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Übersicht

Aliquotierung Resturlaub

Aliquotierung des Eintrittsjahres

Anspruch (jährl.)

Anspruch in Tagen oder Stunden

Fiktives Eintrittsdatum

Sonderanspruch

Staffelung - nach X Dienstjahren

Staffelung - Urlaubsanspruch

Stichtag Hinzuzählung

Urlaubsverfall Stichtag

Urlaubsverfall/Verjährung

Urlaubsverrechnung: Aliquotierung Resturlaub 

Hier wird bestimmt, nach welcher Methode die Aliquotierung des Resturlaubes eines Mitarbeiters berechnet werden soll.

"Schattenkonto"

Für Urlaubsrückstellung wird ein Aliquoter Resturlaubsstand benötigt. Das System stellt ein Konto "Schattenkonto" zur Verfügung wo für jeden Tag in der Vergangenheit eine Austrittsalquotierung durchgeführt wird. Per Parameter kann für den Mitarbeiter definiert werden ob das Ergebnis gerundet werden soll, oder nicht.

Option

Beschreibung

Tag/aufgerundet (Standard)

Der Urlaub wird genau nach der Anzahl der Tage berechnet und dabei aufgerundet

Tage/ungerundet

Der Urlaub wird genau nach der Anzahl der Tage berechnet und dabei abgerundet

Monat/ungerundet

Der Urlaub wird anhand der restlichen Monate im Unternehmen berechnet und dabei abgerundet

Urlaubsverrechnung: Aliquotierung im Eintrittsjahr

Grundsätzlich ist zu unterscheiden ob der Eintritt im ersten Halbjahr (01.01. – 30.06.) oder im zweiten Halbjahr (01.07. – 31.12.) erfolgte.

Eintritt im ersten Halbjahr (01.01. – 30.06.)
Es wird der komplette Urlaubsanspruch auf die ersten sechs Monate mit folgender Formel anteilig verteilt.
(Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab Eintrittsdatum = aktueller Urlaubsanspruch aufgerundet auf ganze Tage

Im sechsten Monat wird der restliche Urlaubsanspruch auf das Resturlaubskonto aufgebucht.

Eintritt im zweiten Halbjahr (01.07. – 31.12.)
In diesem Fall wird zuerst der Anspruch aliquotiert. Danach wird der Urlaub in den ersten sechs Monaten im aktuellen und neuem Urlaubsjahr aufgeteilt und gutgeschrieben:

1. Zuerst wird der Urlaubsanspruch aliquot errechnet:
(Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * (31.12. – Eintrittsdatum) = aliquotier Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]

2. Aufteilung Urlaubsanspruch in den ersten sechs Monaten bis 31.12.
Der Urlaubsanspruch wird nach folgender Formel auf das Resturlaubskonto gutgeschrieben:
(Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab Eintrittsdatum = aktueller Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]
Im sechsten Monat wird der restliche Urlaubsanspruch auf das Resturlaubskonto aufgebucht.

3. Mit Beginn des neuen Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch bis zum Erreichen der sechs Monate per Ultimo gutgeschrieben:
(voller Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab 01.01. = aktueller Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]

Aliquotierung im Austrittsfall 

Tritt der Mitarbeiter aus, so werden der Anspruch in Austrittsjahr ebenfalls gekürzt.

(Urlaubsanspruch / Tage im Jahr * Tage Beginn Urlaubsjahr bis Austrittsdatum ) = neuer Anspruch [Ergebnis wird nicht gerundet!]

Aliquotierung bei Fehlgründen wie z.B.: Karenz

Sobald beim Mitarbeiter die dementsprechenden Fehlzeiten eingetragen werden (ausschließlich über 'von - bis Datum' und nicht per Folgefehlgrund) werden für das jeweilige Urlaubsjahr die Tage ohne den Fehlgrund ermittelt.

