Urlaubsanspruch beim Austritt im ersten Dienstjahr
Eine Ausnahme in der Urlaubsaliquotierung stellt der Urlaubsanspruch beim Austritt im ersten Dienstjahr dar.
Tritt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im ersten Dienstjahr aus, so hängt die Darstellbarkeit ihres/seines aliquoten Urlaubsanspruchs vom Termin ab, zu dem das neue Urlaubskontingent für diese Person zugewiesen wird in Relation zum Eintrittsdatum.
Beispiele:
Eintrittsdatum |
Termin Zuweisung |
Urlaubskontingent |
Austrittsdatum |
aliquoter |
aliquoter |
---|---|---|---|---|---|
01.02.2024 |
01.01. |
25 |
01.12. |
10*(25/12) = 21 Tage |
9*(25/12) = 19 Tage |
01.10.2024 |
01.01. |
25 |
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