Urlaubsverrechnung
Übersicht |
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Urlaubsverrechnung: Aliquotierung Resturlaub
es gibt ein SChattenkonto, wird jeden Tag dem MA utnerstellt, dass er
autritt, dieser WErt wird für eine URlaubsrückstellung hergenommen.
MIt diesem Schattenkonto (Wert) Urlaubsrückstellung verwendet.
zB stichtag 31.8. aliquoter Resturlaub aller MA zum 31.8. --> hier würde ich utnerstellen dass alle mit 31.8. austritt
Weitere AUsführung --> verändert nur Schattenkonto
bei tatsächlichem AUstritt --> Berechnung
Hier wird bestimmt, nach welcher Methode die Aliquotierung des Resturlaubes beim Austritt des Mitarbeiters berechnet werden soll:
Option |
Beschreibung |
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Tag/aufgerundet (Standard) |
Der Urlaub wird genau nach der Anzahl der Tage berechnet und dabei aufgerundet |
Tage/ungerundet |
Der Urlaub wird genau nach der Anzahl der Tage berechnet und dabei abgerundet |
Monat/ungerundet |
Der Urlaub wird anhand der restlichen Monate im Unternehmen berechnet und dabei abgerundet |
Urlaubsverrechnung: Aliquotierung im Eintrittsjahr + Aliquotierung im Austrittsfall + Aliquotierung bei Fehlgründen wie zB Karenz
Aliquotierung bestimmt A) Eintritt und B) Austritt
Alte Variante - berücksichtig nur Eintrittsfall
Nein
Gesetzteskonformn Ö
Aliquot
Aliquot TZ
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neuer Variante - berücksichtigt Eitnrittsfall + AUstrittsfall
Gesetzeskonform (Österreich) / Aliquotierung Karenz, Austritt
Aliquot / Aliquotierung Karenz, Austritt
Nein
Die Aliquotierungs-Variante bestimmt, nach welcher Art der Urlaubsanspruch im Eintrittsjahr aliquotiert wird. Hierbei ist auch die Art der Urlaubsverrechnung ein Einflussfaktor, diese wird unter "Urlaubsverrechnung: Stichtag Hinzuzählung" bestimmt:
- Bei "UV mit Kalenderjahr" zählt jeweils der 01.01. des Jahres für die Verrechnung des Urlaubsanspruches
- Bei "UV mit Eintrittsdatum" zählt jeweils das genaue Eintrittsdatum für die Verrechnung des Urlaubsanspruches
Option |
Beschreibung |
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Nein |
UV mit Kalenderjahr: keine Aliquotierung bei unterjährigem Eintritt,
Urlaubsanspruch erst mit Beginn des nächsten Kalenderjahres |
Gesetzkonform |
Eintritt im ersten Halbjahr (01.01. – 30.06.) Im sechsten Monat wird der restliche Urlaubsanspruch auf das Resturlaubskonto aufgebucht. Eintritt im zweiten Halbjahr (01.07. – 31.12.) 1. Zuerst wird der Urlaubsanspruch aliquot errechnet: 2. Aufteilung Urlaubsanspruch in den ersten sechs Monaten bis 31.12. 3. Mit Beginn des neuen Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch bis zum
Erreichen der sechs Monate per Ultimo gutgeschrieben: gilt nur wenn Urlaub per Kalenderjahr Urlaub per Eintrittsdatum = immer voller Anspruch |
Aliquot |
Variante "Aliquot" - Eintritt im ersten Halbjahr (1.1. - 30.6.)In dieser Variante wird der Urlaubsanspruch immer aliquotiert, außer der Eintritt erfolgt am 1.1. des Jahres.
Variante "Aliquot" - Eintritt im zweiten Halbjahr (1.7. - 31.12.)Auch in diesem Fall wird zuerst der Anspruch aliquotiert. Danach wird der Urlaub in den ersten sechs Monaten in aktuellen und neuen Urlaubsjahr aufgeteilt und gutgeschrieben:
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Aliquotierung Gemeinden |
Urlaubsaliquotierung für Gemeinden: siehe Confluence https://extranet.workflow.at/confluence/display/projektdoku/Aliquotierung+Urlaub+Gemeinde+Ebreichsdorf |
Nein / Austrittsaliquotierung |
siehe oben nein + gesetzteskonform |
Gesetzeskonform (Österreich) / Aliquotierung Karenz, Austritt |
Eintrittsaliquot. siehe oben |
Aliquot / Aliquotierung Karenz, Austritt |
Beispiele - Gregor fragen
(das ist das unten!) Kürzung Urlaubsanspruch bei Karenz und ähnlichen Fehlgründen
Sobald beim Mitarbeiter die dementsprechenden Fehlzeiten eingetragen werden (ausschließlich über von - bis Datum und nicht per Folgefehlgrund) werden für das jeweilige Urlaubsjahr die Tage ohne den Fehlgrund ermittelt.
Anschließend wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr mit der Formel
Urlaubsanspruch / Tage im Jahr * Tage ohne Fehlgrund im jeweiligen Urlaubsjahr = neuer Anspruch (Ergebnis wird aufgerundet)
gekürzt.
