Allgemeines zu Dienstreisen
Definition einer Dienstreise:
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer
- außerhalb seiner ortsgebundenen, regelmäßigen Arbeitsstätte
- außerhalb seiner Wohnung
- beruflich
- vorübergehend tätig wird.
Auslandsdienstreisen sind Dienstreisen bei denen ein Grenzübertritt zwischen dem Inland und dem Ausland stattfindet, sowie Reisen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Neben der Dienstreisen können mit dem Travel Modul ebenfalls
Fahrtenbücher und Reisemappen abgewickelt
werden.
Mit dem Fahrtenbuch kann aus den eingegebenen Km-Geld Belegen
(und dem daraus zugeordneten PKW Kennzeichen) eine eigene Abrechnung der
gefahrenen Kilometer erstellt werden.
Die Reisemappe dient dazu, mehrere Reisen (über einen selbst
definierten Zeitraum) gesammelt einzugeben bzw. genehmigen zu lassen. Dies
erlaubt eine einfache und schnelle Erfassung und eine Sammelgenehmigung für
mehrere Abrechnungen.
Die allgemeinen Hintergrundinformationen zum Thema Dienstreisen sind in Österreich und Deutschland sehr umfassend.
Da es in diesem Bereich durch gesetzliche Anpassungen laufend Änderungen geben kann, wird hier auf externe Internetseiten verwiesen, welche die jeweilige Rechtsgrundlage dokumentieren.
Allgemeine Infos Österreich:
http://help.gv.at/Content.Node/35/Seite.350000.html
Allgemeine Infos Deutschland:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstreise
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