Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, Anträge nicht an die dafür normalerweise vorgesehene Person (Personalverantwortliche; Management) weiterzuleiten, sondern an eine andere Stelle, zum Beispiel die nächsthöhere Linienvorgesetzte.
Beispiel:
In einem Unternehmen werden alle Reiseabrechnungen an die Personalverrechnung
weitergeleitet.
Aus verwaltungstechnischen Gründen müssen aber diese Abrechnungen bis zum 10.
des Folgemonats in der Personalverrechnung eingelangt sein.
Sollte ein Mitarbeiter diese Frist versäumen, so wird sein Antrag automatisch an
die Leiterin der Personalverrechnung zur Freigabe weitergeleitet.
Diesen Vorgang der fristabhängigen Änderung des Empfängers von Anträgen nennt man Eskalation von Anträgen.
Sollten Sie in Ihrer Organisation eine derartige fristabhängige Weiterleitung wünschen, wenden Sie sich bitte zur Einrichtung dieser an das Consultant- und Supportteam der Workflow!