Karenz und Elternzeit verwalten
Erfassen eine Mutterschutzes
- Öffnen Sie den Reiter Beschäftigung - Mutterschutz / Elternzeit
- Mit Klick auf die Schaltfläche "Bearbeiten" versetzen Sie den Mitarbeiterakt in den Bearbeitungsmodus
- Mit Klick auf "Neu" erstellen Sie einen neuen Datensatz
- Im neu geöffneten Formular tragen Sie den errechneten Geburtstermin des Kindes ein
- Durch Anhaken von "Beschäftigungseintrag für Mutterschutz anlegen/aktualisieren" werden automatisch passende Beschäftigungseinträge erzeugt bzw. aktuallisiert und im Reiter Beschäftigung angezeigt
- Im Feld "Behörde verständigt" können Sie das Datum eintragen, an dem Sie die das Arbeitsinspektorat schriftlich über die Schwangerschaft informiert haben und ggf. die Leitung der betriebsärztlichen Betreuung
- Der gesetzliche Mutterschutz wird automatisch berechnet
- Im Bereich Arbeitseinschränkungen besteht die Möglichkeit alle zum Schutz für Mutter und Kind getroffenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsplatzänderungen mit einem Datum zu notieren. Dies dient nur Ihrer Dokumentation und Information.
- Sobald das Kind geboren wurde, kann das tatsächliche Geburtsdatum, der Name des Kindes in die entsprechenden Felder eingetragen werden
- Da sich bei außergewöhnlichen Geburten die Mutterschutzfristen verändern, können diese durch setzen des entsprechenden Häkchens angepasst werden für
- Frühgeburt
- Mehrlingsgeburt
- Kaiserschnitt
Erfassen einer Karenz / Elternzeit
- Öffnen Sie den Reiter Beschäftigung - Mutterschutz / Elternzeit
- Haken Sie "Karenz?" an um die dazugehörigen Felder in den Bearbeitungsmodus zu versetzen
- Durch Anhaken von "Beschäftigungseintrag für Karenz anlegen/aktualisieren" werden automatisch passende Beschäftigungseinträge erzeugt bzw. aktuallisiert und im Reiter Beschäftigung angezeigt
- Im Feld "Anmeldung" können Sie das Datum eintragen, an dem Ihnen der Dienstnehmer die Karenz schriftlich bekannt gegeben hat.
- Im Feld "Ende spätestens" wird anhand des tatsächlichen Geburtsdatums automatisch das gesetzliche Ende der Karenz / Elternzeit eingetragen
- Das Feld "Von" ist nicht vorausgefüllt, da einige Mütter zwischen Mutterschutz und Karenz verbliebene Urlaubstage in Anspruch nehmen. Hier wird eingetragen wann die Karenz / Elternzeit beginnt.
- Im Feld "Bis" wird das geplante Ende der Karenz eingegeben.
- Das Feld "Voraussichtliche Rückkehr" aktualisiert sich automatisch
- Optional besteht die Möglichkeit für Eltern die Karenzzeit zu teilen und auch die Möglichkeit, dass ein Elternteil ein zweites Mal Elternzeit in Anspruch nimmt, kann berücksichtigt werden
- Mit einem Häkchen bei "Teilen?" kann eine zweite Karenzperiode eingetragen werden mit "2. Teil von" und "2. Teil bis"
- Das Feld "Voraussichtliche Rückkehr" aktualisiert sich wieder automatisch
- Im Feld "Verlängert bis"
Gesetzliche Bestimmungen Stand 9/2017
Österreich |
Deutschland |
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Mutterschutz inkl. Beschäftigungsverbot |
8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin bzw. der tatsächlichen Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. |
sechs Wochen vor dem Entbindungstermin
(bei ärztlicher Bestätigung auch früher) und acht Wochen nach dem Entbindungstermin |
Wann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt? |
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Elternzeit / Karenz |
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