Was sind Reisekosten und warum sind sie relevant?
Immer wenn Mitarbeitende für betriebliche Zwecke ihren gewöhnlichen Arbeitsort verlassen, fallen Reisekosten an. Diese Kosten betreffen nahezu jedes Unternehmen und spielen sowohl in der Buchhaltung als auch für die Mitarbeitenden steuerlich eine große Rolle. Wenn Sie die Reisekostenabrechnung korrekt durchführen, vermeiden Sie nicht nur unnötige Rückfragen, sondern erfüllen gleichzeitig auch alle steuerrechtlichen Anforderungen.
Welche Kosten zählen als Reisekosten? Ein Überblick
Wenn Sie sich fragen, welche Kosten im Rahmen einer Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden können, hilft ein strukturierter Überblick. Denn je nach Reisesituation unterscheiden sich Umfang und Art der abzugsfähigen Posten. Grundsätzlich lassen sich folgende Kategorien unterscheiden: Zu den typischen Reisekosten zählen:
- Fahrtkosten (z. B. Bahn, Flug, Kilometergeld)
- Verpflegungskosten (Tagesgeld, Verpflegungspauschale)
- Übernachtungskosten (Hotel, Nächtigungsgeld, Übernachtungspauschale)
- Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Maut, Taxi, berufliche Telefonate) Diese können je nach Reisedauer, Ziel und betrieblichen Vereinbarungen variieren.
Verpflegungskosten: Tagesgeld und Verpflegungspauschale
Für den Verpflegungsmehraufwand können Pauschalen angesetzt werden. In Österreich beträgt das Tagesgeld bei einer Abwesenheit von mehr als 11 Stunden bis zu 30 Euro. Kürzere Reisen werden aliquot anteilig vergütet. Werden Mahlzeiten gestellt, ist das Tagesgeld entsprechend zu kürzen.
Übernachtungskosten und Nächtigungsgeld
Wird keine Hotelrechnung vorgelegt, kann in Österreich ein Nächtigungsgeld von 17 Euro steuerfrei geltend gemacht werden. Alternativ sind auch die tatsächlichen Hotelkosten erstattungsfähig, sofern sie angemessen und belegbar sind.
Fahrtkosten: Öffentliche Verkehrsmittel und Kilometergeld
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelten die tatsächlichen Kosten. Für den privaten Pkw kann das amtliche Kilometergeld in Österreich angesetzt werden. Dieses liegt ab 2025 bei 0,50 Euro pro Kilometer. Mitfahrer:innen können mit 0,15 Euro/km abgerechnet werden.
Übersicht: Was darf abgerechnet werden – und was nicht bei den Reisekosten?
Im Folgenden finden Sie eine praktische Übersicht, welche Ausgaben im Rahmen einer Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden dürfen – und welche nicht:
Erstattungsfähig | Nicht erstattungsfähig |
Fahrtkosten (Bahn, Flug, Taxi, Kilometergeld) | Private Ausflüge während der Reise |
Hotelkosten bzw. Nächtigungsgeld | Minibar, Pay-TV, Wellnessangebote im Hotel |
Tagesgeld / Verpflegungspauschale | Alkoholische Getränke |
Parkgebühren, Maut, Vignetten | Bußgelder oder Strafzettel |
Dienstlich notwendige Telefonate/WLAN | Private Telefongespräche |
Gepäckgebühren (bei beruflicher Notwendigkeit) | Shopping-Ausgaben |
Diese Trennung ist wichtig, um die Überprüfung von Reisekostenabrechnungen zu vereinfachen und steuerliche Korrektheit sicherzustellen.
Weitere erstattungsfähige Nebenkosten
Typische Beispiele:
- Park- und Mautgebühren
- Dienstliche Telefonkosten
- WLAN im Hotel
- Gepäckgebühren oder Arbeitsmaterialien auf Reisen Diese müssen stets belegbar und dienstlich notwendig sein.
