Mutterschutz und Karenz einfach und gesetzeskonform verwalten

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Arbeitnehmer mit Kindern werden vom Gesetz besonders geschützt. In der Schwangerschaft stehen Frauen Mutterschutz und somit auch Kündigungs- und Entlassungsschutz zu. Des Weiteren gelten Beschäftigungseinschränkungen und -verbote.

In diesem Blogpost bringen wir Ihnen kurz und kompakt die beiden Begriffe Mutterschutz und Karenz näher. Und zeigen Ihnen, wie eine daraus resultierende Personal- und Abwesenheitsverwaltung in einer HR-Software einfach und übersichtlich verwaltet werden kann.

Mutterschutz

Der sogenannte Mutterschutz (Beschäftigungsverbot = Schutzfrist) gilt acht Wochen vor bis acht Wochen nach dem Entbindungstermin. Bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.

Karenz

Als Mutter oder Vater haben Sie Anspruch auf Karenz. Diese beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel acht Wochen nach der Geburt) und endet nach der angemeldeten (=vereinbarten) Dauer, jedoch spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Möchte eine Karenz verlängert werden, bedarf diese einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber samt Verzicht auf das Kündigungsrecht.

Rechtsgrundlagen und Umsetzung in der Personalwolke

Im Mutterschutzgesetz 1979 (MSChG) werden Regelungen wie etwa Beschäftigungsverbot, Kündigungsschutz für Schwanger, Wochengeld und Lohnfortzahlung geregelt. Für Väter sieht das Väter-Karenzgesetz (VKG) Regelungen hinsichtlich Karenz und Teilzeit vor.

Arbeitgeber müssen nach dem MSchG dafür sorgen, dass der Schutz der Gesundheit werdender und stillender Mütter als auch der Kindesschutz gewährleistet wird.

Darunter fallen Meldepflichten an das Arbeitsinspektorat, Einhaltung von Beschäftigungsverboten und -beschränkungen, Kündigungs- und Entlassungsschutz als auch die Resturlaubsberechnung. Letzteres wird mit unserer Software mit Inanspruchnahme der Karenz automatisch aliquotiert.

Zudem berechnet Personalwolke durch die Eingabe vom geplanten Kindes-Geburtsdatum den Anfang und das Ende vom Mutterschutz automatisch aus. Wird anschließend das tatsächliche Geburtsdatum erfasst und durch Angabe von Besonderheiten z.B.: Frühgeburt, Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt erweitert, rechnet das System den Mutterschutz erneut selbstständig aus. Falls zusätzlich Karenz in Anspruch genommen wird, wird abhängig vom Geburtsdatum auch hier der Anspruch automatisiert berechnet. Auch länderspezifische Gesetze und Regelungen (z.B.: Deutschland und Schweiz) können problemlos hinterlegt werden.

Unser Tipp für HR-Experten

Besonders effizient ist die Nutzung der Personalwolke Module  Personalverwaltung und Zeiterfassung.

Werden diese beiden Module in Kombination verwendet, werden die Abwesenheiten, die sich aus Mutterschutz und Karenz ergeben, im Zeitwirtschaftssystem übernommen. Ebenfalls wir die zeitaufwändige und komplizierte Resturlaubsaliquotierung von Personalwolke übernommen.

Profitieren Sie von der Automatisierung und effizienter HR-Prozesse.

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