Religiöser Feiertag
Mit dem Antrag "Religiöser Feiertag" können Sie als Angehörige der evangelischen, methodistischen und altkatholischen Glaubensgemeinschagft am Karfreitag eine Freistellung von der Arbeitsleistung unter Entgeltfortzahlung beantragen.
Gleiches gilt für Angehörige der israelitischen Glaubensgemeinschaft für den Versöhnungstag.
Für einen religiösen Feiertag wird die tägliche Sollarbeitszeit angerechnet.
Als Hilfestellung können Sie den persönlichen Jahreskalender bzw. den Gruppenkalender einblenden.
Der Religiöse Feiertag wird vom VAZ-Beauftragten freigegeben, der direkte Vorgesetzte bekommt ihn zur Information.
Nicht vergessen! Senden Sie eine entsprechende Bestätigung an Ihren VAZ-Beauftragten.
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