Arztgang
Der Antrag "Arztgang" dient der nachträglichen Meldung der Zeiten eines Arztganges.
Arztgänge sind nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Erfolgt ein Arztgang innerhalb der Arbeitszeit, so wird dieser im tatsächlichen Ausmaß innerhalb der Rahmenarbeitszeit (6:00 - 20:00Uhr) bis zur jeweiligen täglichen Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Für die Wegzeit wird je maximal eine halbe Stunde angerechnet, wenn davor und/oder danach gearbeitet wird.
Im Formular ist das Datum einzugeben, ebenso wie das Zeit-Intervall, in welchem der Arztgang stattgefunden hat.
Nicht vergessen! Senden Sie bitte eine Zeitbestätigung des Arztbesuches an Ihren VAZ-Beauftragten. Erst dann kann die Freigabe des Antrages erfolgen.
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