Taggelddefinitionen anlegen
Allgemeines
Als Taggeld ist eine Aufwandsentschädigung
für den Dienstnehmer zu verstehen, welche vom Unternehmen für einen ganzen tag
ausbezahlt wird. Dieses setzt sich aus Tag- und
Nachtgeld zusammen.
Das Taggeld dient zur Deckung von mehrausgaben für Verpflegung
sowie aller mit der Dienstreise verbundenen persönlichen Aufwendungen,
einschließlich der Trinkgelder für persönliche Bedienung.
Das Nachtgeld dient zur Deckung der Unterkunftsbezahlung.
Beträge, die einem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise als Tagesgelder gezahlt werden, sind bis zu gewissen Grenzen lohnsteuerfrei. Höchstens können € 26,40 am Tag, bei einer kürzer als 12 Stunden aber länger als 3 Stunden dauernden Dienstreise € 2,20 pro Stunde, steuerfrei belassen werden.
Der Auszahlungsbetrag kann durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine persönliche Vereinbarung übersteuert werden.
Die Taggelder können historisch korrekt abgebildet und abgerechnet werden (rückwirkende oder zukünftige Taggelder). Bei Überschneidungen gilt der End-Tagsatz.
Taggeld-Definition
In diesem Menüpunkt wird die Definition der Taggelder für bestimmte Regionen vorgenommen.
Mit dem Parameter "voreingestellte Taggelddefinition" wird die Standarddefinition bestimmt.
- historische Definitionen anzeigen
- Taggeld
Angabe des Betrages für das Taggeld - steuerfrei
- Nachtgeld
Angabe des Betrages für das Nachtgeld - steuerfrei
- gültig von - gültig bis
Angaben für den Zeitraum, in welchem das Taggeld seine Gültigkeit hat - Taggeld hinzufügen
- Löschen
Zuordnungen
In diesem Reiter wird die Zuordnung der Taggelder zu den einzelnen Reisetypen
vorgenommen.
Ist die Option " voreingestellte Taggelddefinition" angehakt, so sind keine
weiteren Zuordnungen erlaubt. >> wann sind die zuordnungen
hier sinnvoll?????
Auch hier kann der Parameter "historische Zuordnungen anzeigen" angehakt werden.
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