Sachbezug E-Auto Österreich: Das ändert sich ab 2027

E-Auto 2026

Ab 1. Jänner 2027 ist die Privatnutzung von Firmen-Elektroautos in Österreich nicht mehr steuerfrei: Der neue Sachbezug Elektroauto Österreich 2027 beträgt 0,375 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 180 Euro im Monat, und steigt 2028 auf 0,625 Prozent beziehungsweise maximal 300 Euro. Weil die Regelung auch für bereits vorhandene E-Dienstwagen gilt, müssen Arbeitgeber ihren Fuhrpark, die Dienstwagenvereinbarungen und die Lohnverrechnung noch heuer anpassen. Wie Sie den Sachbezug E-Auto korrekt berechnen, wann sich ein Fahrtenbuch lohnt und wie Sie mit Personalwolke Dienstwagen, Reisekosten und Mitarbeiterdaten an einem Ort verwalten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Das Ende einer steuerfreien Ära

Stellen Sie sich vor: Anfang Februar 2027 öffnet ein Vertriebsmitarbeiter seinen Lohnzettel. Gleiches Gehalt, gleiches Auto, und trotzdem fehlen rund hundert Euro. Die Erklärung der Personalabteilung wird in diesem Winter in vielen Büros fallen: „Das ist der Sachbezug für Ihr E-Auto.“ Damit diese Szene bei Ihnen gar nicht erst entsteht, lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Regeln.

Zehn Jahre lang war das Elektroauto der Liebling der Lohnverrechnung. Seit 2016 lag der Sachbezug für emissionsfreie Dienstwagen bei exakt null Euro, und genau deshalb haben viele Unternehmen ihre Flotten umgestellt. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 endet dieses Privileg jedoch. Der Sachbezug E-Auto 2027 ist damit keine Diskussion mehr, sondern geltendes Recht.

Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und NoVA, gedeckelt bei 48.000 Euro. Darauf wird ein fixer Prozentsatz angewendet, der in zwei Stufen steigt:

ZeitraumSachbezug pro MonatMaximal pro MonatHalber Sachbezug (max. 500 km privat)
bis 31.12.20260 %0 Euronicht relevant
20270,375 % der Anschaffungskosten180 Euro0,1875 %, max. 90 Euro
ab 20280,625 % der Anschaffungskosten300 Euro0,3125 %, max. 150 Euro

Der eigentliche Knackpunkt steht allerdings im Kleingedruckten: Es gibt keinen Bestandsschutz. Ob der Wagen erst 2027 geliefert wird oder bereits seit Jahren im Fuhrpark steht, ist egal. Sobald die Privatnutzung des Firmenwagens erlaubt ist, wird der Sachbezug E-Auto Österreich 2027 fällig. Als Privatfahrt zählt dabei übrigens auch der tägliche Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Umgekehrt gilt: Ist die Privatnutzung schriftlich ausgeschlossen und wird dieses Verbot auch tatsächlich kontrolliert, fällt kein Sachbezug an. Das klassische Beispiel ist das Poolfahrzeug, das abends am Firmenparkplatz steht und dessen Schlüssel im Büro hängt. Eine bloße Klausel im Dienstvertrag, an die sich in der Praxis niemand hält, überzeugt bei einer Lohnabgabenprüfung hingegen niemanden.

Sachbezug Elektroauto Österreich 2027 Rechner

Die Formel ist unspektakulär: Anschaffungskosten brutto, höchstens 48.000 Euro, mal Prozentsatz. Damit Sie nicht jedes Mal selbst rechnen müssen, hier der Sachbezug Elektroauto Österreich 2027 Rechner in Tabellenform:

Anschaffungskosten bruttoSachbezug 2027Sachbezug ab 2028Halber Sachbezug 2027 / 2028
30.000 Euro112,50 Euro187,50 Euro56,25 / 93,75 Euro
40.000 Euro150,00 Euro250,00 Euro75,00 / 125,00 Euro
48.000 Euro und mehr180,00 Euro (Deckel)300,00 Euro (Deckel)90,00 / 150,00 Euro

Wichtig dabei: Der Sachbezug ist keine Rechnung, die der Mitarbeiter bezahlt. Vielmehr wird er wie zusätzliches Gehalt behandelt und erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Bei 180 Euro Sachbezug und einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent sind das rund 72 Euro Lohnsteuer im Monat, dazu kommen gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge. Zahlt der Mitarbeiter hingegen einen Kostenbeitrag an den Arbeitgeber, wird dieser vom Sachbezug abgezogen.

