Tägliche / wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenzen

Im §9 des Österreichischen AZG sind die Höchstgrenzen der Arbeitszeit geregelt. Im ersten Absatz ist definiert, dass die Tagesarbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden und die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 50 Stunden betragen dürfen insofern keine Ausnahmen gemäß Absatz 2 -4 vorliegen.

Generell ist Vorsicht geboten mit diesem Thema, da im Falle einer Prüfung durch das Arbeitsinspektorat gemäß §28 AZG pro Mitarbeiter und Anlassfall Strafen ab 72 Euro drohen!

Ausnahmen für 10 Stunden Tagesarbeitszeitgrenze

Ausnahmen für 50 Stunden Wochenarbeitszeitgrenze

Generelle Ausnahmen §20 Sonderfälle

Allen Kunden die den Webdesk EWP einsetzen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung um dieses Thema abzuwickeln.

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Überschrift der NewsTägliche & wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenzen
Langtext der NewsLesen Sie jetzt wie man mit Webdesk das Thema Höchstarbeitszeit rechtlich sicher abdecken kann.
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