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Allgemeines

Laut österreichischem Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit derzeit 10 Stunden. Eine Überschreitung dieser Höchstarbeitszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen (siehe §20 Arbeitszeitgesetz) erlaubt.

Zu beachten ist auch, dass Arbeiten in außergewöhnlichen Fällen, bei denen diese Regelung nicht eingehalten werden kann, der Arbeitsinspektion schriftlich (binnen 4 Tagen) anzuzeigen sind!

Daher wird in der Personalwolke standardmäßig jene Zeit, die diese Grenze überschreitet gekappt (abgeschnitten) und als unbewertete Zeit im Journal ausgewiesen.

Mit Hilfe des Antrags §20 AZG Außergewöhnliche Fälle, kann diese unbewertete Arbeitszeit, die aufgrund eines gültigen Ausnahmefalls geleistet werden musste, wieder geltend gemacht werden..

  • Datum
    Datum, für das die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit zu rechtfertigen ist
  • Bemerkung
    Hier muss auf die Art des außergewöhnlichen Falles verwiesen werden
  • Tagesarbeitszeit
    Je nach dem, ob der Antrag bereits genehmigt wurde oder nicht, scheint hier die gekappte oder ungekappte Istzeit auf

Eine Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit wird im Journal wie folgt dargestellt:

  • Buchung 06:00 bis 20:00 = 13:30 Stunden Arbeitszeit (14 Stunden abzüglich 30 Minuten Mittagspause) - durch die Kappung werden nur 10:00 Stunden als Istzeit ausgewiesen.

Um die unbewertete (gekappte) Zeit in Höhe von 3:30 Stunden gutgeschrieben zu bekommen, muss vom Mitarbeiter der Antrag ausgefüllt und mittels Klick auf die Schaltfläche Prozess starten zur Genehmigung an den Vorgesetzten weitergeleitet werden:

Nach dem Starten des Prozesses wird man zur Übersicht Offene Anträge weitergeleitet und sieht dort alle eigenen offenen Anträge, chronologisch geordnet nach dem Zeitpunkt der Erstellung (nähere Infos siehe Offene Anträge).

Genehmigt der Vorgesetzte schließlich den Antrag, so ist die tatsächliche Istzeit sofort im Journal ersichtlich - der automatische Pausenabzug bleibt bestehen.

Genehmigungsweg

Antragsteller --> Vorgesetzter zur Genehmigung

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Größe (in Bytes)28892883
Version 10 von Gabriel Gruber
am 05.01.22 08:21:08
Name: §20 AZG Außergewöhnliche Fälle
Variante: main - default
Status: Veröffentlichung
Version 11 von Sandra Tomasevic
am 10.01.22 11:35:49
Name: §20 AZG Außergewöhnliche Fälle
Variante: main - default
Status: Veröffentlichung