Dienstreisen im Kollektivvertrag Spedition und Logistik – Angestellte
In der österreichischen Speditions‑ und Logistikbranche sind Dienstreisen Teil des täglichen Arbeitslebens. Ob für Kundentermine, Übergaben oder Schulungen – ständig verlassen Mitarbeitende ihren Arbeitsplatz, um Aufgaben außerhalb des Betriebs zu erledigen. Damit dabei niemand auf den eigenen Kosten sitzen bleibt, legt der Kollektivvertrag Spedition und Logistik Angestellte klar fest, wann eine Dienstreise vorliegt und wie sie abgegolten wird. Diese Bestimmungen gelten österreichweit und bilden die Grundlage für eine faire Behandlung aller Angestellten.
Wann gilt eine Fahrt als Dienstreise?
Laut § 19 des Kollektivvertrags Spedition & Logistik gilt eine Fahrt als Dienstreise, wenn Sie mehr als fünf Stunden außerhalb Ihres Dienstortes tätig sind. Alles darunter zählt noch zur normalen Arbeitszeit.
Der Dienstort umfasst ein Gebiet im Radius von 60 Straßenkilometern rund um die Betriebsstätte. Innerhalb dieser Zone gelten Fahrten als Teil des regulären Tätigkeitsbereichs, erst darüber hinaus beginnt die offizielle Dienstreise.
Wenn Sie direkt von der Arbeitsstätte losfahren, beginnt die Reise mit dem Verlassen des Betriebsgeländes. Starten Sie von zu Hause, zählt der Zeitpunkt, an dem Sie wegen der Reise aufbrechen. Die Rückkehr endet mit dem Eintreffen an der Arbeitsstätte oder, falls Sie von unterwegs direkt heimfahren, mit der Ankunft zu Hause.
Welche Entschädigung steht Ihnen im Inland zu?
Ab 1. Januar 2025 gelten im Kollektivvertrag Spedition und Logistik neue Pauschalen für Dienstreisen innerhalb Österreichs. Die Reiseaufwandsentschädigung besteht aus zwei Komponenten: dem Taggeld und dem Nächtigungsgeld.
| Art der Entschädigung | Wofür gedacht | Betrag ab 2025 |
|---|---|---|
| Taggeld | Verpflegung, persönliche Ausgaben, Trinkgelder | € 30,00 |
| Nächtigungsgeld | Unterkunft inkl. Frühstück | € 17,00 |
| Gesamt (pro Tag) | € 47,00 |
Das Taggeld gleicht Ihren Mehraufwand für Mahlzeiten und Getränke aus. Übernimmt der Arbeitgeber ein Mittag‑ oder Abendessen, wird das Taggeld pro Mahlzeit um € 15,00 gekürzt – das ist fair und transparent.
Wenn Sie weniger als einen ganzen Tag unterwegs sind, können Sie pro angefangener Stunde über fünf Stunden ein Zwölftel des Taggelds abrechnen.
Das Nächtigungsgeld deckt die Unterkunftskosten einschließlich Frühstück. Wenn das Unternehmen den Aufenthalt direkt bezahlt oder eine Unterkunft zur Verfügung stellt, steht diese Pauschale nicht zu.
Sind Sie mehr als 28 aufeinanderfolgende Tage an einem Ort, wird die Entschädigung ab dem 29. Tag um 25 % reduziert.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Angestellte startet um 8:00 Uhr in Linz zur Kundin A nach Wels (40 km entfernt, also innerhalb des Dienstorts). Danach fährt sie weiter zur Kundin B in Amstetten (85 km entfernt, also außerhalb des 60‑km‑Gebietes). Gegen 16:00 Uhr kehrt sie zurück. Der Arbeitgeber übernimmt das Mittagessen.
| Station | Entfernung | Aufenthalt |
|---|---|---|
| Kundin A | 40 km (innerhalb 60 km) | 1 h |
| Kundin B | 85 km (außerhalb 60 km) | 3 h |
Die gesamte Abwesenheit beträgt acht Stunden. Da sie ein Ziel außerhalb des Dienstorts besucht, gilt die gesamte Route als eine zusammenhängende Dienstreise.
Berechnung:
8 × (1/12 × 30,00 €) = 20 ,00 €
– 15,00 € für das vom Arbeitgeber bezahlte Mittagessen = 5,00 € Tagesgeld
Damit erhält die Angestellte eine Reiseaufwandsentschädigung von 5,00 €.
Nächtigungsgeld – wenn die Reise länger dauert
Manche Aufträge dauern länger und erfordern eine Übernachtung. In diesem Fall steht zusätzlich das Nächtigungsgeld von 17,00 € pro Nacht zu. Diese Summe deckt Hotelkosten und Frühstück ab.
Beispiel:
Ein Disponent reist am Montag früh nach Tirol, übernachtet dort und kehrt am Dienstagabend zurück.