Anschließend wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr mit folgender Formel gekürzt: 

(Urlaubsanspruch / Tage im Jahr * Tage ohne Fehlgrund im jeweiligen Urlaubsjahr) = neuer Anspruch [Ergebnis wird aufgerundet]

Bislang berücksichtigte Personalwolke nur den Eintrittsfall. Die hierfür relevanten Parameter sind zu finden unter "Administration - Personen - Tab 'Module' -  Bereich 'Urlaubsverrechnung'.

Die neue Aliquotierungs-Variante per 01.01.2022 bestimmt, nach welcher Art der Urlaubsanspruch im Eintritts- und Austrittfsfall aliquotiert wird.  

Hierbei ist auch die Art der Urlaubsverrechnung ein Einflussfaktor, diese wird unter "Urlaubsverrechnung: Stichtag Hinzuzählung" bestimmt:

  • Bei "UV mit Kalenderjahr" zählt jeweils der 01.01. des Jahres für die Verrechnung des Urlaubsanspruches
  • Bei "UV mit Eintrittsdatum" zählt jeweils das genaue Eintrittsdatum für die Verrechnung des Urlaubsanspruches

Parameter in der Personalwolke

Beschreibung

Nein

UV mit Kalenderjahr: keine Aliquotierung bei unterjährigem Eintritt, Urlaubsanspruch erst mit Beginn des nächsten Kalenderjahres
UV mit Eintrittsdatum: keine Aliquotierung, Zuzählung des gesamten Jahresanspruchs am Eintrittsdatum

Gesetzkonform (Österreich)

Eintritt im ersten Halbjahr (01.01. – 30.06.)
Es wird der komplette Urlaubsanspruch auf die ersten sechs Monate mit folgender Formel anteilig verteilt.
(Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab Eintrittsdatum = aktueller Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]

Im sechsten Monat wird der restliche Urlaubsanspruch auf das Resturlaubskonto aufgebucht.

Eintritt im zweiten Halbjahr (01.07. – 31.12.)
In diesem Fall wird zuerst der Anspruch aliquotiert. Danach wird der Urlaub in den ersten sechs Monaten im aktuellen und neuem Urlaubsjahr aufgeteilt und gutgeschrieben:

1. Zuerst wird der Urlaubsanspruch aliquot errechnet:
(Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * (31.12. – Eintrittsdatum) = aliquotier Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]

2. Aufteilung Urlaubsanspruch in den ersten sechs Monaten bis 31.12.
Der Urlaubsanspruch wird nach folgender Formel auf das Resturlaubskonto gutgeschrieben:
(Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab Eintrittsdatum = aktueller Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]
Im sechsten Monat wird der restliche Urlaubsanspruch auf das Resturlaubskonto aufgebucht.

3. Mit Beginn des neuen Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch bis zum Erreichen der sechs Monate per Ultimo gutgeschrieben:
(voller Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab 01.01. = aktueller Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]

Aliquot

Eintritt im ersten Halbjahr (01.01. – 30.06.)

In dieser Variante wird der Urlaubsanspruch immer aliquotiert, außer der Eintritt erfolgt am 1.1. des Jahres.

  1. Zuerst wird der Urlaubsanspruch aliquot errechnet:
    (Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) *   (31.12. - Eintrittsdatum) = aliquotier Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]
  2. Aufteilung Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten 
    Per Ultimo wird der Urlaubsanspruch nach der nachfolgender Formel auf das Resturlaubskonto gutgeschrieben:
    (Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab Eintrittsdatum = aktueller Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]
    Im sechsten Monat wird der restliche Urlaubsanspruch auf das Resturlaubskonto aufgebucht.

Eintritt im zweiten Halbjahr (01.07. – 31.12.)

