Welche Ruhezeiten gibt es in Österreich?

Welche Ruhezeiten gibt es in Österreich?

In Österreich spielen gesetzliche Ruhezeiten eine zentrale Rolle im Arbeitsrecht, denn sie schützen die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Arbeitnehmenden. Sie legen verbindlich fest, wie viel Erholung zwischen den einzelnen Arbeitstagen und -wochen gewährleistet sein muss. Wer die Vorschriften rund um die tägliche und wöchentliche Ruhezeit sowie deren Ausgleich genau kennt, schafft damit die Grundlage für ein faires und rechtssicheres Arbeitsumfeld – sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende.

Was sind gesetzliche Ruhezeiten in Österreich?

Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschriebene Erholungsphasen, die allen Arbeitnehmenden in Österreich zustehen. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit, fördern die Leistungsfähigkeit und sichern die notwendige Erholung zwischen den Arbeitsphasen. Die Einhaltung dieser Ruhezeiten stellt nicht nur eine gesetzliche Pflicht dar, sondern bildet auch ein zentrales Element eines modernen und gesunden Arbeitsumfelds.

Rechtliche Grundlagen: Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz

Die gesetzlichen Ruhezeiten in Österreich regeln das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG). Diese Gesetze definieren klar die Mindestanforderungen an tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie an Pausenregelungen. Sie gelten für nahezu alle Arbeitsverhältnisse, wobei es einige branchenspezifische Ausnahmen gibt, etwa im Gesundheitswesen oder im Gastgewerbe.

Tägliche Ruhezeit: Definition, gesetzliche Vorgaben und Ausgleich

Nach Beendigung der Arbeitszeit müssen alle Arbeitnehmenden eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden erhalten. Diese Zeitspanne dient der Regeneration und Erholung und darf nur in wenigen Ausnahmefällen, wie durch Kollektivverträge verkürzt werden.

Sollte dennoch eine Verletzung stattfinden muss der/die Arbeitgeber:in jedoch einen Ausgleich schaffen: Die verkürzte Ruhezeit ist durch eine entsprechende Verlängerung einer anderen täglichen Ruhezeit innerhalb derselben oder der folgenden Arbeitswoche auszugleichen. Dadurch stellt man sicher, dass die Gesamtruhezeit im Ausgleichszeitraum nicht unterschritten wird und die Gesundheit der Arbeitnehmenden weiterhin geschützt bleibt.

ArbeitsbereichGesetzliche tägliche Ruhezeit
Allgemein11 Stunden
laut Kollektivvertrag8-10 Stunden (bei Ausnahmen, mit Ausgleich)

Die Einhaltung dieser Ruhezeiten ist verpflichtend und Arbeitgeber:innen müssen diese dokumentieren, um die gesetzlichen Vorgaben jederzeit nachweisen zu können.

Es empfiehlt sich eine digitale Zeiterfassungssoftware zu verwenden. Welche die täglichen Ruhezeiten automatisch überprüft und Verstöße aufzeigt.

Wöchentliche Ruhezeit und Wochenendruhe

Zusätzlich zur täglichen Ruhezeit steht allen Arbeitnehmenden eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden zu. Diese muss grundsätzlich den Sonntag umfassen, damit soziale Teilhabe und Erholung gewährleistet sind. Die Wochenendruhe beginnt spätestens am Samstag und endet frühestens am Sonntagabend, abhängig von der ersten Kommen-Buchung am Montag und Schichtmodell.

RegelungDetails
Wöchentliche Ruhezeitmin. 36 Stunden, inkl. Sonntag
Beginn WochenendruheSpätestens Samstag 13 Uhr (je nach Branche 15/18 Uhr)
Ende WochenendruheFrühestens Sonntag 18/20 Uhr

Ersatzruhe: Anspruch und Besonderheiten

Der Anspruch auf Ersatzruhe entsteht, wenn Sie während Ihrer wöchentlichen Ruhezeit – also meist am Wochenende – arbeiten müssen. Maßgeblich ist dabei der Zeitraum von 36 Stunden unmittelbar vor dem regulären Arbeitsbeginn der nächsten Arbeitswoche.

Jede Arbeitszeit, die Sie in diesen 36 Stunden leisten, muss Ihr:e Arbeitgeber:in in der Folgewoche als Ersatzruhe im selben Ausmaß freigeben. Die Ersatzruhe soll grundsätzlich direkt vor die nächste Wochenruhe gelegt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

In modernen Zeiterfassungssystemen wird der Anspruch automatisch berechnet. über Workflows kann die Ersatzruhe beantragt und in Anspruch genommen werden.

