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Laut österreichischem Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit derzeit 12 Stunden. Eine Überschreitung dieser Höchstarbeitszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen (siehe §20 Arbeitszeitgesetz) erlaubt.
Zu beachten ist auch, dass Arbeiten in außergewöhnlichen Fällen, bei denen diese Regelung nicht eingehalten werden kann, der Arbeitsinspektion schriftlich (binnen 4 10 Tagen) anzuzeigen sind!
Die tägliche Höchstarbeitszeit in einem Unternehmen darf also nicht höher als 12 Stunden sein. Es ist aber auch möglich, jede Zeit darunter für als Höchstarbeitszeit für die Betriebsangehörigen zu definieren, z.B. 10 Stunden.
Daher wird in der Personalwolke standardmäßig jene Zeit, die diese unternehmensspezifische Grenze von maximal 12 StundenüberschreitetStunden überschreitet, gekappt (abgeschnitten) und als unbewertete Zeit im Journal ausgewiesen.
Mit Hilfe Mithilfe des Antrags §20 AZG Außergewöhnliche Fälle, kann diese unbewertete Arbeitszeit, die aufgrund eines gültigen Ausnahmefalls geleistet werden musste, wieder geltend gemacht werdenwerde..
Eine Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit wird im Journal wie folgt im Beispiel dargestellt:
Um die unbewertete (gekappte) Zeit in Höhe von 3:30 Stunden gutgeschrieben zu bekommen, muss vom Mitarbeiter der Antrag ausgefüllt und mittels Klick auf die Schaltfläche Prozess starten zur Genehmigung an den Vorgesetzten weitergeleitet werden:
Nach dem Starten des Prozesses wird man zur Übersicht Offene Anträge weitergeleitet und sieht dort alle eigenen offenen Anträge, chronologisch geordnet nach dem Zeitpunkt der Erstellung (nähere Infos Informationen siehe Offene Anträge).
Genehmigt der Vorgesetzte schließlich den Antrag, so ist die tatsächliche Istzeit sofort im Journal ersichtlich - der automatische Pausenabzug bleibt bestehen.
Antragsteller --> Vorgesetzter zur Genehmigung
Mime Type | text/xml | text/xml | |
Datei-name | |||
Größe (in Bytes) | 3282 | 3288 |
Version 12 von Renate Fuchs-Schreiber
am 23.03.23 08:55:26 Name: §20 AZG Außergewöhnliche Fälle Variante: main - default Status: Veröffentlichung |
Version 13 von Renate Fuchs-Schreiber
am 26.04.23 17:36:02 Name: §20 AZG Außergewöhnliche Fälle Variante: main - default Status: Veröffentlichung |