Auch in diesem Fall wird zuerst der Anspruch aliquotiert. Danach wird der Urlaub in den ersten sechs Monaten in aktuellen und neuen Urlaubsjahr aufgeteilt und gutgeschrieben:

  1. Zuerst wird der Urlaubsanspruch aliquot errechnet:
    (Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) *   (31.12. - Eintrittsdatum) = aliquotier Urlaubsanspruch aufgerundet auf ganze Tage
  2. Aufteilung Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten bis 31.12.
    Per Ultimo wird der Urlaubsanspruch nach der nachfolgender Formel auf das Resturlaubskonto gutgeschrieben:
    (Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab Eintrittsdatum = aktueller Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]
    Im sechsten Monat wird der restliche Urlaubsanspruch auf das Resturlaubskonto aufgebucht.

  3. Mit Begin des neuen Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch bis zum erreichen der sechs Monate per Ultimo gutgeschrieben:
    (voller Urlaubsanspruch / Anzahl Tage im Jahr) * Tage ab 1.1. = aktueller Urlaubsanspruch [aufgerundet auf ganze Tage]
    Im sechsten Monat wird der restliche Urlaubsanspruch auf das Resturlaubskonto aufgebucht.

Aliquot Teilzeit

Ist in der Regel nur für Gemeinden relevant.

Hier wird der Resturlaub bei Änderung der Wochenstunden automatisch aliquotiert. Der Resturlaub 

  • erhöht sich, falls sich die Wochenstunden erhöhen
  • vermindert sich, falls sich die Wochenstunden verminden

Gesetzeskonform (Österreich) / Aliquotierung Karenz, Austritt

Die Berechnung setzt sich aus den Formeln aus "Aliquotierung im Eintrittsjahr" sowie "Aliquotierung im Austrittsfall" und "Aliquotierung bei Fehlgründen wie z.B.: Karenz" zusammen. 

Aliquot / Aliquotierung Karenz, Austritt

Die Berechnung setzt sich aus den Formeln aus "Aliquotierung im Austrittsfall" und "Aliquotierung bei Fehlgründen wie z.B.: Karenz" zusammen. 

Nein / Aliquotierung Karenz, Austritt

 Die Berechnung berücksichtigt die Option "Nein" sowie "Gesetzeskonform (Österreich). 

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Beispiele

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Aliquotierung beim Wechsel der Zeitmodelle 

Wechselt ein Mitarbeiter das Zeitmodell und es ändert sich dadurch die Anzahl der Arbeitstage, so werden anhand der alten Arbeitstage und der neuen Arbeitstage, folgende Konten umgerechnet:

  • Aktueller Anspruch / aktuelle Anzahl Arbeitstage * neue Anzahl Arbeitstage = neuer Anspruch 
  • Resturlaub aktuelles Jahr / aktuelle Anzahl Arbeitstage * neue Anzahl Arbeitstage = neuer Resturlaub aktuelles Jahr 
  • Resturlaub Vorjahr / aktuelle Anzahl Arbeitstage * neue Anzahl Arbeitstage = neuer Resturlaub Vorjahr 
  • Resturlaub Vor-Vorjahr / aktuelle Anzahl Arbeitstage * neue Anzahl Arbeitstage = neuer Resturlaub Resturlaub Vor-Vorjahr 

Parameter in der Personalwolke

Beschreibung

Nein

Keine Aliquotierung

Teilzeit lt. Wochenstunden im Wochenprogramm 

Berechnung ident mit dem Parameter aus obiger Tabelle "Aliquot Teilzeit"

Teilzeit lt. Arbeitstage im Wochenprogramm 

Berechnung ident mit dem Parameter aus obiger Tabelle "Aliquot / Aliquotierung Karenz, Austritt"

Teilzeitfaktor 

Berechnung ident mit dem Parameter aus obiger Tabelle "Aliquot Teilzeit"

Urlaubsverrechnung: Anspruch (jrl.)

Hier wird der Urlaubsanspruch in Tagen oder Stunden angegeben, der dem betreffenden Mitarbeiter in einem vollen Jahr zusteht.

