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Urlaubsanspruch beim Austritt im ersten Dienstjahr

Eine Ausnahme in der Urlaubsaliquotierung stellt der Urlaubsanspruch beim Austritt im ersten Dienstjahr dar.

Tritt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im ersten Dienstjahr aus, so hängt die Darstellbarkeit ihres/seines aliquoten Urlaubsanspruchs vom Termin ab, zu dem das neue Urlaubskontingent für diese Person zugewiesen wird in Relation zum Eintrittsdatum.

[Anmerkung: hier geht es um ein Urlaubskontingent in Tagen. Bei einem Urlaubsanspruch in Stunden, wie es in Österreich im öffentlichen Dienst üblich ist, ist die Berechnung zwar in Stunden durchzuführen, die manuelle oder automatische Erfassung der Austrittsaliquotierung gilt aber dennoch.]

Beispiele:

Eintrittsdatum: 01.02.2024

Termin der Zuweisung des Urlaubskontingents: 01.01. eines jeden Jahres

Jährliches Urlaubskontingent: 25 Tage

Austrittsdatum: 30.11.2024 (=nach 10 Monaten)

aliquoter Urlaubsanspruch zum Austrittsdatum: (10/12)*25 = 21 Tage

Eintrag des Urlaubsanspruchs: manuell

Begründung:
Die Person ist nach dem Zuweisungstermin des Urlaubskontingents eingetreten und der Austritt erfolgte vor dem nächsten Zuweisungstermin.

Vor Erfassung des Austrittsdatums wäre ihr Urlaubsanspruch also 25 Tage. 

Diese werden mit dem Austritt nach 10 Monaten Arbeitszeit entsprechend aliquotiert.
Da die automatische Korrektur erst ab dem 2. Dienstjahr möglich ist, muss die Eintragung händisch erfolgen.

Eintrittsdatum: 01.02.2024

Termin der Zuweisung des Urlaubskontingents: 01.04. eines jeden Jahres

Jährliches Urlaubskontingent: 25 Tage

Austrittsdatum: 30.11.2024 (=nach 10 Monaten bzw.)

aliquoter Urlaubsanspruch bis zum 31.03.2024: 2*(25/12) = 4 Tage (manueller Eintrag)

aliquoter Urlaubsanspruch vom 01.04. bis zum Austrittsdatum: 8*(25/12) = 17 Tage+ 4 Tage = 21 Tage

Eintrag des Urlaubsanspruchs: automatisch

Begründung:
Der zwischen Eintrittsdatum und Urlaubs-Zuweisungsdatum zustehende Urlaubsanspruch muss händisch erfasst werden.
Per 01.04. wird automatisch das neue Urlaubskontingent (für ein volles Jahr) zugewiesen und ist, zusammen mit der zwischen 01.02. und 31.03.2024 erworbenen Urlaubsmenge von 4 Tagen, bis zur Eingabe des Austrittsdatums, als verfügbares Kontingent von 29 Tagen im Korrektur-Client oder für die Person unter Stamm / Info eingetragen.
Durch die Eingabe des Austritts wird der Urlaubsanspruch aus dem laufenden Urlaubsjahr automatisch aliquotiert.
Es sind zum Austrittszeitpunkt 8 Monate des Urlaubsjahres vergangen. Daher steht der Person nur mehr eine Menge von 8/12 des Urlaubskontingents des laufenden Urlaubsjahrs zu.
Im Feld "Resturlaub laufendes Jahr" wird daher der Wert auf 21 Tage reduziert.

Die Korrektur im Korrektur-Client geschieht automatisch, da der Urlaubszuweisungstermin in ihre Arbeitszeit gefallen ist, wodurch eine automatische Aliquotierung möglich ist.

Anmerkung:
Tritt eine Person genau am Tag der Urlaubskontingent-Zuweisung ein, wird ihr Ulaubskontingent

Eintrittsdatum

Termin Zuweisung
Urlaubskontingent

Urlaubskontingent

Austrittsdatum

aliquoter
Urlaubsanspruch im
1. Urlaubsjahr
ohne Austritt

aliquoter
Urlaubsanspruch
beim Austritt

Erfassung

01.02.2024

01.01.

25

01.12.2024

10*(25/12) = 21 Tage

9*(25/12) = 19 Tage

manuel

01.10.2024

01.01.

25

01.02.2025

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