Steuerfreie Reisekosten: Voraussetzungen und Grenzen
Wenn Sie Ihre Reisekostenabrechnung steuerlich korrekt gestalten möchten, müssen Sie einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn die Kosten eindeutig dienstlich veranlasst wurden und die gesetzlich vorgegebenen Pauschalen nicht überschreiten, bleiben sie steuerfrei. Damit Reisekosten steuerfrei bleiben, müssen sie betrieblich veranlasst und korrekt dokumentiert sein. Für Pauschalen gelten gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen. Darüber hinausgehende Erstattungen sind steuerpflichtig.
Unterschiede zwischen Pauschalen und tatsächlichen Kosten
Pauschalen bieten Verwaltungsvereinfachung, sind jedoch auf Höchstbeträge limitiert. Tatsächliche Kosten können ebenfalls abgerechnet werden, wenn sie belegt und nachvollziehbar sind – z. B. bei Hotelrechnungen oder Flugtickets.
Die Rolle von Kollektivverträgen bei den Reisekosten
Viele Kollektivverträge in Österreich regeln eigene Reisekostensätze. Diese können über den gesetzlichen Pauschalen liegen. Der übersteigende Anteil ist dann zwar lohnsteuerpflichtig, aber weiterhin sozialversicherungsfrei. Eine genaue Prüfung des anzuwendenden KVs ist aber unerlässlich.
Digitale Lösungen: Von der App bis zur automatisierten Reisekostenabrechnung
Im Alltag sparen digitale Tools viel Zeit. Eine moderne Reisekosten App, kombiniert mit einer cloudbasierten Dienstreisesoftware, erleichtert nicht nur die Erfassung, sondern auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen profitieren so von weniger Fehlern, klaren Prozessen und vollständiger Dokumentation – was spätestens bei der nächsten Überprüfung von Reisekostenabrechnungen durch interne oder externe Stellen zum Vorteil wird. Moderne Unternehmen setzen auf digitale Spesenabrechnung, Dienstreisesoftware, oder mobile Reiseabrechnung via App. Diese Tools automatisieren Eingaben und prüfen auf Einhaltung von Pauschalen und erstellen rechtssichere Berichte. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.
Transparente und vollständige Reisekostenabrechnung in Österreich
Ob Taggelder, Kilometergeld, Übernachtungspauschalen oder Verpflegungspauschalen – die Reisekostenabrechnung in Österreich 2025 umfasst viele Positionen. Wer gesetzliche Vorgaben, kollektivvertragliche Unterschiede und digitale Tools berücksichtigt, sorgt für Rechtssicherheit und Fairness im Unternehmen.
FAQ – Häufige Fragen zu Reisekosten
Welche Ausgaben gelten als Reisekosten in Österreich?
Reisekosten umfassen Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Nächtigungsgelder, Übernachtungspauschalen sowie diverse Nebenkosten wie Maut oder Parkgebühren.
Wie hoch ist das Taggeld 2025 in Österreich?
Das steuerfreie Taggeld beträgt bis zu 30 Euro pro Kalendertag bei mehr als 11 Stunden Abwesenheit. Kürzere Reisen werden anteilig vergütet.
Was ist der Unterschied zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten?
Pauschalen sind gesetzlich festgelegte Standardbeträge. Tatsächliche Kosten erfordern Belege und können höher oder niedriger sein als die Pauschale.
Welche Tools unterstützen bei der Reisekostenabrechnung?
Digitale Reisekostenprogramme, Apps und automatisierte Lösungen helfen bei der schnellen, sicheren und gesetzeskonformen Abrechnung von Reisekosten.
Buchen Sie Ihren unverbindlichen Kennenlerntermin
Vereinbaren Sie ganz einfach einen kurzen, unverbindlichen Termin mit uns. In wenigen Minuten zeigen wir Ihnen die Vorteile der Personalwolke Reisekostenabrechnungssoftware und App – und wie Ihr Unternehmen von einer modernen, digitalen Lösung profitieren kann. Wählen Sie unten einen passenden Zeitpunkt aus.