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Als Taggeld ist eine Aufwandsentschädigung für den Dienstnehmer zu verstehen. dieses setzt sich aus Tag- und Nachtgeld zusammen.
Das Taggeld dient zur Deckung von mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Dienstreise verbundenen persönlichen Aufwendungen, einschließlich der Trinkgelder für persönliche Bedienung. Das Nachtgeld dient zur Deckung der Unterkunftsbezahlung.
Beträge, die einem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise als Tagesgelder gezahlt werden, sind bis zu gewissen Grenzen lohnsteuerfrei. Höchstens können € 26,40 am Tag, bei einer kürzer als 12 Stunden aber länger als 3 Stunden dauernden Dienstreise € 2,20 pro Stunde, steuerfrei belassen werden.
In diesem Menüpunkt wird die Definition der Taggelder für bestimmte Regionen vorgenommen.
Mit dem Parameter "voreingestellte Taggelddefinition" wird die Standarddefinition bestimmt.
In diesem Reiter wird die Zuordnung der Taggelder zu den einzelnen Reisetypen vorgenommen.
Ist die Option " voreingestellte Taggelddefinition" angehakt, so sind keine weiteren Zuordnungen erlaubt. >> wann sind die zuordnungen hier sinnvoll?????
Auch hier kann der Parameter "historische Zuordnungen anzeigen" angehakt werden.
Mime Type | text/xml | text/xml | |
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Größe (in Bytes) | 1544 | 2050 |
Version 6 von Mrs. Ex-Mitarbeiter
am 08.07.11 11:29:46 Name: Taggelddefinitionen anlegen Variante: main - default Status: Veröffentlichung |
Version 7 von Mrs. Ex-Mitarbeiter
am 08.07.11 12:11:15 Name: Taggelddefinitionen anlegen Variante: main - default Status: Veröffentlichung |