Änderung in der Urlaubsverrechnung ab 07.09.2023
Ab 07.09.2023 treten Änderungen in den Feldern im Bereich "Urlaubsverrechnung" in Kraft, die die Aliquotierung des Urlaubsanspruchs bei Ein- bzw. Austritt und den Hinzuzählungszeitpunkt von Urlaubsansprüchen betreffen.
Achtung! Die nachfolgenden Neuerungen gelten nur für
Urlaubsansprüche, die in TAGEN, erfasst sind.
Für Urlaubsansprüche in Stunden ist keine Aliquotierung
möglich!
Es kommt zu folgende Neuerungen:
Aliquotierung des Eintrittsjahrs
Zukünftig stehen im Feld "Aliquotierung des Eintrittsjahrs" folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
- Nein
- Gesetzeskonform (Österreich)
- Aliquot
- Aliquot Teilzeit
Die Auswahlmöglichkeiten
- Nein / Aliquotierung Karenz, Austritt
- Gesetzeskonform (Österreich) / Aliquotierung Karenz, Austritt
- Aliquot / Aliquotierung Karenz, Austritt
entfallen und werden stattdessen in den neuen Parameter "Aliquotierung Austritt bzw. Karenz" (Checkbox) übergeführt.
Durch eine Aktivierung dieser Checkbox wird der Urlaubsanspruch im Austrittsfall bzw., wenn im System ein Ausfallgrund wie z.B. Karenz eingetragen ist, entsprechend gekürzt.
Stichtag der Hinzuzählung
Hier gibt es das neue Feld "Hinzuzählung des jährlichen Anspruchs" mit den Auswahlmöglichkeiten
- Eintrittsjahr
- Kalenderjahr
Sollte weder die eine, noch die andere Auswahlmöglichkeit passend sein, gibt es noch immer die Möglichkeit, im Feld "Alternativer Stichtag der Hinzuzählung" ein gesondertes Datum einzutragen.
Die Bestandsdaten werden wie folgt übertragen:
Bestehende Felder / Prüfung |
Umsetzung auf neue Felder |
---|---|
Datum "Alternativer Stichtag der Hinzuzählung" = Eintrittsdatum (Vergleich auf Tag / Monat) |
Hinzuzählung des jährlichen Anspruchs: Eintrittsdatum Alternativer Stichtag der Hinzuzählung: wird gelöscht |
Datum "Alternativer Stichtag der Hinzuzählung" = 01.01. |
Hinzuzählung des jährlichen Anspruchs: Kalenderjahr Alternativer Stichtag der Hinzuzählung: wird gelöscht |
Datum "Alternativer Stichtag der Hinzuzählung" = leer, aber Grundanspruch befüllt |
Hinzuzählung des jährlichen Anspruchs: Kalenderjahr |
keines der oben genannten Kriterien |
Alternativer Stichtag der Hinzuzählung: bleibt unverändert |
Alle Neuerungen sind auch im Handbuch eingearbeitet und im Kapitel "Urlaubsverrechnung" zu finden.
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