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Definition einer Dienstreise:
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer
Auslandsdienstreisen sind Dienstreisen bei denen ein Grenzübertritt zwischen dem Inland und dem Ausland stattfindet, sowie Reisen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Die allgemeinen Hintergrundinformationen zum Thema Dienstreisen sind in Österreich und Deutschland sehr umfassend.
Da es in diesem Bereich durch gesetzliche Anpassungen laufend Änderungen geben kann, wird hier auf externe Internetseiten verwiesen, welche die jeweilige Rechtsgrundlage dokumentieren.
Allgemeine Infos Österreich:
http://help.gv.at/Content.Node/35/Seite.350000.html
Allgemeine Infos Deutschland:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstreise
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Größe (in Bytes) | 1344 | 1574 |
Version 9 von Mrs. Ex-Mitarbeiter
am 08.07.11 10:45:40 Name: Allgemeines zu Dienstreisen Variante: main - default Status: Veröffentlichung |
Version 10 von Mrs. Ex-Mitarbeiter
am 11.07.11 13:02:55 Name: Allgemeines zu Dienstreisen Variante: main - default Status: Veröffentlichung |