- Montag: Taggeld 30 € + Nächtigungsgeld 17 € = 47 €
- Dienstag: Taggeld 30 € = 30 €
Gesamt: 77 €
Wenn die Unterkunft vom Unternehmen gestellt oder bezahlt wird, entfällt die Pauschale.
Bei langen Aufenthalten reduziert sich ab dem 29. Tag die Entschädigung um ein Viertel.
Dienstreisen ins Ausland
Wenn Sie Österreich verlassen, greifen eigene Werte für Tages‑ und Nächtigungsgelder.
Viele Betriebe vereinbaren dazu eigene Regeln in einer Betriebsvereinbarung. Falls keine existiert, gelten automatisch die Gebührenstufen 1 der Auslandsreisesätze für Bundesbedienstete (RGV).
Die Auslandsreisezeit beginnt mit dem Grenzübertritt und endet bei der Rückkehr nach Österreich.
Bei einem Aufenthalt über drei Stunden wird das Auslandstaggeld aliquot – also stundenweise – berechnet. Pro Kalendertag darf höchstens ein voller Tagessatz angesetzt werden.
Übernimmt der Arbeitgeber zwei Hauptmahlzeiten pro Tag, bleibt nur ein Drittel des Ausland‑Taggelds als steuerfreier Anspruch.
So rechnen Sie richtig ab
Nach jeder Reise gilt laut dem Kollektivvertrag Spedition und Logistik: Reisekosten müssen innerhalb von drei Monaten nach Rückkehr eingereicht werden. Danach verfällt der Anspruch.
Damit die Abrechnung schnell und korrekt funktioniert, lohnt sich eine digitale Dienstreisenverwaltung. Diese erkennt eigenständig, ob Sie die 60‑Kilometer‑Grenze überschritten haben und welches Taggeld zusteht.
Auch Kürzungen durch bezahlte Verpflegung und die Begrenzung ab 28 Tagen werden automatisch berücksichtigt. Das spart viel Zeit und vermeidet Fehler.
Digitalisierung erleichtert die Arbeit
Digitale Tools machen die Reisekostenabrechnung nach Kollektivvertrag Spedition und Logistik deutlich komfortabler. Statt Formulare auszufüllen, erfassen Sie Start‑ und Endzeit direkt am Smartphone.
Belege werden automatisch gespeichert, und alle Daten lassen sich mit einem Klick prüfen und genehmigen. Das sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit – nicht nur für Sie, sondern auch für Personal‑ und Finanzabteilung.
Moderne cloudbasierte Dienstreisensoftware ist daher längst Standard in vielen Speditions‑ und Logistikunternehmen. Sie reduziert den administrativen Aufwand, beschleunigt interne Prozesse und sorgt gleichzeitig für rechtliche Sicherheit.
Häufige Fehler vermeiden
Selbst in erfahrenen Betrieben passieren immer wieder typische Fehler, zum Beispiel:
- Unvollständige Zeitangaben. Ohne genaue Abfahrts‑ und Rückkehrzeit lässt sich kein exakter Anspruch berechnen.
- Nicht abgezogene Mahlzeiten. Auch ein vom Arbeitgeber bezahltes Catering auf einer Schulung gilt als Verpflegung.
- Zu späte Abrechnung. Nach drei Monaten sind Ansprüche verfallen.
- Langzeitaufenthalte ohne Reduktion. Nach 28 Tagen am selben Ort ist eine Kürzung um 25 % verpflichtend.
Wer diese Punkte beachtet, erspart sich Rückfragen und Nachforderungen.
FAQ – Häufige Fragen zu Dienstreisen im KV Spedition & Logistik
Wann gilt eine Dienstreise laut Kollektivvertrag?
Eine Dienstreise liegt vor, wenn Mitarbeitende ihren Dienstort mehr als fünf Stunden verlassen, um eine berufliche Aufgabe zu erledigen. Als Dienstort gilt der Umkreis von 60 Kilometern um die Betriebsstätte.
Wie hoch ist das Taggeld ab 2025?
Ab 1. Januar 2025 beträgt das Taggeld 30 Euro pro Tag. Bei Dienstreisen, die länger als fünf Stunden dauern, wird pro angefangene Stunde ein Zwölftel von 30 Euro berechnet.
Was gilt für das Nächtigungsgeld?
Das Nächtigungsgeld steigt ab 2025 auf 17 Euro pro Nacht. Es deckt Unterkunft und Frühstück ab. Wenn der Arbeitgeber das Hotel bereitstellt oder bezahlt, entfällt die Pauschale.
Wie lange habe ich Zeit, um Dienstreisekosten abzurechnen?
Die Abrechnung muss spätestens drei Monate nach Ende der Dienstreise beim Arbeitgeber eingereicht werden. Danach besteht kein Anspruch mehr.
Wie werden kombinierte Fahrten bewertet, bei denen ein Ziel innerhalb und eines außerhalb der 60 Kilometer liegt?
In diesem Fall wird die gesamte Route als eine zusammenhängende Dienstreise betrachtet. Sie rechnen also die gesamte Abwesenheit gemeinsam ab.