Überstunden vs. Mehrstunden in Österreich 2025

Das österreichische Arbeitszeitgesetz und die damit verbundenen Regelungen zu Overtime und Mehrstunden sind für Unternehmen und Mitarbeitende von zentraler Bedeutung. Während diese Begriffe oft synonym verwendet werden, unterscheiden sie sich rechtlich erheblich – mit direkten Auswirkungen auf Vergütung, Time recording und Compliance.
Was sind Überstunden und Mehrstunden? – Die wichtigsten Definitionen
Grundlegende Begriffsdefinitionen
Mehrstunden entstehen, wenn Mitarbeitende über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus tätig sind, aber noch innerhalb der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden oder 8 Tagesstunden bleiben. Overtime hingegen liegen vor, wenn die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit überschritten wird.
Gesetzliche vs. kollektivvertragliche Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz Österreich definiert die wöchentliche Normalarbeitszeit mit 40 Stunden. Viele Kollektivverträge sehen jedoch verkürzte Arbeitszeiten vor – beispielsweise 38,5 Stunden im Handel oder 37 Stunden in der Sozialwirtschaft. Diese Differenz zur gesetzlichen Normalarbeitszeit führt zur Entstehung von Mehrstunden.
Das österreichische Arbeitszeitgesetz als Grundlage
Normalarbeitszeit nach AZG
Das Working Hours Act (AZG) regelt als zentrale Rechtsgrundlage die Arbeitszeiten in Österreich. Die Normalarbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Diese Grenzen gelten für alle Arbeitnehmenden, ausgenommen sind leitende Angestellte.
Höchstarbeitszeit und Grenzen
Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind bis zu 20 Overtime wöchentlich zulässig. Die tägliche Arbeitszeit darf 12 Stunden, die wöchentliche 60 Stunden nicht überschreiten. Im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen jedoch maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Spezielle Regelungen gelten für Gleitzeit, Schichtarbeit und bestimmte Branchen. Bei Gleitzeitvereinbarungen können flexible Arbeitszeiten innerhalb definierter Kernzeiten vereinbart werden, wobei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eingehalten werden muss.
Mehrstunden verstehen: Wann und wie entstehen sie?
Entstehung von Mehrstunden
Mehrstunden entstehen automatisch, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, aber die gesetzliche Normalarbeitszeit noch nicht erreicht ist. Bei einem Kollektivvertrag mit 38,5 Wochenstunden entstehen bereits ab der 39. Arbeitsstunde Mehrstunden.
Zuschläge und Vergütung
Für Mehrstunden gebührt grundsätzlich ein Zuschlag von 25% des normalen Stundenlohns. Dieser Mehrstunden Zuschlag kann jedoch durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 innerhalb von drei Monaten abgegolten werden.
Zeitausgleich-Möglichkeiten
Teilzeit-Beschäftigte haben bei Mehrarbeit verschiedene Optionen: Entweder erfolgt die Abgeltung durch den 25%-Zuschlag oder durch Zeitausgleich 1 zu 1. Die Entscheidung trifft meist der Arbeitgeber, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen bestehen.
Überstunden in Österreich: Regelungen und Grenzen
Definition von Überstunden
Overtime beginnen ab der 41. Wochenstunde oder der 9. Tagesstunde. Sie müssen mit einem Überstundenzuschlag gesetzlich von mindestens 50% vergütet werden. Die WKO Überstunden-Richtlinien geben hier klare Vorgaben.
Anordnungsberechtigung
Arbeitgebende können Overtime nur anordnen, wenn dies vertraglich vereinbart ist und keine berücksichtigungswürdigen Interessen der Mitarbeitenden entgegenstehen. Eine generelle Verpflichtung zur Überstundenarbeit besteht nicht.
