Reisezeit (Std.)

Der Antrag "Reisezeit (stundenweise)" dient der nachträglichen Meldung von Reisezeiten (Zeit der An- und Abreise) vom regelmäßigen Dienstort/Wohnort im Rahmen einer Dienstreise außerhalb von Wien.

Wie auch bei der "Dienstreise (stundenweise)" wird auch hier zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und der reisezeit unterschieden. Für die Meldung der Arbeitszeit ist das Formular "Dienstreise (stundenweise)" zu verwenden.
Möchten Sie die Meldung der Arbeitszeit und Reisezeit in einem Antrag kombinieren, so ist hierfür das Formular "Sammelzeitkorrektur Dienstreise und Reisezeit" vorgesehen.

Im Antrag ist das Datum der Dienstreise einzutragen, ebenso wie die Intervalle (von-bis) für die Reisezeit. Ein Kommentar zur reisezeit (z.B. Ort, Tätigkeit während der Dienstreise) ist im Bemerkungsfeld verpflichtend einzutragen.

RSC_Reisezeit_std

Die Reisezeiten werden vom direkten Vorgesetzten freigegeben.

Nicht vergessen! Eine Dientreise muß im vorhinein durch einen Dienstreiseantrag (Lotus Notes Datenbank) genehmigt werden!

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