Kürzung Urlaubsanspruch bei Austritt
Tritt der Mitarbeiter aus so werden der Anspruch in Austrittsjahr ebenfalls gekürzt.
Urlaubsanspruch / Tage im Jahr * Tage Begin Urlaubsjahr bis Austrittsdatum = neuer Anspruch (Ergebnis wird nicht gerundet!)
Aliquotierung des Anspruches bei TZ MA
Urlaubsanspruch beim Wechsel der Zeitmodelle (Arbeitstage/Wochenstunden)
Vor allem bei Teilzeitmitarbeitern kann es schon mal der Fall sein, dass sich Änderungen in der Wochenstundenanzahl oder Arbeitstagen ergeben. Bei Änderung des Wochenprogramms kommt es natürlich auch zu einem abweichenden Urlaubsanspruch.
Für diesen Fall haben wir eine Rechenlösung gefunden, die die rechtlichen Gegebenheiten korrekt abdeckt und in der Personalwolke automatisch darstellt.
U
Personalwolke Anwendungsfall
Wechselt ein/e MitarbeiterIn das Zeitmodell und es ändert sich dadurch die Anzahl der Arbeitstage, so werden anhand der alten Arbeitstage und der neuen Arbeitstage, folgende Konten umgerechnet:
– Aktueller Anspruch / aktuelle Anzahl Arbeitstage * neue Anzahl Arbeitstage = neuer Anspruch
– Resturlaub aktuelles Jahr / aktuelle Anzahl Arbeitstage * neue Anzahl Arbeitstage = neuer Resturlaub aktuelles Jahr
– Resturlaub Vorjahr / aktuelle Anzahl Arbeitstage * neue Anzahl Arbeitstage = neuer Resturlaub Vorjahr
– Resturlaub Vor-Vorjahr / aktuelle Anzahl Arbeitstage * neue Anzahl Arbeitstage = neuer Resturlaub Resturlaub Vor-Vorjahr
Nein
Teilzeit lt. Wochenstunden im Wochenprogramm --> bezieht sich auf Regelung Gemeinde
Teilzeit lt. Arbeitstage im Wochenprogramm --> neue Variante siehe oben
Teilzeitfaktor -> bezieht sich auf Regelung Gemeinde
Urlaubsverrechnung: Anspruch (jrl.)
Hier wird der Urlaubsanspruch in Tagen oder Stunden angegeben, der dem betreffenden Mitarbeiter in einem vollen Jahr zusteht.
Wert |
Einheit |
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Zahlenwert |
Tage/Stunden pro Jahr |
Urlaubsverrechnung: Anspruch in Tagen oder Stunden?
Hier erfolgt die Auswahl, ob der unter "Anspruch (jrl.)" angegebene Urlaubsanspruch in Tagen oder Stunden pro Jahr gutgeschrieben wird.
Option |
Beschreibung |
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Tage |
Urlaubsanspruch wird in Tagen pro Jahr gewertet |
Stunden |
Urlaubsanspruch wird in Stunden pro Jahr bewertet |
Urlaubsverrechnung: Fiktives Eintrittsdatum
Das Fiktive Eintrittsdatum wird verwendet um den korrekten Urlaubsanspruch im Bezug auf die Dienstjahre (laut Staffel) zu berechnen. Da eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren, Schul- oder Hochschulzeiten angerechnet werden kann, wird das fiktive Eintrittsdatum berechnet, um die Position in der Staffelung, unabhängig vom tatsächlichen Eintrittsdatum, zu bestimmen.
Wert |
Einheit |
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Datum |
Tag und Monat zweistellig, Jahr vierstellig (DD.MM.YYYY) |
Urlaubsverrechnung: Sonderanspruch **Tage oder Stunden?**
Hier kann der Sonderurlaubs-Anspruch pro Jahr für die betreffende Person eingegeben werden. Diese Sonderurlaubs-Tage kommen beispielsweise bei Hochzeit, Umzug, Todesfällen oder der Niederkunft der Ehefrau zum Einsatz.
Wert |
Einheit |
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Zahlenwert |
Tage/Stunden pro Jahr |
Urlaubsverrechnung: Staffel 1 - nach X Dienstjahren
In der Personalwolke besteht die Möglichkeit, in einer Staffelung bis zu 4 verschiedene Werte für Urlaubsanspruch pro Dienstnehmer festzulegen. Hier kann angegeben werden, nach wie vielen anrechenbaren Dienstjahren die Person in die Staffel 1 weiterrückt und ihr damit mehr Urlaubsanspruch zusteht.
Wert |
Einheit |
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Zahlenwert |
Anzahl der Dienstjahre ab welchen die 1. Staffel aktiv ist |
Urlaubsverrechnung: Staffel 1 - Urlaubsanspruch
Hier wird der für die Staffel 1 vorgesehene (erhöhte) Urlaubsanspruch in Tagen pro Jahr festgelegt. Nach Erfüllung der vorab definierten Anzahl an Dienstjahren wird der Urlaubsanspruch automatisch auf diesen Wert erhöht.