Wert

Einheit

Zahlenwert

Tage/Stunden pro Jahr

Hierfür sind in der Personalwolke folgende Paramenter (in grün) relevant.  

Urlaubsverrechnung: Anspruch in Tagen oder Stunden?

Hier erfolgt die Auswahl, ob der unter "Anspruch (jrl.)" angegebene Urlaubsanspruch in Tagen oder Stunden pro Jahr gutgeschrieben wird.

Option

Beschreibung

Tage

Urlaubsanspruch wird in Tagen pro Jahr gewertet

Stunden

Urlaubsanspruch wird in Stunden pro Jahr bewertet

Urlaubsverrechnung: Fiktives Eintrittsdatum

Das Fiktive Eintrittsdatum wird verwendet um den korrekten Urlaubsanspruch im Bezug auf die Dienstjahre (laut Staffel) zu berechnen. Da eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren, Schul- oder Hochschulzeiten angerechnet werden kann, wird das fiktive Eintrittsdatum berechnet, um die Position in der Staffelung, unabhängig vom tatsächlichen Eintrittsdatum, zu bestimmen. Wenn kein fiktives Eintrittsdatum eingetragen wird, wird auch kein Stufensprung erfolgen. 

Wert

Einheit

Datum

Tag und Monat zweistellig, Jahr vierstellig (DD.MM.YYYY)

Urlaubsverrechnung: Sonderanspruch 

Hier kann der Sonderurlaubs-Anspruch pro Jahr für die betreffende Person eingegeben werden. Diese Sonderurlaubs-Tage kommen beispielsweise bei Hochzeit, Umzug, Todesfällen oder der Niederkunft der Ehefrau zum Einsatz.

Wert

Einheit

Zahlenwert

Tage/Stunden pro Jahr

Urlaubsverrechnung: Staffel 1 - nach X Dienstjahren

In der Personalwolke besteht die Möglichkeit, in einer Staffelung bis zu 4 verschiedene Werte für Urlaubsanspruch pro Dienstnehmer festzulegen. Hier kann angegeben werden, nach wie vielen anrechenbaren Dienstjahren die Person in die Staffel 1 weiterrückt und ihr damit mehr Urlaubsanspruch zusteht.

Wert

Einheit

Zahlenwert

Anzahl der Dienstjahre ab welchen die 1. Staffel aktiv ist

Urlaubsverrechnung: Staffel 1 - Urlaubsanspruch

Hier wird der für die Staffel 1 vorgesehene (erhöhte) Urlaubsanspruch in Tagen pro Jahr festgelegt. Nach Erfüllung der vorab definierten Anzahl an Dienstjahren wird der Urlaubsanspruch automatisch auf diesen Wert erhöht.

Wert

Einheit

Zahlenwert

Urlaubsanspruch pro Jahr in der 1. Staffel

Die Einstellungen für Staffel 2 und 3 verhalten sich genau gleich wie jene für Staffel 1, es wird jeweils die Anzahl der notwendigen Dienstjahre und der neue (erhöhte) Urlaubsanspruch eingetragen.

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Beispiele

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Urlaubsverrechnung: Stichtag Hinzuzählung

Hier wird der Tag im Jahr definiert, am welchen der Urlaubsanspruch auf dem Resturlaubskonto gutgeschrieben wird. Diese Einstellung beeinflusst auch das Verhalten der Option "Urlaubsverrechnung: Aliquotierung des Eintrittsjahres".  Außerdem wird dieser Stichtag auch verwendet, um den Anspruch für Pflege/Sonderurlaub gutzuschreiben.

  • Bei Verrechnung mit Kalenderjahr sollte hier der 1.1. stehen -> der Urlaubsanspruch wird dann jeweils am 1.1. jeden Jahres dem Resturlaubskonto gutgeschrieben. Es kann jedoch auch jedes andere Datum für eine Gutschrift des Urlaubs definiert werden.
  • Bei Verrechnung mit Eintrittsdatum sollte hier das Eintrittsdatum stehen -> der Urlaubsanspruch wird dann jeweils jährlich zum Jahrestag des Eintrittsdatums dem Resturlaubskonto gutgeschrieben.

