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Aufgrund des hohen Fachkräftemangels in Österreich und Europa müssen Rekrutierende ihre Personalsuche auf Drittstaaten ausweiten. In diesem Leitfaden stellen wir Ihnen aufgrund unserer persönlichen Erfahrungen eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Verfügung, damit die Beantragung der Rot-Weiß-Rot Karte auch gelingt.
Allgemeines
Was ist die Rot-Weiß-Rot Karte?
Die Rot-Weiß-Rot Karte ermöglicht Schlüsselkräften einen beschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie wird für eine befristete Dauer von 2 Jahren ausgestellt.
Voraussetzungen für die Bantragung der Rot-Weiß-Rot Karte:
- das Arbeitsmarktservice (AMS) kann dem Unternehmen keine gleich qualifizierten Arbeitskräfte, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind, vermitteln (Arbeitsmarktprüfung)
- monatliches Bruttogehalt von mindestens € 2.685 (Stand 2020) zuzüglich Sonderzahlungen, wenn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
- mindestens € 3.222 (Stand 2020), wenn das 30. Lebensjahr bereits vollendet wurde
Um überhaupt einen Antrag stellen zu können, müssen im Punkterechner mindestens 55 von 90 Punkten erreicht werden. Hier werden folgende Kriterien gewichtet und bewertet:
- Ausbildung
- Berufserfahrung
- Deutschkenntnisse
- Englischkenntnisse
- Alter
https://www.migration.gv.at/de/service-und-links/punkterechner/
Die Beantragung
Wo ist die Rot-Weiß-Rot Karte zu beantragen?
Die Rot-Weiß-Rot Karte ist bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft oder bestimmte Konsulate) zu beantragen. Mit entsprechender Vollmacht kann der Antrag auch vom Arbeitgeber im Inland eingebracht werden. Hier richtet sich die zuständige Behörde nach dem künftigen Wohnsitz des Antragstellers.
In Statutarstädten, wie Wien ist das Magistrat zuständig. Sonst fällt die Zuständigkeit an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.
- Zuständige Behörde (Wien): Einwanderungsbehörde MA 35
- Erstanträge (Wien): Fachbereich Einwanderung Referat 1.3 – Erstantragszentrum
- Verlängerungsanträge (Wien): Fachbereich Einwanderung – Außenstellen in den Bezirken
Was benötige ich für die Beantragung?
Fremdsprachige Dokumente müssen übersetzt werden. Die Übersetzungen benötigen eine Beglaubigung. Das Original muss zusätzlich vorgelegt werden.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen im Original und in Kopie benötigt:
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in deutscher Sprache https://www.bmi.gv.at/302/Formulare/20171001/11Rot-Weiss-Rot-Karte-Formular.pdf
- Gültiges Reisedokument
- Aktuelles biometrisches Passfoto, jedoch nicht älter als ein halbes Jahr
- Geburtsurkunde
- Wenn vorhanden: Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
- Grundsätzlich: Nachweis einer in Österreich leistungspflichtigen und alle Risiken abdeckenden Krankenversicherung (Vorlegen der Versicherungspolizze) – wird im normalen österreichischen Dienstverhältnis jedoch durch die Anmeldung zur Sozialversicherung abgedeckt
- Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Mietvertrag, Wohnrechtsvereinbarung) – der Vertrag muss mindestens über 2 Jahre gehen!
