollzeit / 31.12. Arbeitstag
Fall 3: 24.12. halber Arbeitstag / 31.12. halber Arbeitstag Variante 1
Fall 4: 24.12. halber Arbeitstag / 31.12. halber Arbeitstag Variante 2
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Der 24.12. und der 31.12., also Weihnachten und Silvester, sind in Österreich keine gesetzlichen Feiertage. Je nach Branche werden die Arbeitszeitvorgaben für beide Tage unterschiedliche gehandhabt
Je nach zutreffendem Gesetz, Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung werden der 24.12. und der 31.12., als arbeitsfreier Tag, als halber Arbeitstag/Urlaubstag oder als normaler Arbeitstag behandelt.
Diese Regelungen müssen im Arbeitszeitmodell von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in manchen Konstellationen berücksichtigt werden, z.B.
Nachfolgend finden Sie die Beschreibung, wie diese unterschiedlichen Regelungen zu erfassen sind.
In diesem Fall wird im Wochenprogramm das normale Feiertagesprogramm als Tagesprogramm hinterlegt. In der Zeiterfassung wird der 24. und 31. daher als normaler Feiertag bewertet. Eine Urlaubsabrechnung findet durch die fehlende Sollzeit nicht statt.
Übersicht:
Zusammenfassung |
|
---|---|
24.12. Sollzeit |
0, erfasst über Wochenprogramm / Feiertagstagesprogramm |
24.12. Urlaubsverrechnung |
keine |
31.12. Sollzeit |
0, erfasst über Wochenprogramm / Feiertagstagesprogramm |
31.12. Urlaubsverrechnung |
keine |
In einigen Kollektivverträgen (z.B. Bank KV) wird der 24.12. als Feiertag und der 31.12. als normaler Arbeitstag behandelt. Im Wochenprogramm wird daher
hinterlegt
In der Zeiterfassung wird der 24.12. daher als normaler Feiertag bewertet. Eine
Urlaubsabrechnung findet durch die fehlende Sollzeit nicht statt. Der 31.12. ist
jedoch ein normaler Arbeitstag, es wird daher auch ein Urlaubstag abgezogen.
Übersicht:
Zusammenfassung |
|
---|---|
24.12. Sollzeit |
0, erfasst über Wochenprogramm / Feiertagstagesprogramm |
24.12. Urlaubsverrechnung |
keine |
31.12. Sollzeit |
Ja, erfasst über Wochenprogramm, kein Tagesprogramm |
31.12. Urlaubsverrechnung |
Ja, ganzer Tag |
In einigen Kollektivverträgen (z.B. IT) wird der 24. und 31.12. als halber Arbeitstag behandelt. Im Wochenprogramm wird daher für den 24.12. und 31.12. ein Tagesprogramm mit der z.B. Arbeitszeit Vormittag (8:00 - 12:00 = 4,0) hinterlegt.
Welcher Betrag bzw. Uhrzeiten letztendlich gelten, ist abhängig von der Betriebsvereinbarung, also den Unternehmens-spezifischen Regelungen.
Im Falle eines konsumierten Urlaubes muss auch der Urlaubsanspruch, bzw. der verbrauchte Urlaub nur um einen 1/2 Tag reduziert bzw. gutschrieben werden.
Der 1/2 Urlaubstag wird daher in Bezug auf die Resturlaubs- sowie alle anderen relevanten Konten berücksichtigt und am nächsten Kalendertag nach der Urlaubskonsumation automatisch gutgeschrieben.
