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Reisekosten für Dienstreisen in Österreich – Abrechnung von Nächtigungs- und Taggeld
Die Reisekostenabrechnung in Österreich sorgt oft für rauchende Köpfe, daher möchten wir Ihr Know-How über die Abrechnung von Nächtigungs- und Taggeld auffrischen.
In Österreich werden Reisenden nur anfallende Reisekosten vergütet, wenn es sich um eine betrieblich veranlasste Reise handelt. Diese liegt vor, wenn:
- sich ArbeitnehmerInnen aus betrieblichen Gründen mehr als 25 Kilometer von der Betriebsstätte (auch Mittelpunkt der Tätigkeit) entfernen und
- die Reise mindestens drei Stunden andauert und
- keine weitere Tätigkeit im Mittelpunkt der Reise steht.
Entdecken Sie die Funktionen einer
digitalen Reisekostenabrechnung
Die Reisediäten in Österreich setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Taggeld
Wie bereits oben angeführt, entsteht der Anspruch auf Taggeld, erst ab dem 26. Kilometer einer Reise.
- Das Taggeld beträgt pro begonnener Stunde € 2,20.
- Es können maximal 12 Stunden pro Tag vergütet werden, demnach ergibt sich ein Tagesmaximum von € 26,40 (steuerfrei).
- Wird vom Arbeitgeber eine Mahlzeit, sprich Abend- oder Mittagessen zur Verfügung gestellt, so verringert sich das Taggeld um je € 13,20.
Bei Auslandsdienstreisen dient anstelle des normierten Taggeldsatzes iHv € 26,40, ein für das jeweilige Land vorgesehener Tagsatz als Berechnungsgrundlage.
Sämtliche ausländische Höchstsätze können HIER eingesehen werden.
Nächtigungsgeld
Bei Dienstreisen im Inland sind grundsätzlich ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten € 15,00 pro Nächtigung zu ersetzen.
Werden die Kosten der Nächtigung (inklusive Frühstück) durch Vorlage eines Beleges nachgewiesen, so können die tatsächlich angefallenen Kosten vergütet werden.
Fahrtkosten
Unter den Fahrtkosten sind all jene Aufwendungen zu verstehen, welche für Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Taxi oder Flugzeug anfallen. Sowie sonstige Aufwendungen für Kraftfahrzeuge, welche im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen.
Eine Vergütung von Kilometergeld ist nur für jene Fahrzeuge zulässig, welche zum Privatvermögen der ArbeitnehmerInnen zählen und somit nicht Teil des betrieblichen Vermögens sind.
- aktuell beträgt das Kilometergeld € 0,42 pro gefahrenen Kilometer
- für die Mitbeförderung von betrieblich notwendigen Personen wird ein Zuschlag von € 0,05 pro Person gerechnet
Hinweis: Durch das Kilometergeld sind aus steuerlicher Sicht alle Kosten des Dienstnehmers rund um das KFZ abgegolten. Wenn der Dienstgeber zB dennoch einen Parkschein an den Mitarbeiter rückvergütet, dann ist dieser steuerpflichtig auszuzahlen.
Hinweis:
Es ist zu beachten, dass die einzelnen Verrechnungssätze und Abrechnungsmodalitäten je nach anwendbaren Kollektivvertrag variieren können. Zusätzlich ist zwischen steuerfreiem Taggeld und dem tatsächlichen ausbezahlten Bertrag gem. Kollektivvertrag oder Unternehmensregelung zu unterscheiden.
Bereit um loszulegen?
Unser Tipp für HR-ExpertInnen
Mit dem Personalwolke Modul Travel bringen Sie die Abrechnung Ihrer Reisekosten auf ein nächstes Level.
- Nächtigungs- und Taggelder werden automatisch nach Ihrem KV berechnet, selbst das Kilometergeld kann durch eine Google-Maps Integration in Sekundenschnelle ausgewiesen werden.
- Durch einfache Eingabe von Auslandsetappen werden selbst Auslandsdienstreisen zum Kinderspiel.
- Die Reisebelege Ihrer Reisenden können direkt hochgeladen werden, so dass Sie alle Daten digital gesammelt in der Reisemappe haben.
- Abgerechnete Dienstreisen können automatisiert an das Lohn- oder Buchhaltungsprogramm übergeben werden.
Neuigkeiten zur Reisekostenabrechnung 2024 in Österreich
- Grundlegende Änderungen wurden durch den Gesetzgeber bzgl. der steuerfreien Abrechnung von Dienstreisen nicht vorgenommen.
- aber Achtung je nach Kollektivvertrag können sich die auszahlenden Beträge erhöht haben.
Beispielsweise sind im Kollektivvertrag Metall höhere Tagesgelder als die vom Gesetzgeber vorgesehenen Euro 26,40 pro Tag enthalten. Deshalb muss hier eine Anpassung erfolgen. Personalwolke Kunden profitieren von einer automatischen Anpassung!