Geringfügigkeitsgrenze

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich?

Die Geringfügigkeitsgrenze definiert in Österreich jene Einkommenshöhe, bis zu der ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig gilt. Liegt das monatliche Bruttoentgelt unter dieser Grenze, besteht keine volle Pflichtversicherung in der Sozialversicherung.

Die Geringfügigkeitsgrenze ist besonders relevant für:

  • Studierende
  • Pensionist:innen
  • Nebenjobs
  • kurzfristige oder flexible Beschäftigungsmodelle

Sie wird jährlich angepasst und gilt bundesweit einheitlich.

Hintergrund: Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Bruttoentgelt die gesetzlich festgelegte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.

Charakteristisch:

  • Keine Pflichtversicherung in Kranken- und Pensionsversicherung
  • Unfallversicherung besteht immer
  • Freiwillige Selbstversicherung ist möglich

Typische Fragen in der Praxis:

  • Bin ich bei geringfügiger Beschäftigung versichert?
  • Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
  • Gilt die Grenze pro Job oder insgesamt?

Genau hier schafft die Geringfügigkeitsgrenze Klarheit.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich gesetzlich festgelegt.

Maßgeblich ist:

  • das monatliche Bruttoentgelt
  • bei mehreren geringfügigen Jobs: die Summe aller Entgelte

Wichtig:
→ Wird die Grenze überschritten, tritt rückwirkend volle Sozialversicherungspflicht ein.

Wie wirkt sich die Geringfügigkeitsgrenze auf die Sozialversicherung aus?

Bei geringfügiger Beschäftigung gilt:

Pflichtversichert:

  • Unfallversicherung (automatisch)

Nicht pflichtversichert:

  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung

Option:

  • Selbstversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung möglich
    → besonders relevant für Personen ohne andere Versicherungsgrundlage.

Wie sieht ein Praxisbeispiel zur Geringfügigkeitsgrenze aus?

Eine Arbeitnehmerin verdient:

  • 520 € brutto pro Monat aus einem Nebenjob

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt darüber.

Ergebnis:

  • Das Dienstverhältnis gilt als geringfügig
  • Keine Pflichtversicherung in Kranken- und Pensionsversicherung
  • Unfallversicherung besteht

Nimmt sie einen zweiten Job mit 200 € monatlich an:
→ Gesamteinkommen überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze
volle Sozialversicherungspflicht tritt ein

Wann wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten?

Eine Überschreitung liegt vor, wenn:

  • das monatliche Bruttoentgelt steigt
  • mehrere geringfügige Jobs zusammengezählt werden
  • Sonderzahlungen berücksichtigt werden müssen

Folgen:

  • Pflichtversicherung in Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
  • Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich

Worauf sollten Arbeitnehmende achten?

  • Gesamteinkommen im Blick behalten – besonders bei mehreren Jobs
  • Selbstversicherung prüfen, wenn kein anderer Versicherungsschutz besteht
  • Änderungen beim Einkommen sofort melden

Worauf sollten Unternehmen & HR-Abteilungen achten?

  • Monatliche Entgeltgrenzen laufend kontrollieren
  • Mehrfachbeschäftigungen korrekt berücksichtigen
  • Mitarbeitende transparent über Versicherungsfolgen informieren
  • Geringfügigkeit nicht als Dauerlösung für reguläre Tätigkeiten einsetzen

Warum ist die Geringfügigkeitsgrenze wichtig?

Für Arbeitnehmende:
→ Klarheit über Versicherungsstatus, Absicherung und finanzielle Folgen.Für Unternehmen:
→ Rechtssicherheit, korrekte Abrechnung und Vermeidung von Nachzahlungen oder Strafen.

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