Ablehnungsrecht bei wichtigen Gründen
Mitarbeitende können Overtime bei wichtigen persönlichen Gründen ablehnen, etwa bei Kinderbetreuungspflichten oder Arztterminen. Ab der 51. Wochenstunde oder 11. Tagesstunde besteht ein absolutes Ablehnungsrecht ohne Begründung.
Kollektivverträge und ihre Auswirkungen auf Arbeitszeiten
Verkürzte Arbeitszeiten in verschiedenen Branchen
Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Kollektivvertrag Österreich-Regelungen. Der Handelskollektivvertrag sieht 38,5 Wochenstunden vor, während das Baugewerbe 39 Stunden und die Sozialwirtschaft sogar nur 37 Stunden als verkürzte Arbeitszeit definieren.
Auswirkungen auf Mehr- und Überstunden
Je nach Kollektivvertrag entstehen unterschiedlich viele Mehrstunden vor Erreichen der Overtime-Schwelle. Dies beeinflusst direkt die Vergütung und die Überstundenregelung Österreich.
Vergütung und Zuschläge: So werden Mehr- und Überstunden bezahlt
Gesetzliche Mindestzuschläge
The Überstundenvergütung erfolgt nach dem Überstundenvergütung Gesetz mit mindestens 50% Zuschlag. Mehrstunden werden mit 25% vergütet, können aber durch Zeitausgleich abgegolten werden.
Berechnungsbeispiele
Wie werden Überstunden vergütet? Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Grundstundenlohn + Zuschlag = Gesamtvergütung. Bei einem Überstundenteiler 40 Stunden Woche und einem Monatslohn von 3.000 Euro ergibt sich ein Grundstundenlohn von 17,32 Euro (3.000 ÷ 173,2 Stunden).
Zeitausgleich vs. Geldvergütung
Arbeitgebende und Arbeitnehmende können einvernehmlich festlegen, ob Overtime in Geld oder durch Zeitausgleich abgegolten werden. Bei Zeitausgleich müssen Overtime im Verhältnis 1:1,5 ausgeglichen werden, um den 50%-Zuschlag zu berücksichtigen.
Zeiterfassung in Österreich: Pflichten für Arbeitgebende
Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG
Das Zeiterfassung Gesetz Österreich verpflichtet alle Unternehmen zur Working time recording. Nach § 26 AZG müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen sowie Wochen- und Tagesarbeitszeit erfasst werden.
Was muss erfasst werden
The Arbeitszeiterfassung Österreich umfasst detaillierte Aufzeichnungen: tägliche Arbeitszeit, Ruhepausen, Überstunden und bei flexiblen Modellen auch Durchrechnungszeiträume. Verstöße können zu Geldstrafen zwischen 145 und 1.815 Euro führen.
Ausnahmen und Besonderheiten
Leitende Angestellte sind von der Zeiterfassungspflicht ausgenommen. Bei festen Dienstplänen reicht eine monatliche Bestätigung der Einhaltung, nur Abweichungen müssen laufend erfasst werden.
Digitale Zeiterfassungssysteme im Fokus
Vorteile digitaler Lösungen
Digitale Zeiterfassungslösung für Österreich bietet zahlreiche Vorteile: automatisierte Berechnung von Overtime, vereinfachte Compliance und reduzierte Verwaltungsaufwände. Moderne Zeiterfassungssoftware wie Personnel cloud erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und berechnen Mehrarbeit automatisch
Gesetzeskonforme Umsetzung
Elektronische Zeiterfassungen für Österreich müssen alle AZG-Anforderungen erfüllen. Dazu gehören minutengenaue Aufzeichnungen, sichere Datenspeicherung und die Möglichkeit für Mitarbeitende, ihre Daten monatlich kostenlos anzufordern.
Software-Anforderungen
Eine professionelle Zeiterfassung für Mitarbeiter sollte DSGVO-konform sein, mobile Erfassung unterstützen und automatische Überstunden-Berechnungen bieten. Integration in bestehende HR-Systeme ist dabei essentiell.
