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Laut österreichischem Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit derzeit 10 Stunden. Eine Überschreitung dieser Höchstarbeitszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen (siehe §20 Arbeitszeitgesetz) erlaubt.
Zu beachten ist auch, dass Arbeiten in außergewöhnlichen Fällen, bei denen diese Regelung nicht eingehalten werden kann, der Arbeitsinspektion schriftlich (binnen 4 Tagen) anzuzeigen sind!
Daher wird in der Personalwolke standardmäßig jene Zeit, die diese Grenze überschreitet gekappt (abgeschnitten) und als unbewertete Zeit im Journal ausgewiesen.
Mit Hilfe des Antrags §20 AZG Außergewöhnliche Fälle, kann diese unbewertete Arbeitszeit, die aufgrund eines gültigen Ausnahmefalls geleistet werden musste, wieder geltend gemacht werden..
Eine Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit wird im Journal wie folgt dargestellt:
Um die unbewertete (gekappte) Zeit in Höhe von 3:30 Stunden gutgeschrieben zu bekommen, muss vom Mitarbeiter der Antrag ausgefüllt und mittels Klick auf die Schaltfläche Prozess starten zur Genehmigung an den Vorgesetzten weitergeleitet werden:
Nach dem Starten des Prozesses wird man zur Übersicht Offene Anträge weitergeleitet und sieht dort alle eigenen offenen Anträge, chronologisch geordnet nach dem Zeitpunkt der Erstellung (nähere Infos siehe Offene Anträge).
Genehmigt der Vorgesetzte schließlich den Antrag, so ist die tatsächliche Istzeit sofort im Journal ersichtlich - der automatische Pausenabzug bleibt bestehen.
Antragsteller --> Vorgesetzter zur Genehmigung
Mime Type | text/xml | text/xml | |
Datei-name | |||
Größe (in Bytes) | 2880 | 2821 |
Version 5 von Mr. Ex-Mitarbeiter
am 03.08.15 11:34:09 Name: §20 AZG Außergewöhnliche Fälle Variante: main - default Status: Veröffentlichung |
Version 6 von Mr. Ex-Mitarbeiter
am 18.04.19 14:14:41 Name: §20 AZG Außergewöhnliche Fälle Variante: main - default Status: Veröffentlichung |