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Karenz und Elternzeit verwalten

  • Öffnen Sie den Reiter Beschäftigung - Mutterschutz / Elternzeit
  • Mit Klick auf die Schaltfläche "Bearbeiten" versetzen Sie den Mitarbeiterakt in den Bearbeitungsmodus
  • Mit Klick auf "Neu" erstellen Sie einen neuen Datensatz
  • Im neu geöffneten Formular tragen Sie den errechneten Geburtstermin des Kindes ein
  • Der gesetzliche Mutterschutz wird automatisch berechnet
  • Sollte bereits bekannt sein, dass eine Mehrlingsgeburt oder ein Kaiserschnitt zu erwarten sind kann durchsetzen des entsprechenden Häkchens der Mutterschutz angepasst werden

Informationen zur rechtlichen Grundlage und gängiger Karenzmodelle:

Mutterschutz

Das absolute Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin bzw. der tatsächlichen Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.  In dieser Zeit erhält die Frau das Wochengeld vom zuständigen Krankenversicherungsträger.

Wann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt? 

■ Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt dürfen Mütter mindestens 12 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten ■ Kommt das Kind früher als errechnet zur Welt, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt genau um diese Zeitspanne. Maximal jedoch auf 16 Wochen
Bei einer Fehlgeburt endet der Kündigungs- und Entlassungsschutz 4 Wochen danach. Werden Sie aufgrund einer Fehlgeburt gekündigt oder entlassen, ist eine Anfechtung oder die Geltendmachung von Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz möglich. Bei einer Totgeburt endet der Kündigungs- und Entlassungsschutz 4 Monate danach.

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