Änderung in der Urlaubsverrechnung ab 07.09.2023

Ab 07.09.2023 treten Änderungen in den Feldern im Bereich "Urlaubsverrechnung" in Kraft, die die Aliquotierung des Urlaubsanspruchs bei Ein- bzw. Austritt und den Hinzuzählungszeitpunkt von Urlaubsansprüchen betreffen.

Achtung! Die nachfolgenden Neuerungen gelten nur für Urlaubsansprüche, die in TAGEN, erfasst sind.
Für Urlaubsansprüche in Stunden ist keine Aliquotierung möglich!

Es kommt zu folgende Neuerungen:

Aliquotierung des Eintrittsjahrs

Zukünftig stehen im Feld "Aliquotierung des Eintrittsjahrs" folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

Die Auswahlmöglichkeiten

entfallen und werden stattdessen in den neuen Parameter  "Aliquotierung Austritt bzw. Karenz" (Checkbox) übergeführt.

Durch eine Aktivierung dieser Checkbox wird der Urlaubsanspruch im Austrittsfall bzw., wenn im System ein Ausfallgrund wie z.B. Karenz eingetragen ist, entsprechend gekürzt.

Stichtag der Hinzuzählung

Hier gibt es das neue Feld "Hinzuzählung des jährlichen Anspruchs" mit den Auswahlmöglichkeiten

Sollte weder die eine, noch die andere Auswahlmöglichkeit passend sein, gibt es noch immer die Möglichkeit, im Feld "Alternativer Stichtag der Hinzuzählung" ein gesondertes Datum einzutragen.

Die Bestandsdaten werden wie folgt übertragen:

Bestehende Felder / Prüfung

Umsetzung auf neue Felder

Datum "Alternativer Stichtag der Hinzuzählung" = Eintrittsdatum (Vergleich auf Tag / Monat)

Hinzuzählung des jährlichen Anspruchs: Eintrittsdatum

Alternativer Stichtag der Hinzuzählung: wird gelöscht

Datum "Alternativer Stichtag der Hinzuzählung" = 01.01.

Hinzuzählung des jährlichen Anspruchs: Kalenderjahr

Alternativer Stichtag der Hinzuzählung: wird gelöscht

Datum "Alternativer Stichtag der Hinzuzählung" = leer, aber Grundanspruch befüllt

Hinzuzählung des jährlichen Anspruchs: Kalenderjahr

keines der oben genannten Kriterien

Alternativer Stichtag der Hinzuzählung: bleibt unverändert

Alle Neuerungen sind auch im Handbuch eingearbeitet und im Kapitel "Urlaubsverrechnung" zu finden.