Karenz und Elternzeit verwalten
Erfassen eine Mutterschutzes
- Öffnen Sie den Reiter Beschäftigung - Mutterschutz / Elternzeit
 - Mit Klick auf die Schaltfläche "Bearbeiten" versetzen Sie den Mitarbeiterakt in den Bearbeitungsmodus
 - Mit Klick auf "Neu" erstellen Sie einen neuen Datensatz
 - Im neu geöffneten Formular tragen Sie den errechneten Geburtstermin des Kindes ein
 - Durch Anhaken von "Beschäftigungseintrag für Mutterschutz anlegen/aktualisieren" werden automatisch passende Beschäftigungseinträge erzeugt bzw. aktuallisiert und im Reiter Beschäftigung angezeigt
 - Im Feld "Behörde verständigt" können Sie das Datum eintragen, an dem Sie die das Arbeitsinspektorat schriftlich über die Schwangerschaft informiert haben und ggf. die Leitung der betriebsärztlichen Betreuung
 - Der gesetzliche Mutterschutz wird automatisch berechnet
 - Im Bereich Arbeitseinschränkungen besteht die Möglichkeit alle zum Schutz für Mutter und Kind getroffenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsplatzänderungen mit einem Datum zu notieren. Dies dient nur Ihrer Dokumentation und Information.
 - Sobald das Kind geboren wurde, kann das tatsächliche Geburtsdatum, der Name des Kindes in die entsprechenden Felder eingetragen werden
 - Da sich bei außergewöhnlichen Geburten die Mutterschutzfristen verändern, können diese durch setzen des entsprechenden Häkchens angepasst werden für
 - Frühgeburt
 - Mehrlingsgeburt
 - Kaiserschnitt
 
Erfassen einer Karenz / Elternzeit
- Öffnen Sie den Reiter Beschäftigung - Mutterschutz / Elternzeit
 - Haken Sie "Karenz?" an um die dazugehörigen Felder in den Bearbeitungsmodus zu versetzen
 - Durch Anhaken von "Beschäftigungseintrag für Karenz anlegen/aktualisieren" werden automatisch passende Beschäftigungseinträge erzeugt bzw. aktuallisiert und im Reiter Beschäftigung angezeigt
 - Im Feld "Anmeldung" können Sie das Datum eintragen, an dem Ihnen der Dienstnehmer die Karenz schriftlich bekannt gegeben hat.
 - Im Feld "Ende spätestens" wird anhand des tatsächlichen Geburtsdatums automatisch das gesetzliche Ende der Karenz / Elternzeit eingetragen
 - Das Feld "Von" ist nicht vorausgefüllt, da einige Mütter zwischen Mutterschutz und Karenz verbliebene Urlaubstage in Anspruch nehmen. Hier wird eingetragen wann die Karenz / Elternzeit beginnt.
 - Im Feld "Bis" wird das geplante Ende der Karenz eingegeben.
 - Das Feld "Voraussichtliche Rückkehr" aktualisiert sich automatisch
 - Optional besteht die Möglichkeit für Eltern die Karenzzeit zu teilen und auch die Möglichkeit, dass ein Elternteil ein zweites Mal Elternzeit in Anspruch nimmt, kann berücksichtigt werden
 - Mit einem Häkchen bei "Teilen?" kann eine zweite Karenzperiode eingetragen werden mit "2. Teil von" und "2. Teil bis"
 - Das Feld "Voraussichtliche Rückkehr" aktualisiert sich wieder automatisch
 - Im Feld "Verlängert bis"
 
Gesetzliche Bestimmungen Stand 9/2017
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 Österreich  | 
 Deutschland  | 
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 Mutterschutz inkl. Beschäftigungsverbot  | 
 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin bzw. der tatsächlichen Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.  | 
sechs Wochen vor dem Entbindungstermin
 (bei ärztlicher Bestätigung auch früher) und acht Wochen nach dem Entbindungstermin  | 
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 Wann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt?  | 
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 Elternzeit / Karenz  | 
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