Was versteht man unter Rufbereitschaft?
Rufbereitschaft bedeutet, dass Mitarbeitende außerhalb der regulären Arbeitszeit erreichbar sein müssen und im Bedarfsfall Arbeit aufnehmen. Sie befinden sich dabei nicht am Arbeitsplatz, sondern können sich an einem frei gewählten Ort aufhalten, müssen jedoch jederzeit einsatzbereit sein.
Rufbereitschaft ist abzugrenzen von:
- Arbeitsbereitschaft: Mitarbeitende sind am Arbeitsplatz und müssen jederzeit tätig werden können.
- Bereitschaftsdienst: Mitarbeitende halten sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf (z. B. Krankenhaus).
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Rufbereitschaft?
Grundsätzlich zählt Rufbereitschaft nicht zur Arbeitszeit, solange kein tatsächlicher Arbeitseinsatz erfolgt. Sobald Mitarbeitende aktiv tätig werden – etwa telefonisch beraten oder zu einem Einsatz fahren – gilt diese Zeit als Arbeitszeit und muss vergütet werden.
In vielen Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen ist geregelt:
- Pauschale oder Stundenvergütung für Zeiten der Rufbereitschaft
- Gesonderte Vergütung oder Zeitausgleich für tatsächliche Einsätze während der Rufbereitschaft
Wie wird Rufbereitschaft in der Praxis vergütet?
Beispiel:
Ein Elektriker ist von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr in Rufbereitschaft. Er erhält eine Pauschale von 100 Euro. Am Samstagabend wird er zu einem Einsatz gerufen, der 2 Stunden dauert.
- Vergütung: 100 Euro Pauschale + 2 Stunden Arbeitszeit (bezahlt oder als Zeitausgleich)
Was sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten?
- Der Ort der Rufbereitschaft muss frei wählbar sein – sonst gilt es als Bereitschaftsdienst.
- Höchstarbeitszeit- und Ruhezeitregelungen gelten auch für Einsätze aus der Rufbereitschaft.
- Rufbereitschaften sind im Dienstplan zu erfassen und mit dem Betriebsrat zu vereinbaren (sofern vorhanden).
- Empfehlenswert ist der Einsatz eines digitalen Systems, um Planung, Dokumentation und Abrechnung der Rufbereitschaft effizient und transparent zu gestalten.
Praxisvorteil: Digitale Lösungen stellen sicher, dass Einsätze nachvollziehbar dokumentiert, Vergütungen korrekt berechnet und administrativer Aufwand reduziert werden – für Mitarbeitende und Unternehmen gleichermaßen.
Warum ist eine klare Regelung der Rufbereitschaft wichtig?
Rufbereitschaft ermöglicht Flexibilität für Betriebe, darf aber nicht zu unbezahlter Mehrarbeit führen. Klare Regelungen zur Vergütung und Abgrenzung der tatsächlichen Arbeitszeit schützen Mitarbeitende und sorgen für Transparenz, Compliance und ein faires Arbeitsklima.