Überstunde vs. Mehrstunde
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht davon aus, dass jeder Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche arbeiten soll. Wenn für einen Arbeitnehmer durch eine abweichende Regelung im Kollektivvertrag eine 38,5 Stunden-Woche vorgesehen ist, ist die Differenz zwischen 40 Stunden zu 38,5 Stunden [= 1,5 Stunde] somit 1,5 Mehrstunden pro Woche. Diese Mehrstunden werden je nach Kollektivvertrag gesondert ausbezahlt. In gewissen Fällen wird demgemäß ein Zuschlag vergütet, wenn der Kollektivvertrag einen Zuschlag auch vorsieht.
Eine Überstunde hingegen, ist jene Stunde die über die gesetzliche Normalarbeitszeit [8 Stunden/Tag oder 40 Stunden/Woche] hinausgeht. Auch gibt es in diesem Fall Ausnahmen wie beispielsweise bei Gleitzeitvereinbarungen oder wenn der Kollektivvertrag abweichende Regelungen vorsieht.
BEACHTE:
Diese Informationen wurden unter Hinzuziehung verschiedener Quellen zusammengetragen, jedoch sind diese nicht als rechtsverbindliche Auskunft anzusehen. Für die Richtigkeit dieser Informationen übernehmen wir keine Garantie oder Haftung. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater oder informieren sich unter https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/start.html
Aktivierung in der Personalwolke
Personalwolke Administratoren haben die Möglichkeit, Überstunden (im Stammsatz und Tagesprogramm des Mitarbeiters) sowie Mehrstunden (im Stammsatz des Mitarbeiters) zu aktivieren.
1. Schritt
Klicken Sie direkt auf die Person um in den Bearbeitungsmodus zu kommen.
2. Schritt
Gehen Sie zum Tab ‚Module‘ und wählen Sie in der Dropdown-Liste ‚Zeiterfassung‘ aus. In den jeweiligen Segmenten können Sie die entsprechenden Einstellungen vornehmen.