Dienstverhältnis beenden und Austritt ändern/zurückziehen
Die Erfassung eines Mitarbeiteraustritts erfolgt über den Button "Mehr" in der Profil-Ansicht und die Anwahl der Funktion "Dienstverhältnis beenden" (Bild 1 und Bild 2)
Bild 1:
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Bild 2:
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Danach öffnet sich das eigentlich Eingabefenster. Bild 3
Hier kann der Austritt eines Mitarbeiters vorbereitet oder sofort wirksam durchgeführt werden, abhängig davon wie der Status gesetzt wird.
Weitere Informationen zu den Eingabefeldern finden Sie unter Austritt Feldverzeichnis
Vormerkung des Austritts
Die Vormerkung eines Austritts ist dann sinnvoll, wenn der Austritt
als solches (Datum, Grund, Vereinbarungen dazu etc) noch nicht fix ist.
Bis zum Erreichen des Austrittsdatums ist eine Änderung der Daten noch jederzeit
möglich.
Wurde ein Austritt vorgermerkt, hat dies folgende Auswirkungen:
- der Austritt wird in der Personenmaske/Beschäftigung im Reiter "Austritte" als Vormerkung angezeigt (siehe Bild 4)
- im Reiter Beschäftigung/Beschäftigungszustände wird das Austrittsdatum bei "Beschäfitgung" angezeigt, der Beschäftigungszustand ist aber nach wie vor auf "aktiv" gestellt (siehe Bild 5)
Bild 4
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Bild 5
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Bis zum Kündigungsdatum ist es für den Personalisten noch möglich den Austritt „abzubrechen“:
- den vorgemerkten Austritt auswählen
- Klick auf „Bearbeiten“
- Status von „vorgemerkt“ auf „zurückgezogen“ ändern
- Klick auf „Speichern“
Ein Zurückziehen der Kündigung bewirkt, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterhin unverändert gültig bleibt.
Vorgemerkten Austritt ändern
Haben sich Daten zum Austritt, z.B. das Datum des letzten Arbeitstags, geändert, sind folgende Schritte zu setzen
- Über den Button "Mehr" in der Profil-Ansicht wird ""Austritt ändern/zurückziehen" angewählt. (Bild 6)
- In der Maske werden die geänderten Daten eingegeben, der Status bleibt auf "vorgemerkt"
- Durch Klicken auf Speichern werden die Änderungen gesichert.
Bild 6
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Der Status des Austritts als "vorgemerkt" wird dabei nicht geändert! (Siehe
Bild 7)
Bild 7
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Durch Anklicken von "Speichern" wird die Änderung der Austrittsvormerkung gesichert.
Vorgemerkten Austritt zurückziehen
Wird das Dienstverhältnis nicht beendet, so ist ein Zurückziehen der Vormerkung möglich.
Dazu wählt man im 1.Schritt, wie bei der Änderung der Vormerkung, über die Profil-Ansicht und "Mehr" die Auswahlmöglichkeit "Austritt ändern/zrückziehen" an (siehe Bild 6)
In der Maske wird unter "Status" "Zurückgezogen" angewählt und unter "Zurückgezogen" das Datum ausgewählt (siehe Bild 7)
Bild 7
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Nach dem Speichern ist im Reiter Beschäftigung/Austritt ebenso der Status des Austritts mit "Zurückgezogen" vermerkt (siehe Bild 8)
Bild 8
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Austritt umsetzen
Klickt man bei der Eingabe des Austritts auf "Austritt umsetzen" ist keine nachträgliches Ändern bzw. Zurückziehen des Austritts nicht mehr möglich!
Austritt umsetzen ohne Vormerkung
Wenn es nicht zu erwarten ist, dass sich am Austritt noch etwas ändert oder dieser bereits passiert ist, bzw. zum Beispiel bei einer fristlosen Entlassung sofort durchgeführt werden muss, erfolgt dies über "Austritt umsetzen" ohne vorherige Vormerkung.
Dazu wird bei der Profil-Ansicht unter "Mehr" "Dienstverhältnis beenden" angewählt (siehe Bild 1)
Nach der Eingabe der Daten zur Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Button "Austritt umsetzen" angeklickt (Bild 9)
Bild 9
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Austritt ist bereits vorgemerkt
Wurde der Austritt zuvor nur vorgemerkt, ist ein Zurückziehen der Vormerkung vor der Eingabe des Umsetzung des Austritts notwendig.
Folgende Schritte sind dazu notwendig:
- Über den Button "Mehr" in der Profil-Ansicht wird ""Austritt ändern/zurückziehen" angewählt. (Bild 6)
- In der Maske im Feld "Status" (erscheint nur bei bereits vorgemerktem Austritt) auf "zurückgezogen" setzen und das Datum der Zurückziehung eingeben (siehe Bild 7)
- Klicken auf "Speichern"
- In Reiter Beschäftigung/Austritte ist nun der Vermerk "Zurückgezogen" zu sehen. (Bild 8)
Bild 6
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Nun wird in der Profil-Ansicht neuerlich das Feature "Mehr" angeklickt und "Dienstverhältnis beenden" ausgewählt
Nach dem Speichern findet man folgendes vor:
- Im aktiven Beschäftigungsabschnitt wird „Gültig bis“ auf den letzten Tag des Dienstverhältnisses gesetzt.
- Es wird ein neuer Abschnitt „Ausgetreten“ ab dem Folgetag erstellt.
Falls ein Austritt nur vorgemerkt wird, hat dies keine direkten Auswirkungen.
Die Beschäftigungsabschnitte sind unverändert und die Kündigung ist noch nicht wirksam geworden!
Weitere Informationen zu diesem Reiter finden Sie auch unter Beschäftigung Feldverzeichnis
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