Schulung/Semianr (Std.)

Mit dem Antrag "Schulung / Seminar (stundenweise)" können Zeiten eines Seminarbesuchs gemeldet werden.

Bei Besuch eines Seminars mit vorhergehender oder anschließender Arbeitsleistung am Arbeitsplatz wird zusätzlich zur tatsächlichen Arbeitszeit das Seminar im Ausmaß von maximal der Sollarbeitszeit angerechnet. Arbeitszeit und Seminarzeit dürfen insgesamt 10 Stunden nicht überschreiten!

Im Antrag ist das Datum einzutragen, sowie die Dauer des Seminars (Zeiten von - bis), eine Bemerkung ist hier verpflichtend einzugeben.

RSC_Schulung_std

Schulungs- und Seminartage werden vom VAZ-Beauftragten freigegeben. Der direkt Vorgesetzte bekommt den Antrag zu rInformation.

Zur Eintragung von ganztägigen Seminaren / Schulungen ist das Formular "Schulung/Seminar (Tag)" zu verwenden.
Zur Eintragung von Seminaren und Reisezeiten ist das Formular "Sammelzeitkorrekturen Seminar und Reisezeit" vorgesehen.

Wichtig! Der Besuch von Abendveranstaltungen ab 20.00 Uhr, bzw. von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen am Wochenende oder an Feiertagen zählt nicht als Arbeitszeit!

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