Aktionen

Aktionen

Die Aktionsberechtigung bestimmt, wer welche Aktion aufrufen kann (Reiter Berechtigung > neue Aktionszuordnung). Folgende Berechtigungsarten stehen zur Verfügung:

Gruppenberechtigung

Gruppen mit untergeordneten

Personenberechtigung

Rollenberechtigung

Die Vergabe der Berechtigung erfolgt entweder über die Aktion, Person oder die Rolle.

Mit der Einsichtserlaubnis wird das Kompetenzziel definiert, d.h. es wird bestimmt, wer bei der Ausführung einer Aktion eingesehen werden darf.