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Arztgang

Arztgang

Dieser Antrag dient zur nachträglichen, stundenweise Einbuchung des Fehlgrundes Arztgang.

Die Genehmigung erfolgt durch die Personalabteilung, Sichtung durch den Vorgesetzten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Mitarbeiter nach wie vor eine Bestätigung über die Fehlzeit dem Personalbüro übermitteln muss.

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