Homeoffice und mobile Arbeit: Besondere Regelungen
Zeiterfassung im Homeoffice
Zeiterfassung im Homeoffice unterliegt denselben gesetzlichen Bestimmungen wie Büroarbeit. Bei selbstbestimmter Arbeitszeit reicht jedoch die Erfassung der täglichen Arbeitszeit-Dauer nach § 26 Abs. 3 AZG.
Mobile Zeiterfassung
Zeiterfassungs Apps ermöglichen flexible Arbeitszeiterfassung von jedem Ort. Wichtig ist dabei die Einhaltung von Pausenzeiten und Ruhezeiten auch im Homeoffice.
Besondere Anforderungen
Mobile Zeiterfassungen müssen besondere Datenschutzanforderungen erfüllen und sollte Offline-Funktionalität bieten. Die Synchronisation mit zentralen Systemen muss sicher und verschlüsselt erfolgen.
Praxis-Tipps für Unternehmen und Mitarbeitende
Compliance sicherstellen
Zeiterfassung Unternehmen Österreich erfordert klare Prozesse und regelmäßige Kontrollen. Unternehmen sollten ihre Zeiterfassungssysteme regelmäßig auf Gesetzeskonformität prüfen und Mitarbeitende entsprechend schulen.
Häufige Fehler vermeiden
Typische Fehler sind unvollständige Pausenerfassung, fehlerhafte Overtime-Berechnungen und mangelnde Dokumentation bei flexiblen Arbeitszeiten. Eine professionelle HR Software-Lösung kann diese Risiken minimieren.
Best Practices
Erfolgreiche Arbeitszeit-Verwaltung basiert auf klaren Regeln, transparenter Kommunikation und benutzerfreundlichen Tools. Regelmäßige Schulungen und Updates zu Arbeitsrecht Überstunden-Bestimmungen sind dabei unerlässlich.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung. Für bindende Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Rechtsberater oder informieren sich unter https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/start.html.
Häufig gestellte Fragen zu Überstunden und Mehrstunden
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrstunden?
Mehrstunden entstehen, wenn Sie über Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten, aber noch innerhalb der gesetzlichen 40-Stunden-Woche bleiben. Overtime liegen vor, wenn Sie die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden oder 8 Tagesstunden überschreiten.
Wie hoch sind die Zuschläge für Mehr- und Überstunden?
Für Mehrstunden erhalten Sie einen Zuschlag von 25% oder können Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 wählen. Overtime werden mit mindestens 50% Zuschlag vergütet oder durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 abgegolten.
Muss ich Überstunden leisten, wenn mein Arbeitgeber das verlangt?
Sie können Overtime bei wichtigen persönlichen Gründen ablehnen. Ab der 51. Wochenstunde oder 11. Tagesstunde haben Sie ein absolutes Ablehnungsrecht ohne Begründungspflicht.
Welche Zeiterfassung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben?
Nach § 26 AZG müssen alle Unternehmen Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen sowie die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit erfassen. Ausgenommen sind nur leitende Angestellte.
Wie werden Überstunden bei Teilzeit berechnet?
With Teilzeit entstehen Mehrstunden ab der ersten Stunde über Ihre vereinbarte Arbeitszeit bis zur 40-Stunden-Grenze. Erst danach beginnen die Overtime mit 50% Zuschlag.
Kann ich Überstunden durch Zeitausgleich abgelten?
Ja, Overtime können durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 abgegolten werden, Mehrstunden im Verhältnis 1:1. Die Entscheidung zwischen Geldvergütung und Zeitausgleich treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber.
Gelten im Homeoffice die gleichen Zeiterfassungsregeln?
Ja, die Zeiterfassung im Homeoffice unterliegt denselben gesetzlichen Bestimmungen. Bei selbstbestimmter Arbeitszeit reicht die Erfassung der täglichen Arbeitszeit-Dauer nach § 26 Abs. 3 AZG.