Muss ein fixer Betrag gutgeschrieben werden, z. B. halbe Sollzeit, kann dies bei Mitarbeitern mit ungleichmäßiger Aufteilung der Tagessollzeit zu falschen Ergebnissen führen:
Im Beispiel ist die Vollzeit wie folgt aufgeteilt
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Sonntag |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|
Sollzeit |
8h |
8h |
8h |
8h |
6 1/2h |
0h |
0h |
Daher ist für beide Tage, 24. und 31.12. eine fixe Sollzeit laut Tagesprogramm von 3,51h (halbe normale Tagessollzeit) einzutragen:
Tag |
Sollzeit normal |
Sollzeit gewünscht |
||
---|---|---|---|---|
Mo., 24.12. |
8h |
4h |
richtig |
|
Fr., 24.12. |
6 1/2h |
3 1/2 |
falsch |
Überblick:
Zusammenfassung |
|
---|---|
24.12. Sollzeit |
über Wochenprogramm, eigenes Tagesprogramm für 24. und 31.12. |
24.12. Urlaubsverrechnung |
Ja, 1/2 Tag |
31.12. Sollzeit |
über Wochenprogramm, eigenes Tagesprogramm für 24. und 31.12. |
31.12. Urlaubsverrechnung |
Ja, 1/2 Tag |
Bei Mitarbeitern, die pro Wochentag eine andere Sollzeit haben, gibt es eine zweite Möglichkeit, die Anforderung umzusetzen, in dem im Wochenprogramm bei den Sondertagen Weihnachten und Silvester kein Tagesprogramm hinterlegt wird
In diesem Beispiel haben wir ein Teilzeitmodell mit folgenden Sollzeiten
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Sonntag |
---|---|---|---|---|---|---|
Tagesprg. 5 Sollzeit 5h |
Tagesprg. 5 Sollzeit 5h |
Tagesprg. 4 Sollzeit 0h |
Tagesprg. 4 Sollzeit 0h |
Tagesprg. 4 Sollzeit 0h |
Tagesprg. 2 Sollzeit 0h |
Tagesprg. 2 Sollzeit 0h |
Für Weihnachten und Silvester soll nun z.B. eine Sollzeit von 4 Stunden gelten. Dies gilt jedoch nur an Arbeitstagen, an denen gearbeitet (Montag, Dienstag) wird. An den freien Tagen (Mittwoch-Freitag) gibt es keine Gutschrift!
Da es für Weihnachten und Silvester kein Ersatztagesprogramm gibt, muss nun in den Tagesprogrammen für Montag und Dienstag (Tagesprogramm Nr. 5) ein Gutschriftsbetrag eingeben werden. Dieser Betrag reduziert anschließend über die Abrechnung die Sollzeit. In obigem Beispiel wäre das also 1h (5h Sollzeit - 1h Gutschrift = 4h neue Sollzeit). Die Gutschriftserfassung wird HIER (Reiter 3) erklärt.
Die Gutschrift erfolgt ohne Berücksichtigung des Teilzeitfaktors!
Im Falle eines konsumierten Urlaubes muss auch der Urlaubsanspruch, bzw. der verbrauchte Urlaub nur um einen 1/2 Tag reduziert bzw. gutschrieben werden.
Der 1/2 Urlaubstag wird daher in Bezug auf die Resturlaubs- sowie alle anderen relevanten Konten berücksichtigt und am nächsten Kalendertag nach der Urlaubskonsumation automatisch gutgeschrieben.
Da an den beiden Sondertagen immer noch das gleiche Tagesprogramm wie für einen normalen Arbeitstag gilt, sind die Parameter für
immer noch gültig!
Sollten z.B. am Nachmittag 100%ige Überstunden verrechnet werden, kann diese Parametrierung nicht eingesetzt werden!
Übersicht:
Zusammenfassung |
|
---|---|
24.12., Sollzeit |
über Gutschriftsbetrag im Tagesprogramm für 24.12. |
24.12. Urlaubsverrechnung |
Ja, 1/2 Tag |
31.12. Sollzeit |
über Gutschriftsbetrag im Tagesprogramm für 31.12. |
31.12. Urlaubsverrechnung |
Ja, 1/2 Tag |
Die Korrektur der Urlaubstage um einen 1/2 Tag wird in den Zeit-Konten "Verplanter Urlaub" und "Unverplanter Urlaub" (z.B. in der Info zu einer Person, im Korrektur-Client/Tags-Ansicht) nicht berücksichtigt!
Auch eine etwaige Stundenreduktion der Sollzeit ("24.12. halber Arbeitstag / 31.12. halber Arbeitstag Variante 2") wird bei einer Vorschau nicht berücksichtigt!
Stichwörter: Weihnachten, Silvester, Feiertag, Tagesprogramm anlegen, Arbeitszeit, Handel