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Das Kilometergeld ist eine steuerfreie Pauschalabgeltung für Fahrzeugkosten, die bei Fahrten mit einem privaten Fahrzeug im Rahmen einer Dienstreise (Dienstfahrt) anfallen. Bei der Benutzung eines privaten Fahrzeuges kann für eine Dienstfahrt höchstens das amtliche Kilometergeld in Höhe von € 0,42 pro betrieblich gefahrenen Kilometer, maximal jedoch € 12.600,- pro Jahr steuerfrei verrechnet werden. Ist der steuerliche Satz höher als der vom Unternehmen ausbezahlte Teil. so ist der Gesamtbetrag steuerfrei.

Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des KFZ abgegolten (Parkgebühren, Mauten, Vignetten etc.).

Die Kilometergeldabrechnung kann bei bestimmten Reisetypen, wie z.B. Schulungen abweichen (Zuordnung von bestimmten Km-Geldbeträgen zu bestimmten Reisetypen möglich). Bei Abweichungen kann der Differenzbetrag beim Jahresausgleich vergütet werden.

 In der Kilometergelddefinition wird der Betrag definiert, welcher pro gefahrenen Kilometer an den Mitarbeiter ausbezahlt wird.

Für jede mitbeförderte Person gebührt ein Zuschlag pro Fahrkilometer. Die mitbeförderten Person/en kann/können optional in der Reiseabrechnung namentlich angeführt Kilometergeld

Kilometergeld

Kilometergelddefinitionen legen fest, welcher Betrag für gefahrene Kilometer und gegebenenfalls für Mitfahrer abgerechnet wird. Die Definition wird über den Reisetyp und den Fahrzeugtyp verwendet.

Felder

  • Name und voreingestelltes Kilometergeld: Bezeichnung und Vorgabe.
  • Nur für private Fahrzeuge berechnen: Definition nur für Privatfahrzeuge verwenden.
  • Fahrzeugtyp: beispielsweise PKW oder Motorrad.
  • Betrag / Betrag steuerfrei: Werte pro Kilometer.
  • Betrag pro Mitfahrer / Betrag pro Mitfahrer steuerfrei: zusätzlicher Wert, sofern Mitfahrer erfasst werden.
  • Lohnart / Lohnart steuerfrei: Zielwerte für die Abrechnung, sofern erforderlich.
  • Gültig von / Gültig bis: historischer Zeitraum.

Vorgehen

  1. Die fachlich gültigen Sätze aus der aktuellen Reisekostenregelung übernehmen; die Dokumentation enthält bewusst keine fixen gesetzlichen Beträge.
  2. Je Fahrzeugtyp und Privat-/Nicht-Privatlogik die benötigten Definitionen anlegen.
  3. Gültigkeitsintervalle lückenlos und ohne Überschneidungen pflegen.
  4. Definition im Reisetyp mit der Fahrzeug- und Fahrtenbuchkonfiguration testen.

Negative Beträge sind nicht zulässig. Nach einer Änderung müssen mindestens ein privates und ein nicht-privates Fahrzeug sowie ein Fall mit Mitfahrer geprüft werden.

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Größe (in Bytes)14631649
Version 8 von Inge Lederhofer
am 11.11.16 10:50:56
Name: Kilometergeld
Variante: main - default
Status: Veröffentlichung
Version 9 von Gabriel Gruber
am 15.08.26 15:00:31
Name: Kilometergeld
Variante: main - default
Status: Veröffentlichung