Kilometergeld
Das Kilometergeld ist eine steuerfreie Pauschalabgeltung für
Fahrzeugkosten, die bei Fahrten mit einem privaten Fahrzeug im Rahmen
einer Dienstreise (Dienstfahrt) anfallen.
Bei der Benutzung eines privaten Fahrzeuges kann für eine Dienstfahrt höchstens
das amtliche Kilometergeld in Höhe von € 0,42
pro betrieblich gefahrenen Kilometer, maximal jedoch € 12.600,- pro Jahr
steuerfrei verrechnet werden.
Ist der steuerliche Satz höher als der vom Unternehmen ausbezahlte Teil. so ist
der Gesamtbetrag steuerfrei.
Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des KFZ abgegolten (Parkgebühren, Mauten, Vignetten etc.).
Die Kilometergeldabrechnung kann bei bestimmten Reisetypen, wie z.B. Schulungen abweichen (Zuordnung von bestimmten Km-Geldbeträgen zu bestimmten Reisetypen möglich). Bei Abweichungen kann der Differenzbetrag beim Jahresausgleich vergütet werden.
In der Kilometergelddefinition wird der Betrag definiert, welcher pro gefahrenen Kilometer an den Mitarbeiter ausbezahlt wird.
Für jede mitbeförderte Person gebührt ein Zuschlag pro Fahrkilometer. Die mitbeförderten Person/en kann/können optional in der Reiseabrechnung namentlich angeführt werden.
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