Anpassung der Arbeitszeit für den 24.12. und den 31.12.

Allgemeines

Fall 1: Weihnachten und Silvester sind normalen Feiertagen gleichgestellt

Fall 2: 24.12. Feiertag ohne Sollzeit / 31.12. Arbeitstag

Fall 3: 24.12. halber Arbeitstag / 31.12. halber Arbeitstag Variante 1

Fall 4: 24.12. halber Arbeitstag / 31.12. halber Arbeitstag Variante 2

Anzeige "Verplanter / Unverplanter Urlaub"

Allgemeines

Der 24.12. und der 31.12., also Weihnachten und Silvester, sind in Österreich keine gesetzlichen Feiertage. Je nach Branche werden die Arbeitszeitvorgaben für beide Tage unterschiedliche gehandhabt

Je nach zutreffendem Gesetz, Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung werden der 24.12. und der 31.12., als arbeitsfreier Tag, als halber Arbeitstag/Urlaubstag oder als normaler Arbeitstag behandelt.

Diese Regelungen müssen im Arbeitszeitmodell von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in manchen Konstellationen berücksichtigt werden, z.B.

  • Vollzeit, All In, Pauschalist mit gleichmäßiger Aufteilung der Tagessollzeit
  • Vollzeit, All In, Pauschalist mit ungleichmäßiger Aufteilung der Tagessollzeit, z.B. Mo-Do 8 h, Fr. 6 1/2h
  • Teilzeit mit Teilzeitfaktor mit gleichmäßiger Aufteilung der Tagessollzeit
  • Teilzeit mit Teilzeitfaktor mit ungleichmäßiger Aufteilung der Tagessollzeit, z.B. Mo-Do 8h (50 % = 4h), Fr. 6 1/2h (50 %=3 1/4h)
  • Teilzeit ohne Teilzeitfaktor mit ungleichmäßiger Aufteilung der Tagessollzeit, z.B. Mo-Di 5h, Mi-Fr 0h

Nachfolgend finden Sie die Beschreibung, wie diese unterschiedlichen Regelungen zu erfassen sind.

Fall 1: Weihnachten und Silvester sind normalen Feiertagen gleichgestellt

In diesem Fall wird im Wochenprogramm das normale Feiertagesprogramm als Tagesprogramm hinterlegt. In der Zeiterfassung wird der 24. und 31. daher als normaler Feiertag bewertet. Eine Urlaubsabrechnung findet durch die fehlende Sollzeit nicht statt.

Übersicht:

Zusammenfassung

24.12. Sollzeit

0, erfasst über Wochenprogramm / Feiertagstagesprogramm

24.12. Urlaubsverrechnung

keine

31.12. Sollzeit

0, erfasst über Wochenprogramm / Feiertagstagesprogramm

31.12. Urlaubsverrechnung

keine

Fall 2: 24.12. Feiertag ohne Sollzeit / 31.12. Arbeitstag

In einigen Kollektivverträgen (z.B. Bank KV) wird der 24.12. als Feiertag und der 31.12. als normaler Arbeitstag behandelt. Im Wochenprogramm wird daher

  • der 24.12 mit dem Feiertagstagesprogramm
  • der 3112. mit keinem Tagesprogramm (es gilt das Tagesprogramm des Wochentags, auf den der 31.12. fällt)

hinterlegt
In der Zeiterfassung wird der 24.12. daher als normaler Feiertag bewertet. Eine Urlaubsabrechnung findet durch die fehlende Sollzeit nicht statt. Der 31.12. ist jedoch ein normaler Arbeitstag, es wird daher auch ein Urlaubstag abgezogen.

Übersicht:

Zusammenfassung

24.12. Sollzeit

0, erfasst über Wochenprogramm / Feiertagstagesprogramm

24.12. Urlaubsverrechnung

keine

31.12. Sollzeit

Ja, erfasst über Wochenprogramm, kein Tagesprogramm

31.12. Urlaubsverrechnung

Ja, ganzer Tag

Fall 3: 24.12. halber Arbeitstag / 31.12. halber Arbeitstag Variante 1

In einigen Kollektivverträgen (z.B. IT) wird der 24. und 31.12. als halber Arbeitstag behandelt. Im Wochenprogramm wird daher für den 24.12. und 31.12. ein Tagesprogramm mit der z.B. Arbeitszeit Vormittag (8:00 - 12:00 = 4,0) hinterlegt.

Welcher Betrag bzw. Uhrzeiten letztendlich gelten, ist abhängig von der Betriebsvereinbarung, also den Unternehmens-spezifischen Regelungen.

Im Falle eines konsumierten Urlaubes muss auch der Urlaubsanspruch, bzw. der verbrauchte Urlaub nur um einen 1/2 Tag reduziert bzw. gutschrieben werden.

Der 1/2 Urlaubstag wird daher in Bezug auf die Resturlaubs- sowie alle anderen relevanten Konten berücksichtigt und am nächsten Kalendertag nach der Urlaubskonsumation automatisch gutgeschrieben.