- Nachweis über die Höhe der Miete (in Mietvertrag üblicherweise inkludiert) – bei Wohnrechtsvereinbarungen muss ein Mietbetrag angegeben sein
- Lohnzettel, Lohnbestätigung oder Dienstvertrag
- Aktuelle Auskunft aus der Evidenz eines Gläubigerschutzverbandes – eventuell abhängig vom Herkunftsland
- Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Auszug aus dem Strafregister (aus dem Herkunftsland)
- Papillarlinienabdrücke (Finger-Print)
Je nach Qualifikation:
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit Zeugnis
- Nachweis spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten (Dienstzeugnis und Arbeitsbestätigung)
- Wenn vorhanden -Nachweis der allgemeinen Universitätsreife einer offiziell anerkannten Universität
- Nachweis eines Studienabschlusses mit dreijähriger Mindestdauer
- Nachweis ausbildungsadäquater Berufserfahrung
- Bestätigung (international anerkanntes Sprachdiplom oder Kurszeugnis) von Kenntnissen der deutschen (min. A1) und englischen Sprache (min. A2) , die Nachweise dürfen jedoch nicht älter als ein halbes Jahr sein
Wie läuft der Beantragungsprozess der Rot-Weiß-Rot Karte ab?
Im Folgenden schildern wir unsere persönlichen Erfahrungen im Beantragungsprozess. Unsere Anträge wurden allesamt beim Magistrat Wien eingebracht.
- Der Antrag muss persönlich vor Ort eingebracht werden.
- In der Einwanderungsbehörde muss eine Nummer für den ersten Antragscheck gezogen werden. Nach einer Erst-Prüfung wird eine weitere Nummer für die entsprechende Antragsstelle (unselbstständige Schlüsselkräfte) zugeteilt. Dort wird der Antrag Schritt-für-Schritt durchgegangen, anschließend muss die Antragsgebühr bei der Kasse einen Stock höher bezahlt werden (Bar und Bankomat).
- In dieser Zeit wird die Einreichbestätigung vom zuständigen Sachbearbeitenden vorbereitet. Nach der Bezahlung ist die Zahlungsbestätigung im Austausch gegen die Einreichbestätigung abzuholen (beim zuständigen Sachbearbeitendem) – hier müssen Sie keine Nummer mehr ziehen.
- Eventuell fehlende Dokumente müssen persönlich oder per Mail nachgereicht werden. Die noch benötigten Dokumente sind auf der Einreichbestätigung ausgewiesen.
Die Einreichung bei der MA 35 wird anschließend automatisch an das AMS weitergeleitet. Dieses meldet sich in den nächsten Wochen beim Dienstgeber, um eventuell gleich qualifizierte österreichische Arbeitskräfte zu vermitteln. Wird festgestellt, dass es keine gleich qualifizierte österreichische Arbeitskraft gibt, wird der Antrag wieder zurück zur MA 35 zur Endprüfung geschickt.
Innerhalb von 8 Wochen wird über die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot Karte entschieden. Wurden alle Unterlagen geprüft und genehmigt, so wird dem Antragsteller ein positiver Aufenthaltstitel gewährt.
Was für Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich fällt eine Pauschalgebühr von ca. €160,00 an. Wobei zusätzliche Kosten durch die Übersetzung und Beglaubigung von fremdsprachigen Dokumenten entstehen.
Nach der Genehmigung
Was ist zu tun, wenn der Antrag genehmigt wurde?
Spätestens nach Einreise des Antragstellers muss bei der MA 35 ein Fingerprint abgenommen werden. Hier ist wieder eine Nummer zu ziehen, sowie eine Gebühr zu entrichten. Nach 7 bis 8 Werktagen muss die Karte mit dem gültigen Aufenthaltstitel wieder persönlich abgeholt werden. Ohne dieser und der Anmeldung zur Sozialversicherung darf kein Arbeitsbeginn stattfinden.
Der Arbeitgeber muss nach dem ersten vollen Arbeitsmonat einen Auszug aus dem Lohnkonto sowie einen Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung an das AMS senden.
Verlängerung des Aufenthaltstitels
Soll der Aufenthaltstitel verlängert werden, so muss frühestens 3 Monate vor Ablauf aber spätestens an dem Tag an welchem der Aufenthaltstitel abläuft, ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Wird der Verlängerungsantrag jedoch zu spät gestellt, so gilt der Antrag als Erstantrag und der Antragsteller muss mit großer Wahrscheinlichkeit aus Österreich ausreisen.