Blogpost Urlaubsverfall

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Webseminar April 2024

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Webseminar März 2024

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2019 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Aufzeichnung der Arbeitszeit einrichten müssen. Diese Entscheidung basierte auf verschiedenen europäischen Rechtsgrundlagen und Grundrechten. Obwohl dieses Urteil in Deutschland umstritten war, wurde bisher keine aktive gesetzliche Regelung ergriffen.

Jedoch stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2022 fest, dass eine generelle Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit besteht. Der Referentenentwurf des Bundesamtes für Arbeit und Soziales zur Arbeitszeiterfassung sieht nun folgende wesentliche Neuregelungen vor (siehe Quelle):

1. Der Arbeitgeber wird verpflichtet sein, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss jeweils am Tag der Arbeitsleistung erfolgen.

2. Die Arbeitszeiterfassung soll grundsätzlich elektronisch erfolgen. Es kann jedoch durch Tarifvertrag oder Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung davon abgewichen werden. Übergangsregelungen werden eingeführt, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

3. Bei Vertrauensarbeitszeit bleibt die Aufzeichnungspflicht bestehen, aber der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Verstöße gegen die Arbeitszeitbestimmungen bekannt werden. Die Kontrollpflicht entfällt jedoch, es bleibt lediglich eine Aufzeichnungspflicht.

4. Der Arbeitgeber muss auf Verlangen des Arbeitnehmers Auskunft über die aufgezeichnete Arbeitszeit geben und eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung stellen.

Personalwolke - Germany Edition

Aus den oben genannten Gründen empfehlen wir ein Zeiterfassungssystem einzuführen, dass zumindest die bereits notwendigen Anforderungen abdeckt. Wir haben aus diesem Grund ein vorkonfiguriertes Paket für Deutsche Kunden geschnürt: die Personalwolke Germany Edition!

Die Personalwolke Germany Edition beinhaltet die Themen Abwesenheitsverwaltung und Zeiterfassung. Somit haben Ihre Mitarbeiter eine moderne und einfach zu bedienende Anwendung, mit der sowohl der Urlaub beantragt als auch Arbeitszeiten erfasst werden können.

Die Arbeitszeiterfassung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:

  • Zeiterfassungsterminal
  • Arbeitszeit live in der Software tracken
  • Arbeitszeit nachträglich erfassen
  • Arbeitszeit automatisch aus Zeitmodell übernehmen und nur Abweichungen manuell erfassen
  • Arbeitszeit per Smartphone oder Tablet erfassen

Das übersichtliche Monatsjournal, eine Anwesenheitsliste, sowie div. Reporting und Statistik-Funktionen runden das Personalwolke Germany Edition Paket ab.

Wenn in Ihrem Betrieb Abwesenheiten und/ oder Überstunden an die Lohn- und Gehaltsabrechnung übermittelt werden müssen, kann dies mit Hilfe einer Schnittstelle realisiert und vor allem auch automatisiert werden. Standard Schnittstellen Templates für div. Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm sind bereits vorhanden.

Neben Zeiterfassung kann die Personalwolke Germany Edition um Themenbereiche wie Reisekostenabrechnung, Projektzeiterfassung und Personalmanagement inkl. Digitaler Personalakte erweitert werden.

Sie interessieren sich für das Thema und möchten gerne mehr Informationen?

Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Beratungstermin und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.