Karenz und Elternzeit verwalten
- Öffnen Sie den Reiter Beschäftigung - Mutterschutz / Elternzeit
- Mit Klick auf die Schaltfläche "Bearbeiten" versetzen Sie den Mitarbeiterakt in den Bearbeitungsmodus
- Mit Klick auf "Neu" erstellen Sie einen neuen Datensatz
- Im neu geöffneten Formular tragen Sie den errechneten Geburtstermin des Kindes ein
- Der gesetzliche Mutterschutz wird automatisch berechnet
- Sollte bereits bekannt sein, dass eine Mehrlingsgeburt oder ein Kaiserschnitt zu erwarten sind kann durchsetzen des entsprechenden Häkchens der Mutterschutz angepasst werden
Informationen zur rechtlichen Grundlage und gängiger Karenzmodelle:
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Mutterschutz-Regelung.html
- http://www.infoup.at/mutterschutz-und-karenzmodelle/
- https://rechner.atikon.at/docniedermayer.at/schwangerschaft?ID=1017
- https://www.netdoktor.at/krankheit/fruehgeburt-8193
Mutterschutz
Das absolute Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin bzw. der tatsächlichen Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit erhält die Frau das Wochengeld vom zuständigen Krankenversicherungsträger.
Wann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt?
■ Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt dürfen Mütter
mindestens 12 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten ■ Kommt das
Kind früher als errechnet zur Welt, verlängert sich der Mutterschutz nach der
Geburt genau um diese Zeitspanne. Maximal jedoch auf 16
Wochen
Bei einer Fehlgeburt endet der Kündigungs- und
Entlassungsschutz 4 Wochen danach. Werden Sie aufgrund einer Fehlgeburt
gekündigt oder entlassen, ist eine Anfechtung oder die Geltendmachung von
Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz möglich. Bei einer
Totgeburt endet der Kündigungs- und Entlassungsschutz 4 Monate
danach.
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