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Erfassen eine Mutterschutzes
Enter maternity protection
- Open Tab Employment - Maternity Protection / Parental Leave
- Click the "Edit" button to set the employee file to edit mode.
- Click on "New" to create a new dataset.
- Enter the calculated birth date of the child in the newly opened form.
- By checking "Create/update employment entry for maternity leave", suitable employment entries are automatically created or updated and displayed in the Employment tab.
- In the "Authority notified" field, you can enter the date on which you informed the Federal Labour Inspectorate in writing about the pregnancy and, if applicable, the management of the company medical care.
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Legal maternity protection is calculated automatically.
- In the area of work restrictions, it is possible to record all precautions taken to protect mother and child and all changes to the workplace with a date. This is for your documentation and information only.
- Once the child is born, the actual date of birth and the child's name can be entered in the appropriate fields.
- Since the maternity protection periods change during exceptional births, these can be adapted by setting the appropriate check mark for
- premature birth
- multiple birth
- Caesarean section
Think again and again about "Save" so that no data is lost!
Recording a leave / parental leave
- Open Tab Employment - Maternity Protection / Parental Leave
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Haken Sie "Karenz?" an um die dazugehörigen Felder in den Bearbeitungsmodus zu versetzen
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Durch Anhaken von "Beschäftigungseintrag für Karenz anlegen/aktualisieren" werden automatisch passende Beschäftigungseinträge erzeugt bzw. aktuallisiert und im Reiter Beschäftigung angezeigt
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Im Feld "Anmeldung" können Sie das Datum eintragen, an dem Ihnen der Dienstnehmer die Karenz schriftlich bekannt gegeben hat Tick " Parental leave " to put the corresponding fields into edit mode.
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By checking "Create/update employment entry for maternity leave", suitable employment entries are automatically created or updated and displayed in the Employment tab.
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In the "Registration" field, you can enter the date on which the employee notified you in writing of the parental leave.
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Im Feld "Ende spätestens" wird anhand des tatsächlichen Geburtsdatums automatisch das gesetzliche Ende der Karenz / Elternzeit eingetragen
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Das Feld "Von" ist nicht vorausgefüllt, da einige Mütter zwischen Mutterschutz und Karenz verbliebene Urlaubstage in Anspruch nehmen. Hier wird eingetragen wann die Karenz / Elternzeit beginnt.
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Im Feld "Bis" wird das geplante Ende der Karenz eingegeben.
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Das Feld "Voraussichtliche Rückkehr" aktualisiert sich automatisch
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Optional besteht die Möglichkeit für Eltern die Karenzzeit zu teilen und auch die Möglichkeit, dass ein Elternteil ein zweites Mal Elternzeit in Anspruch nimmt, kann berücksichtigt werden
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Mit einem Häkchen bei "Teilen?" kann eine zweite Karenzperiode eingetragen werden mit "2. Teil von" und "2. Teil bis"
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Das Feld "Voraussichtliche Rückkehr" aktualisiert sich wieder automatisch
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Im Feld "Verlängert bis" kann eine mögliche Verlängerung der Karenz eingetragen werden, hat aber keine Auswirkungen auf das Datum "Voraussichtliche Rückkehr" (kann manuell überschrieben werden)
Für die Beschäftigungseinträge "Karenz" werden nur die Daten "Von" und "Bis" verwendet, nicht aber die Daten "Verlängert bis" und "Voraussichtliche Rückkehr"!
Elternzeit für Väter eintragen
Um bei eine Karenz für einen Vater einzutragen ist einiges zu beachten:
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Das Häkchen bei "Beschäftigungseintrag für Mutterschutz anlegen/aktualisieren" darf nicht gesetzt sein.
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Das "erwartete Geburtsdatum" darf nicht im dafür vorgesehenen Feld eingetragen werden.
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Es wird das tatsächliche Geburtsdatum eingetragen und dann weiter verfahren wie in der Beschreibung oberhalb.
Immer wieder an "Speichern" denken, damit keine Daten verloren gehen
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The legal end of maternity/paternity leave is automatically entered in the "End latest" field on the basis of the actual date of birth.
