WARNUNG: Sie betrachten nicht die Live-Version, sondern eine ältere Version.

Kilometergeld

  • Das Kilometergeld ist eine steuerfreie Pauschalabgeltung für Fahrzeugkosten, die bei Fahrten mit einem privaten Fahrzeug im Rahmen einer Dienstreise (Dienstfahrt) anfallen.
    Bei der Benutzung eines privaten Fahrzeuges kann für eine Dienstfahrt höchstens das amtliche Kilometergeld in Höhe von € 0,42 pro betrieblich gefahrenen Kilometer, maximal jedoch € 12.600,- pro Jahr steuerfrei verrechnet werden.

Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des KFZ abgegolten (Parkgebühren, Mauten, Vignetten etc.).

In der Kilometergelddefinition wird der Betrag definiert, welcher pro gefahrenen Kilometer an den Mitarbeiter ausbezahlt wird.

DR_Kilometergelddefinition

Für jede mitbeförderte Person gebührt ein Zuschlag pro Fahrkilometer. Die mitbeförderten Person/en kann/können optional in der Reiseabrechnung namentlich angeführt werden.

Kommentare (0)