Das Fahrtenbuch dient als Sammelabrechnung von betrieblich gefahrenen Kilometern. Es stellt eine Zusammenfassung von Dienstreisen ohne Diäten dar.
Das Kilometergeld ist eine steuerfreie Pauschalabgeltung für
Fahrzeugkosten, die bei Fahrten mit einem privaten Fahrzeug im Rahmen
einer Dienstreise (Dienstfahrt) anfallen.
Bei der Benutzung eines privaten Fahrzeuges kann für eine Dienstfahrt höchstens
das amtliche Kilometergeld in Höhe von € 0,42
pro betrieblich gefahrenen Kilometer, maximal jedoch € 12.600,- pro Jahr
steuerfrei verrechnet werden.
Ist der steuerliche Satz höher als der vom Unternehmen ausbezahlte Teil. so ist
der Gesamtbetrag steuerfrei.
Es empfiehlt sich, die Kilometergeld-Abrechnung nach jeder Dienstfahrt einzugeben und als Entwurf zu speichern. Am Ende des Monats werden dann alle Dienstfahrten zusammengefasst und als eine Sammelabrechnung in einem Antrag als Prozess gestartet.
Voraussetzung für das Fahrtenbuch ist die Zuordnung eines Fahrzeuges zum Mitarbeiter. Dies erfolgt durch den Adminsitrator in der Fahrzeugverwaltung, und dient der verknüpfung vom Mitarbeiter mit Fahrzeug. Einem Mitarbeiter können auch mehrere Fahrzeuge zugeordnet werden.
Unter Punkt 2 Kilometergelder müssen die Routen für das Kilometergeld erfasst werden.
Nach jeder getätigten Reise werden die Kilometergelder eingegeben. Es
empfiehlt sich, die im Laufe des Monats angefallenen Kilometergeld-Einträge
einzugeben und als Entwurf zu speichern, und erst am Ende des
Monats den Prozess zu starten. Den Entwurf des Antrages findet man dann im
Menüpunkt "Offene Aufgaben".
Auf diese Weise wird eine Art Monats-Sammelabrechnung erstellt, in der alle
Dienstfahrten erfasst sind.
Die zu verrechnenden Kilometer ergeben sich automatisch durch die Eingabe des Kilometerstandes am Beginn und am Ende der Fahrt.
Optional können mitbeförderte Personen (Angabe des Namens erforderlich) erfasst werden (im Ausmaß der tatsächlichen Kilometer - Anzahl km/Mitfahrer).
Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des KFZ abgegolten (Parkgebühren, Mauten, Vignetten etc.).
Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der
betrieblichen Nutzung des KFZ abgegolten.
Gemäß betrieblicher Vereinbarungen besteht für den Mitarbeiter dennoch die
Möglichkeit, eventuelle Ausgaben wie beispielsweise Parkbelege, Mautgebühren
etc. unter dem Punkt Belege zu erfassen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit,
diese Belege voll zu versteuern. Die Originalbelege sind dem Vorgesetzten, bzw.
dem Personalbüro zu übergeben.
Unter dem Punkt "Berechnete Kosten" wird eine vorläufige Kostenzusammenfassung angezeigt. Diese kann jedoch vom Vorgesetzten bzw. vom Personalbüro manuell übersteuert werden.
Die eingetragenen Fahrtenbuch-Abrechnungen können unter
Fahrtenbuch-Auswertung aufgerufen werden. Hier werden alle
Einträge in allen Stadien angezeigt (Abrechnung zur genehmigung, Genehmigt
etc.).
Die Abfrage kann nach einem gewünschten Zeitraum gestartet
werden (Datum von – bis).
Durch Anklicken des Symbols auf der rechten Seite wird der
entsprechende Reiseakt geöffnet und kann im Detail eingesehen
werden.