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Dienstverhältnis beenden und Austritt ändern/zurückziehen

Die Erfassung eines Mitarbeiteraustritts erfolgt über den Button "Mehr" in der Profil-Ansicht und die Anwahl der Funktion "Dienstverhältnis beenden"  (Bild 1 und Bild 2)

Bild 1:

Austritt01Pfeil_v
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Bild 2:

Austritt02Pfeil_v
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Danach öffnet sich das eigentlich Eingabefenster. Bild 3

Austritt03_v
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Hier kann der Austritt eines Mitarbeiters vorbereitet oder sofort wirksam durchgeführt werden, abhängig davon wie der Status gesetzt wird.

Weitere Informationen zu den Eingabefeldern finden Sie unter Austritt Feldverzeichnis

Vormerkung des Austritts

Die Vormerkung eines Austritts ist dann sinnvoll, wenn der Austritt als solches (Datum, Grund, Vereinbarungen dazu etc) noch nicht fix ist. 
Bis zum Erreichen des Austrittsdatums ist eine Änderung der Daten noch jederzeit möglich.
 

Wurde ein Austritt vorgermerkt, hat dies folgende Auswirkungen: 

  • der Austritt wird in der Personenmaske/Beschäftigung im Reiter "Austritte" als Vormerkung angezeigt (siehe Bild 4)
  • im Reiter Beschäftigung/Beschäftigungszustände wird das Austrittsdatum bei "Beschäfitgung" angezeigt, der Beschäftigungszustand ist aber nach wie vor auf "aktiv" gestellt (siehe Bild 5)

Bild 4

Austritt04_Vormerkung_v
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 Bild 5

Austritt05_Beschäftigungszustand_v
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Bis zum Kündigungsdatum ist es für den Personalisten noch möglich den Austritt „abzubrechen“:

  • den vorgemerkten Austritt auswählen
  • Klick auf „Bearbeiten“
  • Status von „vorgemerkt“ auf „zurückgezogen“ ändern
  • Klick auf „Speichern“

Ein Zurückziehen der Kündigung bewirkt, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterhin unverändert gültig bleibt.

Austritt umsetzen

Klickt man bei der Eingabe des Austritts auf "Austritt umsetzen" ist keine nachträgliches Ändern bzw. Zurückziehen des Austritts nicht mehr möglich! 

Austritt ist bereits vorgemerkt

Wurde der Austritt zuvor nur vorgemerkt, ist ein Zurückziehen der Vormerkung vor der Eingabe des Umsetzung des Austritts notwendig. 

Nach dem Speichern findet man folgendes vor:

  • Im aktiven Beschäftigungsabschnitt wird „Gültig bis“ auf den letzten Tag des Dienstverhältnisses gesetzt.
  • Es wird ein neuer Abschnitt „Ausgetreten“ ab dem Folgetag erstellt.

Falls ein Austritt nur vorgemerkt wird, hat dies keine direkten Auswirkungen.

Die Beschäftigungsabschnitte sind unverändert und die Kündigung ist noch nicht wirksam geworden!

Weitere Informationen zu diesem Reiter finden Sie auch unter Beschäftigung Feldverzeichnis

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