Sachbezug Firmenauto Österreich: Das E-Auto bleibt vorne

Trotzdem lohnt sich ein Perspektivenwechsel. Denn beim klassischen Sachbezug Firmenauto mit Verbrennungsmotor fallen je nach CO2-Ausstoß 1,5 oder 2 Prozent an, also maximal 720 beziehungsweise 960 Euro im Monat. Der Sachbezug Firmenauto Elektro Österreich liegt somit selbst ab 2028 bei nur rund einem Drittel des günstigsten Verbrenners. Auf das Jahr gerechnet stehen bei 48.000 Euro Anschaffungskosten 2.160 Euro (2027) beziehungsweise 3.600 Euro (ab 2028) beim E-Auto gegen 8.640 bis 11.520 Euro beim Verbrenner. Für Ihr Recruiting heißt das: Streichen Sie das Wort „steuerfrei“ aus Stellenanzeigen und schreiben Sie stattdessen „steuerlich deutlich günstiger als jeder Verbrenner“. Das stimmt und klingt immer noch gut.

Halber Sachbezug: Das Fahrtenbuch als Sparhebel

Fährt ein Mitarbeiter privat höchstens 500 Kilometer pro Monat beziehungsweise 6.000 Kilometer im Jahr, halbiert sich der Sachbezug. Inklusive Arbeitsweg ist das für viele Pendler mit kurzer Anfahrt durchaus realistisch. Allerdings hat der Gesetzgeber vor die Ersparnis den Nachweis gesetzt, und dafür ist ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch das zentrale Beweismittel. Ein elektronisches Fahrtenbuch kann dabei nicht nur die Fahrten automatisch dokumentieren, sondern auch die Nachvollziehbarkeit der Einträge sicherstellen. 

Ordnungsgemäß bedeutet zweierlei: Erstens muss es zeitnah geführt werden, also nicht am Jahresende aus dem Gedächtnis. Zweitens muss es betriebliche und private Fahrten klar trennen, mit Datum, Kilometerstand, Start, Ziel und Zweck jeder Fahrt. Wer das auf Papier versucht, kennt das Muster: Im Jänner wird gewissenhaft notiert, im März liegt das Heft vergessen im Handschuhfach. Eine Fahrtenbuch App zeichnet Strecken hingegen automatisch per GPS auf, sodass der Mitarbeiter nur noch zwischen privat und beruflich wählt. Eine Fahrtenbuch App für das E-Auto dokumentiert häufig zusätzlich Ladevorgänge, was den weiterhin steuerfreien Kostenersatz für zuhause geladenen Strom erleichtert.

Das zeigt auch, warum das Thema Fahrtenbuch längst nicht mehr nur eine Frage des einzelnen Mitarbeiters ist. Für HR entstehen dadurch zusätzliche Prozesse: Wer nutzt welches Fahrzeug? Wer liegt unter der 500-Kilometer-Grenze? Welche Nachweise liegen vor und welche Informationen müssen für die Abrechnung berücksichtigt werden? Eine digitale HR-Lösung, wie Personalwolke, kann solche Informationen mit den übrigen Personaldaten und Abrechnungsprozessen zusammenführen und damit unnötige Abstimmung zwischen Mitarbeiter, HR und Personalverrechnung reduzieren.

Vorsteuerabzug E-Auto Österreich und die Umsatzsteuer-Falle

Der Vorsteuerabzug für E-Autos in Österreich bleibt nach aktuellem Stand unverändert: voll bis 40.000 Euro brutto, anteilig gekürzt zwischen 40.000 und 80.000 Euro, darüber gar nicht. Allerdings hat er ab 2027 eine Kehrseite, die viele übersehen. Haben Sie beim E-Auto die Vorsteuer geltend gemacht, ist die Überlassung zur Privatnutzung umsatzsteuerpflichtig. Im Sachbezug steckt also Umsatzsteuer, die Sie abführen müssen. Genau hier wirkt das Fahrtenbuch doppelt:

Beispiel: Sachbezug 180 Euro pro MonatSachbezug pro JahrDarin enthaltene USt
Ohne Fahrtenbuch (voller Sachbezug)2.160 Euro360 Euro
Mit Nachweis unter 500 km (halber Sachbezug)1.080 Euro180 Euro

Der Mitarbeiter spart also Lohnsteuer, während das Unternehmen weniger Umsatzsteuer und Lohnnebenkosten zahlt. Ein Fahrtenbuch ist damit kein bürokratisches Übel, sondern ein Werkzeug, von dem beide Seiten profitieren.

