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Geänderter Strafrahmen: Ab September 2021 tritt die neue Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) mit geändertem EU-konformen Strafrahmen in Kraft.
Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Sicherung des Einkommens und der Rechte von ArbeitnehmerInnen. Demgemäß wurden die derzeitigen Rahmenbedingungen verbessert, um unfairen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen und die nötige EU-Konformität der Regelungen wiederherzustellen.
Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- Abschaffung des Kumulationsprinzips (Bestrafung je Arbeitnehmer)
- Adaptierung und Erweiterung des Strafrahmens bei Formaldelikten
- Verschärfung des Strafrahmens im Zusammenhang mit Unterentlohnung von ArbeitnehmerInnen
- Anspruch auf Einhaltung der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe (§ 5)
“Für entsandte ArbeitnehmerInnen gelten unbeschadet des anzuwendenden Rechts zwingend die Höchstarbeits- und die Mindestruhezeiten einschließlich der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen, die am Arbeitsort für vergleichbare ArbeitnehmerInnen von vergleichbaren Arbeitgebern gelten.” - Formale Verpflichtungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz (§ 22)
“Arbeitgeber müssen während der Dauer der Beschäftigung (im Inland) oder des Zeitraums der Entsendung des/der MitarbeiterIn alle Lohnunterlagen, dazu zählt auch die Zeitaufzeichung, in deutscher Sprache, ausgenommen den Arbeitsvertrag, am Arbeits(Einsatz)ort bereithalten oder diese den Abgabebehörden oder der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unmittelbar vor Ort und im Zeitpunkt der Erhebung in elektronischer Form zugänglich zu machen, auch wenn die Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers in Österreich früher geendet hat.”
Der Begutachtungsprozess des LSD-BG wurde im Juli-Plenum mit allfälligen Änderungen aus dem Begutachtungsprozess beschlossen und gilt somit ab September 2021. Nähere Infos finden Sie in der Rechtsvorschrift, Fassung vom 08.09.2021.