WARNUNG: Sie betrachten nicht die Live-Version, sondern eine ältere Version.

Urlaubsanspruch beim Austritt im ersten Dienstjahr

Eine Ausnahme in der Urlaubsaliquotierung stellt der Urlaubsanspruch beim Austritt im ersten Dienstjahr dar.

Tritt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im ersten Dienstjahr aus, so hängt die Darstellbarkeit ihres/seines aliquoten Urlaubsanspruchs vom Termin ab, zu dem das neue Urlaubskontingent für diese Person zugewiesen wird in Relation zum Eintrittsdatum.

Beispiele:

Eintrittsdatum

Termin Zuweisung
Urlaubskontingent

Urlaubskontingent

Austrittsdatum

aliquoter
Urlaubsanspruch im
1.DJ ohne Austritt

aliquoter
Urlaubsanspruch
beim Austritt

01.02.2024

01.01.

25

01.12.

10*(25/12) = 21 Tage

9*(25/12) = 19 Tage

01.10.2024

01.01.

25

Kommentare (0)