Was Sie bis 31. Dezember 2026 erledigen sollten

  • Bestand erfassen: Alle E-Dienstwagen mit Anschaffungskosten inklusive USt und NoVA sowie dem zugeordneten Mitarbeiter auflisten.
  • Privatnutzung klären: Dienstwagenvereinbarungen prüfen. Ist die Privatnutzung schriftlich ausgeschlossen und wird das kontrolliert, entfällt der Sachbezug.
  • Wenigfahrer identifizieren: Für Mitarbeiter unter 6.000 privaten Kilometern ab 1. Jänner ein digitales Fahrtenbuch einführen.
  • Kostenbeiträge durchrechnen: Prüfen Sie, ob ein Kostenbeitrag des Mitarbeiters den Sachbezug in Ihrem Fall sinnvoll reduziert.
  • Budget anpassen: Mehrkosten bei Lohnnebenkosten und Umsatzsteuer im Personalbudget 2027 einplanen.
  • Offen kommunizieren: Mitarbeiter frühzeitig und mit konkreten Zahlen informieren, damit der Februar-Lohnzettel niemanden überrascht.

Mit der Personalverwaltung von Personalwolke haben Sie Dienstwagen, Vereinbarungen und Mitarbeiterdaten an einem Ort. Berufliche Fahrten dokumentieren Sie gleichzeitig direkt in der Reisekostenabrechnung, sodass Kilometergeld, Diäten und Fahrtnachweise sauber zusammenlaufen.

Das E-Auto – Vom Steuergeschenk zum fairen Deal

Der Sachbezug E-Auto Österreich beendet zwar zehn Jahre Steuerfreiheit, macht das Elektroauto aber keineswegs unattraktiv. Mit maximal 180 Euro 2027 und 300 Euro ab 2028 bleibt es deutlich günstiger als jeder Verbrenner. Wer jetzt den Fuhrpark erfasst und für Wenigfahrer ein digitales Fahrtenbuch einführt, spart sowohl Lohnsteuer als auch Umsatzsteuer. Mit der HR-Software von Personalwolke behalten Sie dabei Dienstwagen, Reisekosten und Zeiterfassung in einer Oberfläche im Griff.

Häufige Fragen zum Sachbezug für Elektroautos

Gilt der Sachbezug Elektroauto 2027 auch für bereits gekaufte Fahrzeuge?

Ja. Der Sachbezug Elektroauto 2027 gilt für alle E-Dienstwagen mit erlaubter Privatnutzung, unabhängig vom Anschaffungsdatum. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Was ist besser: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung?

Die 1-Prozent-Regelung ist ein deutscher Begriff. In Österreich lautet die Frage: pauschaler oder halber Sachbezug? Bleiben Sie verlässlich unter 500 privaten Kilometern pro Monat, gewinnt das Fahrtenbuch klar, weil Lohnsteuer und Umsatzsteuer sinken. Fahren Sie regelmäßig mehr, ist die Pauschale die entspanntere Wahl.

Wie funktioniert ein Sachbezug Firmenauto Rechner?

Jeder Sachbezug Firmenauto Rechner folgt derselben Logik: Anschaffungskosten brutto inklusive NoVA, gedeckelt bei 48.000 Euro, mal Prozentsatz, abzüglich eines allfälligen Kostenbeitrags. Die Tabelle oben funktioniert als Schnellrechner.

Reicht eine Excel-Liste als Fahrtenbuch?

Grundsätzlich zählt der Inhalt, nicht das Format. Eine Excel-Liste hat jedoch einen entscheidenden Schwachpunkt: Sie lässt sich jederzeit nachträglich ändern, ohne dass jemand es bemerkt. Genau daran stoßen sich Prüfer. Eine Fahrtenbuch App mit automatischer GPS-Aufzeichnung und Änderungsprotokoll ist deshalb die deutlich sicherere Wahl, vor allem wenn Sie den halben Sachbezug beanspruchen.

Was gilt für das Laden des E-Autos?

Hier bleibt alles beim Alten. Laden Ihre Mitarbeiter beim Arbeitgeber, ist der Strom weiterhin steuerfrei. Laden sie zuhause und zahlen den Strom selbst, können Sie ihnen diese Kosten ebenfalls abgabenfrei ersetzen. Voraussetzung ist allerdings eine saubere Dokumentation der geladenen Strommenge.

Kann sich die Regelung noch einmal ändern?

Möglich ist es. Die Regierung will die Wirkung im Jahr 2030 evaluieren. Bis dahin sollten Sie mit 0,625 Prozent ab 2028 als Dauerzustand planen.

Fallen auch Lohnnebenkosten an?

Ja. Der Sachbezug erhöht auch die Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum DB und Kommunalsteuer. Planen Sie diese Kosten in Ihr Personalbudget 2027 ein.

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