Ruhezeiten an Feiertagen

Auch an gesetzlichen Feiertagen gilt ein besonderer Schutz: Arbeitnehmende haben Anspruch auf eine ununterbrochene Feiertagsruhe von mindestens 24 Stunden. In Schichtbetrieben gelten gesonderte Regelungen, die eine Anpassung der Ruhezeiten ermöglichen.

Pausenregelungen während der Arbeitszeit

In Österreich sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass Arbeitnehmende spätestens nach sechs Stunden ununterbrochener Arbeit eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten erhalten müssen. Diese Pause kann in mehrere Teile von jeweils mindestens 10 Minuten aufgeteilt werden, wenn dies betrieblich erforderlich ist. Für Schichtarbeit und Nachtarbeit können jedoch abweichende oder ergänzende Regelungen durch Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen getroffen werden.

Arbeitszeit (pro Tag)Gesetzliche Pause Österreich
> 6 Stundenmin. 30 Minuten (aufteilbar)

Die Pause zählt in der Regel nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ist etwas anderes vereinbart.

Dokumentationspflichten und Zeiterfassung in Unternehmen

Arbeitgeber:innen müssen sämtliche Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten sorgfältig dokumentieren. Diese Arbeitszeitaufzeichnung ist auch für die Kontrolle durch die Arbeitsinspektion von großer Bedeutung. Mitarbeitende haben das Recht, monatlich eine Kopie dieser Aufzeichnungen kostenlos zu erhalten. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, drohen empfindliche Strafen.

Digitale Zeiterfassung: Lösungen und Vorteile für Unternehmen

Moderne & digitale Zeiterfassungssoftware  helfen Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben effizient umzusetzen. Sie ermöglichen eine lückenlose Erfassung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Ruhezeiten. Gerade im Kontext des Arbeitszeitgesetz profitieren Unternehmen von automatisierten Prozessen, erhöhter Transparenz und einer rechtssicheren Dokumentation. Zudem gewinnen mobile und cloudbasierte Lösungen & Apps zunehmend an Bedeutung.

Ruhezeiten im Homeoffice und bei mobiler Arbeit

Auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit gelten die gesetzlichen Ruhezeiten uneingeschränkt. Das Homeoffice stellt Unternehmen und Arbeitnehmende vor neue Herausforderungen, da die Arbeitszeiten oft flexibler gestaltet werden. Dennoch müssen die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie Pausen eingehalten und dokumentiert werden. Digitale Tools erleichtern die Einhaltung der Vorgaben und schaffen eine transparente Übersicht über die Arbeitszeiten.

Konsequenzen bei Verstößen gegen Ruhezeiten

Verstöße gegen die gesetzlichen Ruhezeiten in Österreich können zu hohen Verwaltungsstrafen führen. Die Kontrolle übernimmt die Arbeitsinspektion Österreich. Arbeitgeber:innen, die die Ruhezeiten nicht einhalten oder nicht ordnungsgemäß dokumentieren, riskieren empfindliche Strafen und rechtliche Konsequenzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern trägt maßgeblich zur Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei.

FAQ: Ruhezeiten in Österreich

Wie lange muss die tägliche Ruhezeit mindestens betragen?

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen. In bestimmten Branchen, wie dem Gastgewerbe, kann sie auf 8 Stunden verkürzt werden.

Was versteht man unter wöchentlicher Ruhezeit?

Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 36 Stunden und muss grundsätzlich den Sonntag umfassen.

Gibt es eine besondere Regelung für Feiertage?

Ja, an Feiertagen besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden.

Wann besteht Anspruch auf Ersatzruhe?

Wenn während der wöchentlichen Ruhezeit gearbeitet wird, muss eine gleichwertige Ersatzruhe in der Folgewoche gewährt werden.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der Zeiterfassung?

Arbeitgeber:innen müssen Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten vollständig dokumentieren und den Mitarbeitenden monatlich eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung stellen.

Gilt die Ruhezeit auch im Homeoffice?

Ja, die gesetzlichen Ruhezeiten gelten auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit uneingeschränkt.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Ruhezeiten?

Verstöße können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden, die von der Arbeitsinspektion kontrolliert werden.

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