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The "From" field is not prefilled, as some mothers take days of leave between maternity leave and maternity leave. Here you enter when the maternity/paternity leave begins.
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The planned end of the leave is entered in the "To" field.
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The "Expected return" field is updated automatically.
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Optionally there is the possibility for parents to share the parental leave and also the possibility that a parent takes a second parental leave can be taken into account.
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With a check mark at "Split?" a second waiting period can be entered with "2nd part from" and "2nd part to".
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The "Expected return" field is automatically updated again.
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In the "Extended to" field, a possible extension of the waiting period can be entered, but has no effect on the "Expected return" date (can be overwritten manually).
For the employment entries " maternity leave " only the data "from" and "to" are used, but not the data "extended to" and "expected return"!
Registering Parental Leave for Fathers
In order to register for a maternity leave for a father there are some things to consider:
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The check mark for "Create/update employment entry for maternity protection" must not be set.
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The "expected date of birth" must not be entered in the field provided.
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The actual date of birth is entered and then proceed as described above.
Think again and again about "Save" so that no data is lost!
Sobald in diesem Reiter ein Eintrag gespeichert wurde, wird die Schaltfläche "x verbundene Dokumente" sichtbar, um Dokumente hoch zu laden und mit diesem Datensatz zu verknüpfen. Eine Beschreibung dazu finden Sie unter , allerdings ist zu beachten den zu wählen.
As soon as an entry has been saved in this tab, the "x connected documents" button becomes visible in order to upload documents and link them to this data record. A description can be found under Dokumente mit Behinderung oder Steuervorteil verknüpfen, allerdings ist zu beachten den Reiter Mutterschutz / Elternzeit zu wählen Linking Documents with Disabilities or Tax Benefits, but please note that the Tab Employment - Maternity Protection / Parental Leave must be selected.
Gesetzliche Bestimmungen Stand 9/2017
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Österreich
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Deutschland
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Mutterschutz inkl. Beschäftigungsverbot
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8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin bzw. der tatsächlichen Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.
| sechs Wochen vor dem Entbindungstermin
(bei ärztlicher Bestätigung auch früher) und acht Wochen nach dem Entbindungstermin
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Wann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt?
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- Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt dürfen Mütter mindestens 12 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten
- Kommt das Kind früher als errechnet zur Welt, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt genau um diese Zeitspanne. maximal jedoch auf 16 Wochen
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- Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten gilt das Verbot bis 12 Wochen nach der Geburt.
- Kommt das Baby erst nach dem errechneten Entbindungstermin, bestehen trotzdem 8 bzw. 12 Wochen Schutzfrist.
- Wenn das Kind mit einer Behinderung geboren wurde, kann die Mutter eine Verlängerung der Schutzfrist auf 12 Wochen beantragen.
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Elternzeit / Karenz
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- Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel Acht-Wochen-Frist nach der Geburt).
- Die Karenz kann max. zweimal zwischen den Eltern geteilt werden.
- Ein Karenzteil muss mindestens 2 Monate dauern.
- Die Karenzdauer muss dem Arbeitgeber schriftlich bekannt gegeben werden. Bitte beachten Sie die Meldefristen für die Elternkarenz!
- Die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert maximal bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes.
- Wollen Sie darüber hinaus in Karenz gehen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unbedingt erforderlich.
- Während der Elternkarenz erhalten Sie keinen Lohn bzw. Gehalt. Sie erhalten in dieser Zeit jedoch Kinderbetreuungsgeld.
- Die Dauer der arbeitsrechtlichen Karenz muss sich nicht mit der Bezugslänge des Kinderbetreuungsgeldes decken.
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- Die Elternzeit beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist.
- Diese ist für jedes Elternteil höchstens drei Jahre lang und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
- Ist der Arbeitgeber einverstanden, kann aber ein Anteil von bis zu einem Jahr auch später noch genommen werden - bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes.
- Während dieser Zeit habt ihr Anspruch auf Elterngeld.
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