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Wie finde ich den richtigen Feiertagskalender für eine Person?

Warum ist die Auswahl des richtigen Feiertagskalenders relevant?

Der Feiertagskalender dient vor allem dazu, Feiertage als solche im Journal, in der Kalenderübersicht oder im Gruppenkalender zu kennzeichnen (grüne Färbung).

Urlaubsanträge: für jeden Feiertag in einem Urlaubszeitraum wird natürlich kein Urlaubstag verbraucht, auch wenn es um Feiertage geht, die nur ein Teil der Mitarbeiter in einer Organisation konsumieren können (z.B. wenn Personen mit evangelischer Religionszugehörigkeit einen laut Betriebsvereinbarung garantierten Feiertag am Karfreitag haben, wogegen für andere Belegschaftsmitglieder mit anderer oder keiner Religionszugehörigkeit der Karfreitag als normalen Arbeitstag im Kalender vermerkt ist).

Wo wird der Feiertagskalender eingetragen?

Der Feiertagskalender wird im Personen-Stammsatz im Tab Einstellungen/Zeiterfassung unter "Feiertagskalender" ausgewählt.
In der Regel findet die Auswahl bei der Anlage der Person statt.
Eine spätere Änderung kann zum Beispiel bei einer Änderung des Arbeitsorts der Person (neuer Standort) notwendig sein, wenn am neuen Standort andere regionale Feiertage gelten.

Die wichtigsten Feiertagskalender für Österreich

Für die Auswahl ist relevant, ob im für die zu bearbeitende Person relevanten Kollektivvertrag oder in der aktuellen Betriebsvereinbarung bestimmte Tage als Feiertage oder als Arbeitstage eingestuft werden, wenn diese auf einen anderen Tag als einen Sonntag fallen.
Konkret sind dies der 24.12. und der 31.12. eines jeden Jahres.

Standardmäßig zur Auswahl stehen folgende Feiertagskalender für Österreich:

Bezeichnung des Feiertagskalenders

Beschreibung

24.12.

31.12.

Karfreitag

Österreich gesetzlich

Festgelegt im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz, ohne Karfreitag, 24.12., 31.12. und regionaler Feiertage (Landespatron etc.)

kein Feiertag

kein Feiertag

kein Feiertag

Österreich

gesetzliche Feiertage + freier Tag zu Weihnachten und zu Silvester

arbeitsfreier Tag

arbeitsfreier Tag

kein Feiertag

Österreich-Evangelisch 

gesetzliche Feiertage + freier Tag zu Weihnachten und zu Silvester

arbeitsfreier Tag

arbeitsfreier Tag

Feiertag

Österreich-NÖ 

gesetzliche Feiertage + freier Tag zu Weihnachten und zu Silvester + 15.11. (Lepoldi)

arbeitsfreier Tag

arbeitsfreier Tag

kein Feiertag

Österreich-NÖ-Evangelisch - 

gesetzliche Feiertage + freier Tag zu Weihnachten und zu Silvester + 15.11. (Lepoldi) + persönlicher Feiertag 

arbeitsfreier Tag

arbeitsfreier Tag

Feiertag

Handel Österreich gesetzlich

gesetzliche Feiertag + auch die Samstage zu Weihnachten sind frei 

kein Feiertag

kein Feiertag

kein Feiertag

Handel Österreich

gesetzliche Feiertag + freier Tag zu Weihnachten und zu Silvester + auch die Samstage zu Weihnachten sind frei 

arbeitsfreier Tag

arbeitsfreier Tag

kein Feiertag

Handel Österreich-Evangelisch 

gesetzliche Feiertag + freier Tag zu Weihnachten und zu Silvester + auch die Samstage zu Weihnachten sind frei + persönlicher Feiertag an Karfreitag

arbeitsfreier Tag

arbeitsfreier Tag

Feiertag

Was muss ich bei einer Änderung des Feiertagskalenders berücksichtigt werden?

Jede Änderung geschieht auch automatisch rückwirkend. Daher ist es wichtig, vor einer Änderung zu überprüfen, ob ein offener Urlaubsantrag oder ein anderer Fehlzeitantrag besteht, der einen Tag beinhaltet, der aufgrund einer Änderung des Feiertagskalenders anders bewertet wird.

Beispiel: ein Mitarbeiter, der in St. Pölten arbeitet und den Feiertagskalender Österreich-NÖ eingetragen hat, beantragt Urlaub vom 11. bis 22.11.2024. Da der 15.11. bei ihm automatisch arbeitsfrei ist, wird angeführt, dass dieser Antrag einen Urlaubsverbrauch von 9 Tagen darstellt.
Vor der Genehmigung des Urlaubsantrags wird der Mitarbeiter nach Wien versetzt, es gilt der Kalender "Österreich gesetzlich". Als Folge der Änderung beträgt der Urlaubsverbrauch für 11. bis 22.11.2024 nun 10 Tage, da der 15.11. als normaler Arbeitstag bewertet wird.

Was muss noch beachtet werden?

Wichtig ist als nächster Schritt nach der Auswahl des passenden Feiertagskalenders, die Arbeitszeiten für Feiertag im Wochenprogramm festzulegen. 

Dies ist besonders dann relevant, wenn der 24.12. bzw. der 31.12. als Arbeitstag gelten, wenn diese beiden Termine nicht auf einen Sonntag fallen.
Ebenso relevant ist es, wenn der Handels-Feiertagskalender gilt, für die Weihnachtssamstage (=die 4 Samstage vor den Adventsonntagen) aber eine andere Regelung als für Samstage außerhalb der Adventwochen anzuwenden ist. 

Gehen Sie daher bitte sicher, dass die richtigen Arbeitszeiten für alle Wochentage, aber auch für Feiertage oder andere Ausnahmen eingetragen sind, damit keine nachträglichen Korrekturen notwendig sind!

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