Wird in diesen Feld kein Wert eingetragen, dann wird kein Urlaub gutgeschrieben!

Wert

Beschreibung

Kalenderjahr

Verrechnung mit Kalenderjahr: 01.01.YYYY

Eintrittsdatum

Verrechnung mit Eintrittsdatum: DD.MM.YYYY

Urlaubsverrechnung: Urlaubsverfall Stichtag

Sollte in der unten erwähnten Einstellung "Urlaubsverfall/Verjährung" die Option "Stichtag, Urlaubsverfall DE" ausgewählt worden sein, kann hier ein beliebiger Stichtag gewählt werden, am welchem der restliche Urlaubsanspruch des vergangenen Jahres verfallen soll.

Wert

Beschreibung

Datum

Format: DD.MM.YYYY - an diesem Datum (Stichtag) verfällt der Resturlaub des Vorjahres automatisch

Urlaubsverrechnung: Urlaubsverfall/Verjährung

Lt. österreichischem Urlaubsgesetz darf ein Mitarbeiter maximal 3 volle Urlaubsansprüche mitnehmen. Wird diese Schwelle überschritten, verfällt der älteste Urlaubsanspruch nach dieser Zeit. Hier kann festgelegt werden, ob Personalwolke diese Regelung automatisch durchführen soll. Zusätzlich kann im Falle eines früheren Verfalls von Urlaubstagen auch ein Stichtag (oben erklärt) festgelegt werden.

Option

Beschreibung

Ja

wenn die Schwelle von 3 Jahren überschritten ist, so verfällt der noch vor dieser Zeit mitgenommene, älteste Resturlaub

Nein

wenn die Schwelle von 3 Jahren überschritten ist, verfällt der übersteigende Resturlaub NICHT automatisch

Stichtag, Urlaubsverfall DE

der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr verfällt zu dem unter "Urlaubsverrechnung: Urlaubsverfall Stichtag" gewählten Datum

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Beispiele

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Ausgangssituation - Variante Urlaubsstichtag Deutschland:

  • Am 31.12. hat der Mitarbeiter einen (Rest-) Urlaub von 5 Tagen.
  • Am 1.1. bekommt der Mitarbeiter seinen neuen Urlaub in Höhe von 25 Tagen.
  • Der Mitarbeiter hat Urlaub von 3.2. bis 5.2.
  • Der Stichtag für den Urlaubsverfall ist der 31.3.

Datum

Urlaub konsumiert

Urlaub aktuelles Jahr

Urlaub Vorjahr

Urlaubsverfall

31.12.

5

0

0

01.01.

25

5

0

03.02.

1

25

4

0

04.02.

1

25

3

0

05.02

1

25

2

0

31.03.

25

0

2

Die 3 Urlaubstage im aktuellen Jahr werden zuerst vom Resturlaub des Vorjahres abgezogen und zwar so lange, bis dieser aufgebraucht ist. Am Stichtag (31.03.) verfällt dann der unverbrauchte Resturlaub aus dem Vorjahr. Wird ein Urlaubstag am Stichtag beantragt, so wird dieser vor dem Verfall noch vom Resturlaub abgezogen (auf das Beispiel oben bezogen bedeutet das, dass wenn am 31.03. noch ein Urlaubstag eingegeben worden wäre, nur 1 Urlaubstag verfallen wäre und nicht 2).

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Größe (in Bytes)2161521591
Version 31 von Sandra Tomasevic
am 10.02.22 14:55:16
Name: Urlaubsverrechnung
Variante: main - default
Status: Veröffentlichung
Version 32 von Sandra Tomasevic
am 10.02.22 14:55:59
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