Einschränkungen Sollzeit

Muss ein fixer Betrag gutgeschrieben werden, z. B. halbe Sollzeit, kann dies bei Mitarbeitern mit ungleichmäßiger Aufteilung der Tagessollzeit zu falschen Ergebnissen führen:

Im Beispiel ist die Vollzeit wie folgt aufgeteilt

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Sollzeit

8h

8h

8h

8h

6 1/2h

0h

0h

Daher ist für beide Tage, 24. und 31.12. eine fixe Sollzeit laut Tagesprogramm von  3,51h  (halbe normale Tagessollzeit) einzutragen:

Tag

Sollzeit normal

Sollzeit gewünscht

Mo., 24.12.

8h

4h

richtig

Fr., 24.12.

6 1/2h

3 1/2

falsch

Überblick:

Zusammenfassung

24.12. Sollzeit

über Wochenprogramm, eigenes Tagesprogramm für 24. und 31.12.

24.12. Urlaubsverrechnung

Ja, 1/2 Tag

31.12. Sollzeit

über Wochenprogramm, eigenes Tagesprogramm für 24. und 31.12.

31.12. Urlaubsverrechnung

Ja, 1/2 Tag

Fall 4: 24.12. halber Arbeitstag / 31.12. halber Arbeitstag Variante 2

Bei Mitarbeitern, die pro Wochentag eine andere Sollzeit haben, gibt es eine zweite Möglichkeit, die Anforderung umzusetzen, in dem im Wochenprogramm bei den Sondertagen Weihnachten und Silvester kein Tagesprogramm hinterlegt wird

In diesem Beispiel haben wir ein Teilzeitmodell mit folgenden Sollzeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Tagesprg. 5

Sollzeit 5h

Tagesprg. 5

Sollzeit 5h

Tagesprg. 4

Sollzeit 0h

Tagesprg. 4

Sollzeit 0h

Tagesprg. 4

Sollzeit 0h

Tagesprg. 2

Sollzeit 0h

Tagesprg. 2

Sollzeit 0h

Für Weihnachten und Silvester soll nun z.B. eine Sollzeit von 4 Stunden gelten. Dies gilt jedoch nur an Arbeitstagen, an denen gearbeitet (Montag, Dienstag) wird. An den freien Tagen (Mittwoch-Freitag) gibt es keine Gutschrift!

Da es für Weihnachten und Silvester kein Ersatztagesprogramm gibt, muss nun in den Tagesprogrammen für Montag und Dienstag (Tagesprogramm Nr. 5) ein Gutschriftsbetrag eingeben werden. Dieser Betrag reduziert anschließend über die Abrechnung die Sollzeit. In obigem Beispiel wäre das also 1h (5h Sollzeit - 1h Gutschrift = 4h neue Sollzeit). Die Gutschriftserfassung wird HIER (Reiter 3) erklärt.

Die Gutschrift erfolgt ohne Berücksichtigung des Teilzeitfaktors!

Im Falle eines konsumierten Urlaubes muss auch der Urlaubsanspruch, bzw. der verbrauchte Urlaub nur um einen 1/2 Tag reduziert bzw. gutschrieben werden.

Der 1/2 Urlaubstag wird daher in Bezug auf die Resturlaubs- sowie alle anderen relevanten Konten berücksichtigt und am nächsten Kalendertag nach der Urlaubskonsumation automatisch gutgeschrieben.

Einschränkungen Uhrzeiten / Überstundenkonten

Da an den beiden Sondertagen immer noch das gleiche Tagesprogramm wie für einen normalen Arbeitstag gilt, sind die Parameter für

  • Kernzeit, Normalarbeitszeit Rahmenzeit
  • Überstundenkonten und Zeitpunkte

immer noch gültig!

Sollten z.B. am Nachmittag 100%ige Überstunden verrechnet werden, kann diese Parametrierung nicht eingesetzt werden!

Übersicht:

Zusammenfassung

24.12., Sollzeit

über Gutschriftsbetrag im Tagesprogramm für 24.12.

24.12. Urlaubsverrechnung

Ja, 1/2 Tag

31.12. Sollzeit

über Gutschriftsbetrag im Tagesprogramm für 31.12.

31.12. Urlaubsverrechnung

Ja, 1/2 Tag

Anzeige "Verplanter / Unverplanter Urlaub"

Die Korrektur der Urlaubstage um einen 1/2 Tag wird in den Zeit-Konten "Verplanter Urlaub"  und "Unverplanter Urlaub" (z.B. in der Info zu einer Person, im Korrektur-Client/Tags-Ansicht)  nicht berücksichtigt! 

Auch eine etwaige Stundenreduktion der Sollzeit ("24.12. halber Arbeitstag / 31.12. halber Arbeitstag Variante 2") wird bei einer Vorschau nicht berücksichtigt!

Stichwörter: Weihnachten, Silvester, Feiertag, Tagesprogramm anlegen, Arbeitszeit, Handel

Kommentare (0)