Taggelddefinitionen anlegen
Taggelddefinitionen anlegen
Taggelddefinitionen beschreiben, welche fachliche Abrechnung für Inlands- und Auslandsreisen gilt. Die konkrete Berechnung wird in einer Abrechnungsdefinition mit der passenden Implementierung und den Faktorregeln hinterlegt.
Grundprinzip
- Definitionen sind historisiert. Gültig-von und Gültig-bis müssen zur gesetzlichen oder betrieblichen Periode passen.
- Die Definition kann als Standarddefinition markiert und einem Mandanten zugeordnet werden.
- Die Verwendung erfolgt über die Zuordnung zu einem Reisetyp beziehungsweise über die dort verwendete Abrechnungslogik.
- Inlands- und Auslandsregeln, steuerfreie Anteile, Abzüge und Mehrfachreise-Abzüge werden getrennt gepflegt.
Konfiguration
- Name und Beschreibung der Abrechnungsdefinition vergeben.
- Berechnungsimplementierung auswählen, zum Beispiel Kalender-Tag- oder 24-Stunden-Logik, sofern diese im System angeboten wird.
- Faktortyp festlegen: Prozent, Zwölftel oder Fixwert.
- Faktoren und Bereiche für Inland und Ausland definieren. Bereiche müssen den vorgesehenen Stunden- beziehungsweise Tagesbereich vollständig und ohne Überschneidungen abdecken.
- Steuerfreie Faktoren, Abzüge und gegebenenfalls Abhängigkeiten konfigurieren.
- Validierungen zuordnen und die Definition dem betroffenen Reisetyp beziehungsweise Mandanten zuordnen.
Prüfung
Testen Sie mindestens eine eintägige Inlandsreise, eine Reise mit Auslandsetappe und eine Reise über eine Gültigkeitsgrenze. Kontrollieren Sie dabei Taggeld, Nächtigungsgeld, steuerfreie Beträge, Abzüge und die verwendete Leitwährung.
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