Wert |
Einheit |
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Zahlenwert |
Urlaubsanspruch pro Jahr in der 1. Staffel |
Die Einstellungen für Staffel 2 und 3 verhalten sich genau gleich wie jene für Staffel 1, es wird jeweils die Anzahl der notwendigen Dienstjahre und der neue (erhöhte) Urlaubsanspruch eingetragen.
Urlaubsverrechnung: Stichtag Hinzuzählung
Hier wird der Tag im Jahr definiert, am welchen der Urlaubsanspruch auf dem Resturlaubskonto gutgeschrieben wird. Diese Einstellung beeinflusst auch das Verhalten der Option "Urlaubsverrechnung: Aliquotierung des Eintrittsjahres". Außerdem wird dieser Stichtag auch verwendet, um den Anspruch für Pflege/Sonderurlaub gutzuschreiben.
- Bei Verrechnung mit Kalenderjahr sollte hier der 1.1. stehen -> der Urlaubsanspruch wird dann jeweils am 1.1. jeden Jahres dem Resturlaubskonto gutgeschrieben. Es kann jedoch auch jedes andere Datum für eine Gutschrift des Urlaubs definiert werden.
- Bei Verrechnung mit Eintrittsdatum sollte hier das Eintrittsdatum stehen -> der Urlaubsanspruch wird dann jeweils jährlich zum Jahrestag des Eintrittsdatums dem Resturlaubskonto gutgeschrieben.
Wird in diesen Feld kein Wert eingetragen, dann wird kein Urlaub gutgeschrieben!
Wert |
Beschreibung |
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Kalenderjahr |
Verrechnung mit Kalenderjahr: 01.01.YYYY |
Eintrittsdatum |
Verrechnung mit Eintrittsdatum: DD.MM.YYYY |
Urlaubsverrechnung: Urlaubsverfall Stichtag
Sollte in der unten erwähnten Einstellung "Urlaubsverfall/Verjährung" die Option "Stichtag, Urlaubsverfall DE" ausgewählt worden sein, kann hier ein beliebiger Stichtag gewählt werden, am welchem der restliche Urlaubsanspruch des vergangenen Jahres verfallen soll.
Wert |
Beschreibung |
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Datum |
Format: DD.MM.YYYY - an diesem Datum (Stichtag) verfällt der Resturlaub des Vorjahres automatisch |
Urlaubsverrechnung: Urlaubsverfall/Verjährung
Lt. österreichischem Urlaubsgesetz darf ein Mitarbeiter maximal 3 volle Urlaubsansprüche mitnehmen. Wird diese Schwelle überschritten, verfällt der älteste Urlaubsanspruch nach dieser Zeit. Hier kann festgelegt werden, ob Personalwolke diese Regelung automatisch durchführen soll. Zusätzlich kann im Falle eines früheren Verfalls von Urlaubstagen auch ein Stichtag (oben erklärt) festgelegt werden.
Option |
Beschreibung |
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Ja |
wenn die Schwelle von 3 Jahren überschritten ist, so verfällt der noch vor dieser Zeit mitgenommene, älteste Resturlaub |
Nein |
wenn die Schwelle von 3 Jahren überschritten ist, verfällt der übersteigende Resturlaub NICHT automatisch |
Stichtag, Urlaubsverfall DE |
der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr verfällt zu dem unter "Urlaubsverrechnung: Urlaubsverfall Stichtag" gewählten Datum |
-
Beispiel
Ausgangssituation:
- Am 31.12. hat der Mitarbeiter einen (Rest-) Urlaub von 5 Tagen.
- Am 1.1. bekommt der Mitarbeiter seinen neuen Urlaub in Höhe von 25 Tagen.
- Der Mitarbeiter hat Urlaub von 3.2. bis 5.2.
- Der Stichtag für den Urlaubsverfall ist der 31.3.
Datum |
Urlaub konsumiert |
Urlaub aktuelles Jahr |
Urlaub Vorjahr |
Urlaubsverfall |
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31.12. |
5 |
0 |
0 |
|
01.01. |
25 |
5 |
0 |
|
03.02. |
1 |
25 |
4 |
0 |
04.02. |
1 |
25 |
3 |
0 |
05.02 |
1 |
25 |
2 |
0 |
31.03. |
25 |
0 |
2 |
Die 3 Urlaubstage im aktuellen Jahr werden zuerst vom Resturlaub des Vorjahres abgezogen und zwar so lange, bis dieser aufgebraucht ist. Am Stichtag (31.03.) verfällt dann der unverbrauchte Resturlaub aus dem Vorjahr. Wird ein Urlaubstag am Stichtag beantragt, so wird dieser vor dem Verfall noch vom Resturlaub abgezogen (auf das Beispiel oben bezogen bedeutet das, dass wenn am 31.03. noch ein Urlaubstag eingegeben worden wäre, nur 1 Urlaubstag verfallen wäre und nicht 2).
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